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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Falko Grube (SPD):

Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, dass Carsharing gerade in den Oberzentren, wahrscheinlich auch in der einen oder anderen Mittelstadt, ein gutes Angebot wäre, ergänzend zu dem, was wir derzeit haben. Ich denke auch, dass es sich für Anbieter lohnen würde, das Ganze auszubauen. 

Ja, es ist kein Allheilmittel für den ländlichen Raum. Das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit, auch wenn man sich das einmal jenseits von Statistiken überlegt. Wenn das eine Auto, das dort zur Verfügung steht, zum Pendeln zwischen Salzwedel und Wolfsburg genutzt wird, dann ist es auch weg. Es ist also eher etwas für die Oberzentren und für die Mittelstädte. 

Und ja, wir brauchen auch ein besseres Radwegesystem. Ich persönlich bin dabei bei Frau Lüddemann. 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Mir wäre es relativ egal, ob man es als Radschnellweg oder Radweg bezeichnet. Die Hauptsache ist: Es ist ein Radweg vorhanden. Und ja, auch das ist vorrangig für die Nutzung durch eine größere Masse vorgesehen und somit wieder etwas für die Oberzentren und die Mittelstädte.

Ich sage denen, die dem ein bisschen skeptisch gegenüberstehen, weil sie eher auf das Auto setzen, das wäre auch gut für sie. Ich nehme einmal das Beispiel Intel. Wenn es irgendwann ausgebaut worden ist und dort 20 000 Menschen arbeiten, haben sie einen relativ großen Einzugsbereich in Sachsen-Anhalt. Völlig unstrittig ist: Viele davon werden auf das Auto angewiesen sein, weil sie am Morgen ansonsten nicht innerhalb einer zumutbaren Zeit dorthin kommen. Es wird aber auch Menschen geben, die sehr nah daran wohnen, und es wäre besser, wenn möglichst viele von denen, die nah daran wohnen, mit dem Rad oder dem ÖPNV fahren. Denn je weniger Leute mit dem Auto fahren, desto weniger stehen im Stau. Das ist eine ganz einfache Rechnung. 

Jenseits der Ausführungen dazu, wie sinnvoll Carsharing und Radwege bzw. Radschnellwege sind, stellt sich die Frage: Kann dieser Gesetzentwurf irgendetwas dazu beitragen, den Zustand zu verbessern? - Die Antwort ist: Nein. Zu den Radschnellwegen und den Festschreibungen im Straßengesetz habe ich schon in der Einbringung gesagt, dass ich skeptisch bin, dass das irgendetwas verbessern würde. Frau Lüddemann hat eben von landesbedeutsamen Radwegeverbindungen gesprochen. Rein systematisch haben sie mit den Gemeindestraßen nicht wirklich viel zu tun. Also: Nichts wird bei der praktischen Planung dadurch besser, dass sie als Kategorie im Gesetz auftauchen. 

Auch bei der Ausweisung von Carsharingplätzen trägt der Gesetzentwurf nichts zur Verbesserung bei. Ja, die Carsharinganbieter haben sich das gewünscht, weil es für sie auch ein Signal gewesen wäre. Aber in der Stadt Halle, in der hierzulande das großflächigste Carsharingangebot vorgehalten wird, hat man gesagt: Mit den Regelungen kommen wir gut hin. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja, weil sie groß genug sind!)

Denn die Regelungen und die Möglichkeit, Plätze auszuweisen, sind gar nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr, vor Ort zu entscheiden: Welcher Platz wird dem allgemeinen öffentlichen Raum, dem Straßenraum, dem Parkraum, entzogen, um dann zu sagen: Dort gibt es eine Sondernutzung? Es ist also keine Frage von rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern es ist eine Frage von Entscheidungen vor Ort und dorthin gehören sie auch. Dafür reichen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.