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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 24

Beratung

Presse- und Medienfreiheit schützen - Bedrohungen des unabhängigen Journalismus entschieden entgegentreten!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/4455

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4506


Herr Rausch steht schon fast am Rednerpult und will starten.

(Zustimmung bei der AfD)

- Ich glaube, der bekommt das auch ohne Applaus hin. - Herr Rausch, Sie haben das Wort.


Tobias Rausch (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Dass in Deutschland schon seit Längerem ein verschärftes Meinungsklima Einzug gehalten hat und Oppositionelle regelrechten Hetzjagden ausgesetzt sind, war bereits mehrfach Thema von Plenardebatten. Dass aber ausgerechnet Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die laut ihrer Funktion eigentlich die oberste Hüterin der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein sollte, einen massiven Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit unternimmt, stellt einen neuen Tiefpunkt dar. Dieser ist der Anlass dafür, weshalb wir uns heute über diesen Antrag unterhalten.

Am 16. Juli 2024 ereignete sich ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Um 6 Uhr morgens klingelte an jenem Dienstag eine große Anzahl von vermummten Beamten an der Haustür des Publizisten Jürgen Elsässer. Sie hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei, um das soeben von Bundesinnenministerin Faeser erwirkte Verbot des Medienunternehmens „Compact“ durchzusetzen. Allein in Brandenburg waren am frühen Morgen mehr als 200 vermummte Beamte der Landespolizei und der Bundespolizei im Einsatz, um acht Wohnungen und Büros zu durchsuchen.

Darüber hinaus gab es im Zusammenhang mit dem „Compact“-Verbot auch Razzien in Sachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt. Wenn man sich dieses Vorgehen ansieht, dann könnte man meinen, dass die Polizei bei mafiösen Strukturen, bei Clankriminellen oder bei Schwerverbrechern geklingelt hat. Aber nein, es ging einfach nur darum, Meinungen zu unterdrücken, und zwar mit allen Mitteln. Das ist eine sehr gefährliche Tendenz; denn hier werden unliebsame Meinungen einfach mundtot gemacht.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Verbotsverfügung mit Anordnung des Strafvollzugs richtet sich gegen die herausgebende „Compact“-Magazin GmbH, deren Tochtergesellschaft und acht Journalisten sowie Redaktions- und Verlagsmitarbeiter. Verboten wurde damit nicht nur das monatliche Magazin, sondern auch die herausgebenden Presse- und Medienhäuser, die „Compact“-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH mitsamt ihren publizistischen Angeboten.

Das Verbot untersagt jede Fortführung dieser bisherigen Tätigkeit. Bei den Durchsuchungen wurden Dokumente und Datenträger beschlagnahmt sowie Konten und private Vermögensgegenstände konfisziert. Es erfolgte die vollständige Wegnahme der Redaktion und der Betriebsmittel des Medien- und Pressehauses. Stühle, Tische, Papierkörbe, Büroklammern, wirklich alles wurde weggenommen. Das Asservatenverzeichnis umfasst sage und schreibe 178 Blätter. 178 Blätter!

(Zurufe)

Bundesinnenministerin Faeser begründet das Verbot von „Compact“ ganz wesentlich mit der Reichweite und der Verbreitung von „Compact“. Das heißt, „Compact“ war zu erfolgreich und zu regierungskritisch. Deswegen, Herr Kosmehl, hat sich Ihre Freundin Nancy Faeser gedacht: Ach, wir verbieten das Medium und statuieren ein Exempel, damit sich ja keiner mehr traut, diese Regierung und diese verkorkste Ampel-Koalition zu kritisieren.

(Zustimmung bei der AfD)

Letztlich ging es der Ministerin offensichtlich in erster Linie nur darum, das Sprachrohr der Opposition in Deutschland zum Schweigen zu bringen. Das hat erst einmal funktioniert. Denn gegen diese Verbotsverfügung musste man sich juristisch wehren. Damit waren immense Kosten verbunden, die man nicht direkt vergleichen konnte, weil ja die Konten eingefroren waren.

Das ist eine sehr fragwürdige Vorgehensweise. Ich muss sagen, ein solches Vorgehen kenne ich immer nur, wenn sich die Linken und die etablierte Politik darüber beschweren, wie in Russland, in Polen, in Ungarn oder sonst wo gegen Journalisten vorgegangen wird. Herr Kosmehl, wie bewerten Sie das? Wie ist man hier vorgegangen? - Das hatte antidemokratische und diktatorische Züge.

(Beifall bei der AfD)

Es handelt sich bei „Compact“ schließlich um ein Medium, das wegen seiner außerhalb des Mainstream liegenden Position und seine neutrale Berichterstattung über oppositionelle Kräfte, z. B. über die Partei AfD oder das „Bündnis Sahra Wagenknecht“, für Furore gesorgt hat; das muss man so sagen. „Compact-TV“ hatte z. B. weit über eine Million Streams pro Tag. Das ist der etablierten Politik einfach zu gefährlich geworden.

Und dass eine Innenministerin, die es mit der Abgrenzung zum Linksextremismus nicht so genau nimmt, wenig Sympathien für dieses Magazin hat, das ist mir sogar klar, das wundert mich nicht. Wie sehr ihr die Verbotsverfügung aber ein persönliches Anliegen war, unterstreicht sie selbst mit ihren eigenen Worten in der offiziellen Stellungnahme. Die lautet nämlich wie folgt - Zitat  : „Ich habe heute das rechtsextreme Compact-Magazin verboten.“

Das heißt, es war ihr ein besonderes Bedürfnis, das hervorzuheben; nicht, dass sie den Verein, den sie angeblich konstruiert hat, oder die GmbH verboten hat - nein, sie hat das Magazin verboten, sie wollte quasi das Pressemedium verbieten.

(Beifall bei der AfD)

Das Vorgehen der Innenministerin ist in der Öffentlichkeit vielfach kritisiert worden. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Volker B.-N. äußerte beispielsweise in einem Interview mit der „Welt“ deutliche Bedenken - Zitat  : „Wir sehen, was ganz problematisch und heikel ist, nämlich eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich eher aus autoritären Staaten.“

Das muss man einfach einmal wirken lassen, dann weiß man, in was für einer Republik wir uns mit dieser Ampelkoalition bewegen. Es ist traurig, dass die FDP dafür auch noch den Steigbügelhalter spielt.

(Beifall bei der AfD)

Wenn das Verfahren, das die Bundesinnenministerin gewählt hat, Bestand hätte, dann ließe sich zukünftig praktisch jedes Presseverbot, egal welches Medium, damit begründen, dass man sagt, das ist ein Verein, den verbieten wir jetzt einfach über das Vereinsrecht. Das heißt, man macht aus Kapitalgesellschaften mir nichts, dir nichts einen Verein und jeder, der der Regierung nicht passt, kann ruckzuck verboten werden. Das sind Tendenzen, die einfach nicht akzeptabel sind.

Damit öffnet man quasi den Sicherheitsbehörden Tür und Tor, indem man sagt: Die sind alle rechtsextremistisch; die sind eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung; das verbietet man. 

Kollege Büttner hat vorhin vorgetragen, was die Begründung des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang bei der Aktion am Brandenburger Tor im Jahr 2016 war. Man würde Stimmung gegen die Bevölkerung machen - so wird es dann begründet. So wird es auch dem „Compact“-Magazin suggeriert. Dabei ist klar: Die politisch motivierte Verbotsverfügung der Innenministerin ist zweifelsfrei ein Alarmsignal für den Zustand der demokratischen Verhältnisse in unserem Land.

Doch zuletzt gab es aber auch einen ersten Hoffnungsschimmer. Sie alle werden es mitbekommen haben. Am 14. August 2024 wurde der Angriff der Innenministerin auf die Pressefreiheit vorerst gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Magazins „Compact“ im Eilverfahren teils außer Vollzug gesetzt. Begründet wurde dies vor allem mit Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, das Bundesverwaltungsgericht zweifelt an der Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens.

Denkbar seien statt eines Verbots auch mildere Mittel - so argumentiert das Gericht. Dazu muss man sagen: „Compact“ gibt es seit etwa zwölf oder 14 Jahren, und es war noch nicht einmal ein strafrechtliches Verfahren anhängig.

Der Deutsche Journalisten-Verband wertet die Entscheidung als klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit - Zitat  : „Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losgegangen ist“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Beuster.

Für Innenministerin Faeser bedeutet die Entscheidung eine maximale Blamage. Ihrem Versuch, die Pressefreiheit unter missbräuchlicher Anwendung des Vereinsrechts außer Kraft zu setzen, wurde eine höchstrichterliche Abfuhr erteilt. Frau Faeser hat sich damit zum wiederholten Male für ihr Amt disqualifiziert. Es ist höchste Zeit, dass sie für ihre Verfehlungen die Verantwortung trägt und ihren Rücktritt erklärt.

Wenn die Politiker auf Bundesebene oder auch Sie Einfluss ausüben würden, dann müssten Sie Ihre Parteikollegin von der SPD zum Rücktritt auffordern, und die Regierung müsste sagen: Wir machen das nicht mehr mit; Frau Faeser muss zurücktreten oder wir entfernen sie aus dem Amt. - Das wäre richtig.

(Nadine Koppehel, AfD: Ja!)

Wenn jemand in Deutschland eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist, dann ist es genau diese Innenministerin Faeser.

(Beifall bei der AfD)

Abschließend möchte ich noch einmal an die Vernunft aller politisch Verantwortlichen appellieren und deutlich machen, wie wichtig es ist, dass sich die aufgezeigten Tendenzen nicht verfestigen und ein Abdriften in totalitäre Züge verhindert wird. Der Landtag sollte heute die Gelegenheit nutzen, ein klares Zeichen zu setzen, dass Pressevertreter, Autoren, Publizisten, Medienschaffende sowie Presse- und Medienunternehmen nicht von Behörden und staatlichen Akteuren in ihrer Arbeit behindert, beeinflusst, in ihrer Tätigkeit eingeschränkt oder verboten werden.

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam ein starkes Signal für den Erhalt der Presse- und Meinungsfreiheit sowie für die Freiheit der Meinungsbildung und -äußerung setzen. Stimmen Sie unserem Antrag in der Drs. 8/4455 zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Rausch. - Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Kosmehl.


Tobias Rausch (AfD):

Ja.

(Zuruf)

- Das war mir klar.

(Lachen)

- Ich habe damit gerechnet.


Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Kollege Rausch! Ich möchte nur für das Hohe Haus, aber auch für diejenigen, die den Stream verfolgen, feststellen, dass erstens die Bundesinnenministerin nicht der Partei der Freien Demokraten angehört. Zweitens haben Sie hoffentlich auch zur Kenntnis genommen, was der Vizepräsident des Deutschen Bundestages und mein Parteifreund Wolfgang Kubicki anlässlich des Verbots, aber auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gesagt hat. Das ist auch die Auffassung der Freien Demokraten in Sachsen-Anhalt.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der FDP: Eben! - Zuruf von den GRÜNEN)

Ihre Versuche, uns jetzt sozusagen auch mit in Haftung zu nehmen, sind daher falsch.

Im Übrigen, Herr Kollege Rausch, haben Sie in Ihrer Rede wenig zu dem gesagt, was in Ihrem Antrag steht. Deswegen möchte ich Sie fragen. Sie sagen, Sie wollen die Presse- und Meinungsfreiheit und die Journalistinnen und Journalisten schützen, und Sie sagen, das sei unsere Aufgabe. Das ist richtig. Gilt das auch für das Auftreten Ihrer Parteifreundinnen und Parteifreunde bei Veranstaltungen hier in Magdeburg, wo Journalisten der „Mitteldeutschen Zeitung“ oder des MDR namentlich genannt werden? Sind nicht auch diese Journalisten diejenigen, die wir schützen müssen, um eine freie Presse zu erhalten?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)


Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Kosmehl. Zunächst einmal: Ich habe nicht gesagt, dass Frau Faeser Mitglied Ihrer Partei ist. Sie ist Mitglied der SPD. Deswegen habe ich immer die SPD angesprochen. Aber Sie als FDP tragen auf Bundesebene die Ampelkoalition mit. Somit tragen Sie auch die Bundesinnenministerin Faeser mit, weil keiner Ihrer Minister gesagt hat, dass sie einmal zurücktreten muss. Das hat auch Ihre Bundestagsfraktion nicht getan, und Sie haben das auch nicht getan.

Wir haben Herrn Kubicki schon öfter zitiert. Er hat sehr gute Ansichten. Aber ich habe nicht gehört - Sie können mich gern korrigieren  , dass die FDP-Landtagsfraktion eine Presseerklärung abgegeben hat, die ähnlich geartet ist wie die Äußerungen von Herrn Kubicki. Sie können mich gerne eines Besseren belehren. Ich glaube, darauf warte ich vergeblich.

Zu dem, was Sie zu den Journalisten auf irgendwelchen Demos gesagt haben. Ich sehe das genauso: Ich persönlich habe das nicht gesagt. Ich hätte es auch nicht getan, weil ich einen anderen Stil pflege. Aber Fakt ist: Wenn man als Journalist öffentlich mit „FCK AfD“-Profilbildern im Internet hausieren geht, dann muss man sich nicht wundern, wenn man auf einer Demo auch mal ganz klar enttarnt wird, dass man eben nicht unabhängig, sondern politisch voreingenommen ist. Deswegen kann der einer objektiven Berichterstattung gar nicht gerecht werden. - Vielen Dank.