Guido Henke (DIE LINKE):
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Zu Erinnerung: Die Fraktion DIE LINKE hat im Jahr 2019 die Diskussion um die Parkraumbewirtschaftung mit einer Kleinen Anfrage angestoßen. Denn Parken ist billig geblieben, allein die Ticketpreise im ÖPNV stiegen fleißig. Der Hintergrund unserer Anfrage war es, die Gebühren für das Parken zur Finanzierung des ÖPNV heranzuziehen.
Auch im Fachgespräch des Ausschusses wurde erneut deutlich festgestellt: Flächen sind kostbar. Wir möchten den Kommunen die Eigenverantwortung bei der Festsetzung der Parkgebühren geben und können der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
(Ulrich Thomas, CDU: Schade!)
Die Parkgebühren können zwar angehoben werden; es ist jedoch fraglich, inwieweit die tatsächlichen Kosten für die Nutzung damit abgebildet werden. Jedenfalls entscheiden die Kommunen auch künftig noch immer nicht das, was wir eigentlich gefordert hatten.
Auch hatten wir in unserem Alternativantrag dem ÖPNV den Vorrang auf der Straße gegeben, was sich in der Beschlussempfehlung leider nicht wiederfindet. Wenn die Parkkosten steigen, müsste vorher das ÖPNV-Angebot auszubauen sein, um den Zwang zum privaten Pkw und die Unanwendbarkeit zu dessen ständigen Nutzung zu überwinden.
(Stefan Ruland, CDU: Wer zwingt sie denn?)
Aber dafür würden wir Jahre benötigen. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass die Gebühren für Bewohnerparkplätze mit jährlich 10 € bis 20 € aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände viel zu niedrig sind und eigentlich mindestens 200 € betragen müssten.
(Zuruf von Alexander Räuscher, CDU)
Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten dabei die Finanzierung des ÖPNV im Hinterkopf. Die Gebühren sollen auch den wirtschaftlichen Wert des Parkens berücksichtigen; letztlich sind sie bislang als kommunale Einnahmen nur marginal geblieben.
Die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden müssen wesentlich erweitert werden, damit sie weitreichendere Ziele lokaler Verkehrspolitik und städtebaulicher Entwicklung umsetzen können. Letztlich sollen die Gemeinden selbst darüber entscheiden, ob und wie sie nicht nur von der Gebührenerhebung Gebrauch machen, sondern den ÖPNV und die Radwege ausbauen können.
Das Umweltbundesamt schreibt dazu in seinem Text 94/2019 „Rechtliche Hindernisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität“ sinngemäß: Angesichts des knappen Straßenraums sollte das Verkehrsrecht nicht den falschen Eindruck erwecken, es gäbe ein grundsätzliches Recht, dass die Kommunen überall Parkplätze zur Verfügung stellen müsse, um das eigene Auto überall parken zu können. - Soweit das Umweltbundesamt.
Das entspricht aber auch den Darlegungen des ADFC im Rahmen des Fachgesprächs, den innerstädtischen Verkehrsraum mehr dem sicheren Radverkehr zur Verfügung zu stellen. Wir werden auch daher der Beschlussempfehlung nicht zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)