Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute ist der Referentenentwurf als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht worden.
(Beifall bei der SPD)
Hubertus Heil hat folgende Sätze gesagt: Wir setzen beim Bürgergeld auf Ermutigung und Befähigung der Menschen. Der neue Geist des Bürgergeldes basiert auf Respekt, Vertrauen und Kooperation. Damit stoßen wir die größte Sozialreform seit 20 Jahren an. - Ich denke, er hat recht.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren! Im Kern geht es bei der Einführung des Bürgergeldes darum, Respekt für Lebensleistung auszudrücken, neue Perspektiven für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und mehr soziale Sicherheit zu verankern. Gerade Letzteres ist in einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt unabdingbar; denn der Arbeitsmarkt hat sich seit dem Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 fundamental gewandelt. Wo früher die Massenarbeitslosigkeit das drängendste Problem darstellte, wird der Arbeitsmarkt heute zunehmend von Fachkräfteengpässen geprägt.
In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeit ist es leider nicht möglich, auf alle im Antrag genannten Einzelaspekte der Fraktion DIE LINKE einzugehen. Daher möchte ich mich auf die Dinge konzentrieren, die mir im Gesamtpaket besonders wichtig sind. Mit der Gesetzesreform ist die dringend nötige Erhöhung der Regelbedarfe dazu sind wir mehrmals aufgefordert worden auf nunmehr 502 € monatlich verbunden. Eine Anhebung der Regelsätze um mehr als 50 € gab es in der inzwischen über 17-jährigen Geschichte dieses Gesetzes bisher nicht. Diese Anhebung ist im Hinblick auf die aktuellen Preissteigerungen auch gerechtfertigt. Die geforderte weitere Anhebung des Regelbedarfs auf 687 € unterstütze ich allerdings nicht. Der geplante Regelbedarf von 502 € für Alleinstehende wurde aus einer belastbaren Datengrundlage abgeleitet und kann daher grundsätzlich als auskömmlich angesehen werden.
Jetzt kommt das, was der Abg. Hövelmann vorhin gesagt hat: Durch Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen werden jedoch folgerichtig zusätzliche Anreize geschaffen, damit sich das Arbeiten wieder lohnt. Das Haushaltbudget durch Freibeträge aus Erwerbseinkommen weiter aufzustocken. ist, denke ich, der Anreiz, den Sie vorhin gemeint haben.
Ziel des Gesetzes soll der Umgang auf Augenhöhe sein. Dazu wird die meist komplizierte Eingliederungsvereinbarung durch einen leicht verständlichen Kooperationsplan abgelöst. Zudem sind Entschärfungen bei Sanktionen vorgesehen, die nunmehr als Leistungsminderungen Eingang in den Gesetzestext finden werden. Eine völlige Abkehr vom Grundsatz des Förderns und Forderns lässt sich mit Blick auf die notwendige Verbindlichkeit und Verlässlichkeit im Eingliederungsprozess allerdings nicht vereinbaren. Es muss weiterhin Mechanismen geben, die dafür Sorge tragen, dass Personen bei geeigneter Unterstützung durch die Jobcenter die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Weiterqualifizierung wirklich in Angriff nehmen.
Frau Hohmann, Sie haben es angesprochen. Sie haben uns Dringliche Anfragen hinsichtlich der Umsetzung gestellt. Da der Gesetzentwurf jetzt erst in der ersten Lesung im Bundestag ist ich kann Ihnen sagen, im zuständigen Ausschuss im Bundesrat sind schon sehr viele Anträge und Anregungen der Länder gekommen , denke ich, kann man erst richtig beurteilen, wie das zum 1. Januar umgesetzt werden soll, wenn wir tatsächlich wissen, wie wir das tun. Auf Arbeitsebene Herr P. aus dem Fachbereich hat Ihnen, denke ich, schon mehrmals geantwortet sind wir mit den Regionaldirektionen im engen Austausch. Wir wissen um die Mammutaufgabe. Aber wir möchten nicht, dass das, was die Menschen jetzt notwendigerweise brauchen, nämlich die Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar, verschoben wird, weil wir nicht genügend Kräfte haben, dass es bearbeitet werden kann.
(Beifall bei der SPD)
In dieser Situation sind wir derzeit. Deshalb werden wir alles tun, was möglich ist, damit das fristgemäß zum Januar umgesetzt werden kann. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.