Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der siebenten Sitzungsperiode am 24. Februar 2022 debattierten wir unter anderem über das Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Schon damals habe ich Ihnen gesagt, dass das ein bundespolitisches Thema ist, über die wir an dieser Stelle gar nicht entscheiden können.
Nach allem, was ich gehört habe, lassen sich die verschiedenen Gesundheitseinrichtungen angemessen Zeit bei der Beurteilung der Situation. Sie führen Gespräche mit den Mitarbeitern und wägen ihre Entscheidungen ab. Gleiches gilt für die Gesundheitsbehörden. Ich denke, damit wird man der schwierigen Lage auch gerecht und geht sehr sensibel vor.
Die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden sind selbstverständlich dafür verantwortlich, geltendes Recht umzusetzen. Auch das wissen Sie, weil ich es Ihnen im Februar bereits erklärt habe. Das ist auch die Grundlage des Handelns in einem demokratischen und föderalen Staat. Deshalb macht Ihr Antrag aus meiner Sicht wenig Sinn.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas anderes anführen. Ich freue mich, dass sich die Bundesregierung dazu entschieden hat, die Coronabeschränkungen weitestgehend zu beenden. Es freut mich auch, dass die Landesregierung keine Hotspot-Regelungen in einzelnen Landesteilen oder Bereichen eingeführt hat. Wir haben gelernt, mit dem Virus zu leben. Seit zwei Monaten geben uns die Zahlen auch darin Recht, dass es richtig war, die Maßnahmen zu beenden.
Es freut mich auch, dass der Bundesverkehrsminister Volker Wissing vor einigen Tagen den Vorstoß gewagt hat und die Debatte darüber angestoßen hat, die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu beenden. Ich glaube, das ist eine Diskussion, die wir mit der gebotenen Sachlichkeit in Zukunft führen müssen.
Meine Damen und Herren von der AfD, Ihren Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von der AfD)