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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden einige Anpassungen in unserem Kommunalwahlrecht vorgenommen. Am interessantesten ist vielleicht die Regelung, mit der versucht werden soll, die spezielle Situation zu regeln, wenn keine Listen, sondern nur Einzelkandidaturen vorliegen, wie es bei kleineren Gemeinden, aber vor allem bei Ortschaftsräten häufiger der Fall ist. Ich bin gespannt darauf, wie sich die neue Regelung in der Praxis bewähren wird und ob es gelingen wird, die Zahl der unbesetzten Mandate zu verringern.

Ärgerlich an dem Gesetz ist mehr das, was nicht darin steht. Wieder werden einige alte Baustellen nicht abgeräumt. Das ist immer noch die fehlende Neinstimme bei Einzelkandidaturen.

In der vorigen Woche gab es in der „Volksstimme“ die etwas verwunderte Meldung auf Seite 2, dass es bei einer Bürgermeisterwahl nicht eine einzige Neinstimme gegeben habe. Der Journalist war offensichtlich verblüfft und hielt es einer Meldung wert. Anlass für die Verwunderung ist allerdings die mit unseren Wahlprinzipien nicht zu vereinbarende Regelung, dass es bei einer Kandidatur von nur einer Person keine Neinstimme gibt. Das gibt es einfach nicht; es ist nicht möglich, mit Nein zu stimmen. 

Dieser Wahlvorgang ist dann völlig sinnlos, ist jeden Sinns entkleidet. Die Leute werden zur Urne gerufen und können dann nur eine Jastimme abgeben. Alles andere führt zur Ungültigkeit der Stimmabgabe. Das hat mit einer Wahlentscheidung nichts mehr zu tun und entkleidet den Wahlvorgang seines Sinns. Das Herumtragen von Zetteln sollten wir niemandem zumuten. Eine alleinige Kandidatur muss dann zumindest die Mehrheit der Menschen hinter sich bringen. 

Unser entsprechender Änderungsantrag fand leider nicht nur keine Mehrheit im Ausschuss, sondern es bestand auch keine Diskussionsbereitschaft. Frau Buchheim ist an anderen Stellen darauf eingegangen, wie offensichtlich die Lage im Ausschuss war. Das gilt auch für andere Aspekte. Es ist nicht sinnvoll, dass hauptamtliche Bürgermeister in den Kreistagen sitzen. Die beiden Funktionen beißen sich. 

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Das sollte ausgeschlossen werden. Dann müssten sich die Personen für eines der Ämter entscheiden. 

Problematisch ist auch die Frage der Einteilung der Wahlbereiche. Der Gesetzentwurf geht erfreulicherweise mit der Beschränkung der Abweichung der Wahlbereichsgrößen auf 20 % statt auf 25 % in die richtige Richtung. Es muss aber klar sein, dass das Wahlsystem sehr empfindlich auf Größenunterschiede der Wahlbereiche reagiert. Wir wären im Sinne der Wahlgleichheit gern auf maximal 10 % heruntergegangen und hätten die Pflicht zur Einteilung in Wahlbereiche für die Großstädte sogar aufgehoben. 

Auch die aktuell faktisch unerreichbaren Quoren bei Abwahlverfahren hätten wir gerne behutsam angepasst. Man muss vorsichtig sein, man darf kein Bürgermeisterkegeln daraus machen. Die jetzt geforderte Mehrheit von 30 % der Wahlberechtigten - eine Mehrheit sowieso - führt dazu, dass bei Wahlbeteiligungen im kommunalen Bereich, die ohnehin in diesem Bereich liegen, selbst ein Wahlergebnis von 100 % nicht zu einer Abwahl führt. Bei einer Wahlbeteiligung von 29 % ist das nicht so ungewöhnlich - völlig unbefriedigend.

(Guido Kosmehl, FDP: Aber in Frankfurt hat es auch geklappt!)

- Na ja, Frankfurt liegt nicht ganz in Sachsen-Anhalt. Das ist Ihnen bekannt.

(Guido Kosmehl, FDP: Aber es hat geklappt!)

Besonders absurd ist diese Situation, wenn es bei der Wahl nicht einmal die Möglichkeit der Neinstimme gibt - ich ging darauf ein.

Dies und noch einiges mehr - das Wahlalter ist angesprochen worden; hatten wir auch beantragt - hat leider nicht gefruchtet. Insofern wird es von uns keine Zustimmung, sondern eine Ablehnung des Gesetzentwurfes geben. 

(Oh! bei der CDU)

- Ja, das ist bei Wahlen tatsächlich so ein Ding. Es wäre schön, eine breite Mehrheit zu haben. Der Bund erlebt eine ähnliche Diskussion. Wenn man das nicht will, dann geht man so vor, wie es gemacht wird.

Die Innenministerin hat zur niederdeutschen Sprache ausgeführt, dass es geregelt ist. Ich würde mich freuen, wenn es tatsächlich so ist. Wir hatten versucht, es in den Artikel einzufügen. Es wäre tatsächlich erfreulich, wenn das Problem ausgeräumt wäre. Das werden wir weiter beobachten. - Danke schön.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Siegfried Borgwardt, CDU: Also keine Zustimmung? - Marco Tullner, CDU: Er wollte, aber er durfte nicht! - Stephen Gerhard Stehli, CDU: Halb zog sie ihn, halb sank er hin!)