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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 24

Beratung

Keine Aufweichung der Strafbarkeit - Kampf dem illegalen Glücksspiel

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/3724

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3779


Einbringen wird den Antrag der Abg. Herr Hecht. - Bitte schön.


Christian Hecht (AfD): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Bundesjustizminister Buschmann plant laut seinem Eckpunktepapier vom November 2023 verschiedene Reformprojekte für das Strafgesetzbuch, wie z. B. das Herabstufen von Schwarzfahren oder der Fahrerflucht zur reinen Ordnungswidrigkeit. Diese Pläne stoßen in der Fachwelt zu Recht auf Kritik, weil damit naturgemäß die Hemmschwelle für Gesetzesübertretungen herabgesetzt wird. 

Besonders kritisch aber wird der Plan gesehen, die §§ 284 bis 287 des Strafgesetzbuches ganz zu streichen. Dabei geht es um die unerlaubte Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels, die Beteiligung daran, die Einziehung von Geldern, die mit unerlaubtem Glücksspiel erworben wurden, und auch die Zurücknahme der Strafbarkeit für die unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie.

Das alles soll bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein und maximal ein Bußgeld nach sich ziehen. Einmal abgesehen davon, dass die aktuelle Politik der Bundesregierung jedes Maß verloren hat und durch absolute Inkompetenz glänzt, stößt dieser irrwitzige Plan aus sehr guten Gründen hierzulande auch auf prominente Kritik.

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte z. B. der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn:

„Das gewerbs- oder bandenmäßige Betreiben von Glücksspiel ist ein relevanter Bereich der organisierten Kriminalität, den der Rechtsstaat verstärkt kontrollieren und auch mithilfe des Strafrechts effektiv bekämpfen muss.“

Die im DGB organisierte Gewerkschaft der Polizei verstärkt die Kritik an Buschmanns Plänen, indem ihr Vorsitzender Jochen Kopelke bestätigt, dass illegales Glücksspiel in Deutschland floriert, während er gleichzeitig den Blick auf die mit dem illegalen Glücksspiel einhergehende Begleitkriminalität lenkt. Denn in diesem hochkriminellen Milieu sind die Erpressung und die Gewaltanwendung gegen säumige Spielverlierer leider an der Tagesordnung.

Die Opfer von solchen illegalen Glücksspielen versuchen, der ihnen drohenden Gewaltspirale durch eigene Beschaffungskriminalität zu entgehen. Hier greifen also verschiedene Deliktsformen ineinander, bedingen sich gegenseitig und verschärfen so die Situation. Diesen hässlichen Rattenschwanz an menschlichem Leid und staatlicher Hilflosigkeit gegenüber den illegalen Machenschaften organisierter Kriminalität übersieht der Bundesjustizminister geflissentlich - glaubt er doch tatsächlich daran, dem illegalen Glücksspiel mit einfachen Geldbußen beikommen zu können.

(Zuruf von der CDU)

Diese Illusion ist nichts weniger als ein klassischer, untauglicher Versuch. Das ist in etwa so, als würde man versuchen, eine Schwangerschaft durch die Einnahme von Himbeerbonbons zu beenden. Mit der hochkriminellen Klientel, die im illegalen Glücksspiel international ihre Fäden zieht, ist das aber nicht nur illusorisch, sondern naiv. Herr Buschmann überschätzt die Wirkkraft einer Strafentschärfung gegenüber diesen Verbrechern, oder er überschätzt sich - oder beides, wie auch immer. 

Die Ahndung illegalen Glücksspiels auf Bußgeldniveau jedenfalls ist der falsche Weg - sprechen Sie einmal mit den legalen Betreibern von Glücksspielgeräten, die jetzt schon unter kaum noch zu ertragenen Kontroll- und Nachweispflichten stöhnen und fragen Sie die, was sie von Buschmanns Ideen halten.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP - Rüdiger Erben, SPD, lacht)

Es kommt aber noch ein fiskalisches Problem hinzu. Denn in der Regel löst erst die strafrechtliche Verfolgung auch die Verfolgung der mit dem illegalen Glücksspiel verbundenen Steuerdelikte aus. Klar ist jedenfalls, dass die kommunalen Ordnungsämter, die Bußgeldbehörden, die normalerweise bei Ordnungswidrigkeiten tätig werden, zur ernsthaften Verfolgung nicht in der Lage sein dürften.

Wie sollen wir uns das denn in der Realität vorstellen? - Personell chronisch unterbesetzt, demotiviert und unterbezahlt trifft der ehrenamtliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes in seinem heroischen Kampf gegen die organisierte Kriminalität in Zukunft bspw. in einem Hinterhof auf die Veranstalter illegalen Glücksspiels, die in ihren Porsches und Ferraris die prall gefüllten Geldsäcke hin und her fahren, und dann leitete er ein klassisches Bußgeldverfahren ein mit Rechtsmittelbelehrung und Widerspruchsfrist?

Ich sehe die Glücksspielmafia schon erzittern vor Angst. Auf diese Weise jedenfalls werden die Verbrecher nicht mehr aus dem Lachen herauskommen. Man könnte fast auf den Gedanken kommen, Herr Buschmann hat es darauf abgesehen, ganz umsonst als Spaßmacher die Kriminellen zu unterhalten. Auf diese Weise wird weder Druck auf das illegale Spielermilieu noch auf die kriminellen Organisatoren dahinter ausgeübt.

Gegenwind bekommt Bundesjustizminister Buschmann darum auch aus den Reihen der Ampelkoalition. Selbst der der SPD angehörende Drogenbeauftragte der Bundesregierung Herr Blienert, der das Cannabis-Gesetz noch unterstützt hat, wendet sich gegen diese Aufweichungspläne mit einer erstaunlichen Weitsicht gegenüber den irrwitzigen Plänen der unzweifelhaft schlechtesten Regierung, die Deutschland seit dem 8. Mai 1945 hatte. Er wandte sich wie folgt an Minister Buschmann - Zitat  : 

„Die von Ihnen vorgeschlagene ersatzlose Streichung der Strafbarkeit des illegalen Glücksspielangebotes kann ich […] in keiner Weise nachvollziehen und bitte dringend, von dieser Idee Abstand zu nehmen.“

Aber damit nicht genug; denn er fordert zusätzlich, die Tatbestände der §§ 284 ff. StGB auch auf Glücksspielanbieter im Ausland auszudehnen. - Was für eine weise Empfehlung: Verschärfung statt Milderung, Peitsche statt Zuckerbrot.

Vergessen werden darf nämlich nicht, dass die Opfer des illegalen Glücksspiels, die Spielsüchtigen, durch eine Entkriminalisierung besonders gefährdet sind, weil sie die illegalen Angebote häufig ohne Einsatzobergrenzen annehmen können. Die legalen Angebote sind Ihnen wegen des Eintrages in der bundesweiten Sperrkartei schließlich verwehrt. Außerdem fehlt bei den illegalen Angeboten der für legale Glücksspiele geltende Jugendschutz. Staatlich empfohlene und finanzierte Suchttherapien für notorische Spielsüchtige laufen dann ganz schnell einmal ins Leere.

Wie sieht es mit den Auswirkungen auf die legalen Spielstättenbetreiber aus, Herr Buschmann? - In Sachsen-Anhalt schließen immer mehr von ihnen, weil sie immer stärker reglementiert werden.

(Lachen und Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Die Spielhallenbetreiber können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Dadurch entgehen den Städten und Gemeinden Gewerbesteuereinnahmen. Der Verband der Spielstättenbetreiber beklagt diese Entwicklung zu Recht; denn das Problem ist flächendeckend. Wenn die geplante Aufhebung der §§ 284 bis 287 StGB tatsächlich durchgesetzt wird, dann wird sich dieses Problem weiter auswachsen. Angesichts der desaströsen Politik in unserem Land ist davon leider auszugehen.

Kommt der Rechtsstaat den schwarzen Schafen des Glücksspielgeschäfts und dem organisierten Verbrechen mit einer Entkriminalisierung und der Absenkung des Standards entgegen, dann legt der Rechtsstaat die Axt an sich selbst. Das passt nicht zusammen.

Immerhin - ein Hoffnungsschimmer dräut im Dunkel derart abstruser Pläne: Der Bundesjustizminister will die Länder vor seinen fragwürdigen Reformprojekten zumindest anhören - daher unser Antrag. Hier hat nämlich die Justizministerin die Möglichkeit, diesen Plänen deutlich zu widersprechen, und dazu wollen wir Sie, Frau Ministerin Weidinger, ermuntern, ermutigen und auffordern. Schieben Sie der Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels einen Riegel vor! - Vielen Dank.