Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 22.
(Unruhe)
Bevor wir das tun, beruhigen wir uns jetzt noch einmal kurz und begrüßen auf unserer Besuchertribüne Damen und Herren aus der schönen Stadt Dessau-Roßlau. Herzlich Willkommen bei uns!
(Beifall im ganzen Hause)
Des Weiteren hat der Arbeitskreis der Parlamentarischen Geschäftsführer ein weiteres Ergebnis erbracht. Nach den nun folgenden Tagesordnungspunkten 22, 23, 24 und 25 werden wir folgende Tagesordnungspunkte, die noch auf der Liste für morgen vorgesehen sind, in folgender Reihenfolge auf den heutigen Abend ziehen: 31, 27 und 28.
Dann geht es weiter mit dem
Tagesordnungspunkt 22
Zweite Beratung
Maßnahmenübergreifende Umschichtung im Sondervermögen Corona, Einwilligung des Landtags gemäß § 5 Abs. 3 Cor-SVG
Antrag Landesregierung - Drs. 8/2473
Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/2587
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/2763
(Erste Beratung in der 41. Sitzung des Landtages am 28.04.2023)
Berichterstatter ist Herr Ruland. - Herr Ruland, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Stefan Ruland (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies sowohl den Antrag der Landesregierung in der Drs. 8/2473 als auch den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/2587 in der 41. Sitzung am 28. April 2023 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beteiligt.
Mit Artikel 3 des Begleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Gesetz über das Sondervermögen „Corona“ verabschiedet. § 5 Abs. 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass maßnahmenübergreifende Umschichtungen von mehr als 1 Million € dem Landtag zur Bewilligung vorgelegt werden müssen.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das Sondervermögen „Corona“ bittet die Landesregierung den Landtag um Zustimmung, Mittel in Höhe von 4 926 373 € aus der Maßnahme lfd. Nr. 16 „Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen“ umzuschichten. Mittel in Höhe von 2 495 387 € sollen in die Maßnahme lfd. Nr. 17 „Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen“ fließen und Mittel in Höhe von 2 430 986 € in die Maßnahme lfd. Nr. 49 „Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“.
Die Notwendigkeit dieser Umschichtung liegt darin begründet, dass die Hochschulen größtenteils keine mobilen Luftfilteranlagen anschaffen, sondern auf festinstallierte RLT-Anlagen setzen wollen. Zusätzlich sollen weitere Digitalisierungsprojekte an den Hochschulen finanziert werden. Hierbei sind Investitionen an der Martin-Luther-Universität, an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle und an der Hochschule Magdeburg-Stendal geplant.
Die Fraktion der AfD möchte mit ihrem Alternativantrag erreichen, dass die nicht ausgegebenen Mittel an den Haushalt zurückgeführt und zur Tilgung des Sondervermögens verwendet werden.
(Zuruf von der AfD: Richtig!)
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 40. Sitzung am 4. Mai 2023 mit beiden Anträgen. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl er dem mitberatenden Ausschuss mit 9 : 3 : 1 Stimmen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme des Antrages der Landesregierung. Eine Abstimmung über den Alternativantrag wurde somit obsolet.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt schloss sich in der 20. Sitzung am 10. Mai 2023 der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die abschließende Beratung zu diesem Antrag fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 8. Juni 2023 statt. Er empfiehlt mit 9 : 2 : 1 Stimmen, den Antrag der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen. Daraus folgend war die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD wiederholt entbehrlich. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/2763 vor.
Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)