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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Feuerborn (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Breit gestreutes Eigentum haben wir bei uns im Land. Ungefähr 20 % bis 25 % der Eigentumsflächen sind im landwirtschaftlichen Eigentum der Betriebe; ob es jetzt private Betriebe sind oder ob es Gesellschaften sind. Der Rest ist privates Eigentum von Kleingrundstückseigentümern.

Wenn jetzt ein landwirtschaftliches Unternehmen, das als Gesellschaftsform besteht, verkauft wird, dann wird der Boden mit verkauft, aber das heißt nicht gleich, dass derjenige, der den Anteil von 50 % kauft, auch im Grundbuch steht. Im Grundbuch steht nach wie vor der Betrieb. Deshalb geht es hier um Gesellschaftsrecht.

(Guido Kosmehl, FDP: Richtig!)

Gesellschaftsrechtlich können wir das im Land nicht regeln, weil es die Bundesgesetzgebung betrifft. Deswegen können wir den Punkt Share Deals in dem Zusammenhang, wenn wir es allein betrachten, hier nicht allein regeln.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir wollen uns über den Bodenmarkt unterhalten. Das haben wir gesagt. Das werden wir auch in den nächsten Sitzungen des Ausschusses entsprechend tun und schauen, ob wir für das Grundstücksverkehrsgesetz ein paar Regelungen finden. Inwieweit wir Regelungen finden können, um eine Transparenz beim Gesellschaftskauf herzustellen, werden wir dann sehen. Das wird sich in den einzelnen Anhörungen herausstellen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Loth hat noch eine Frage.


Hannes Loth (AfD):

Herr Feuerborn, Sie sind nun schon lange mit dem Agrarstrukturgesetz befasst. Sie waren damals auch bei Frau Dalbert dabei, als das dann nicht gekommen ist. Ich glaube, Sie waren auch schon am Ende der Amtszeit von Onko Aeikens im Jahr 2016 als Verbandsführer

(Lachen bei der CDU - Guido Kosmehl, FDP: Oh, oh, oh!)

damit beschäftigt.

Meine Frage ist jetzt: Wann kam denn die Erkenntnis, dass wir als Land nicht zuständig sind, die Share Deals bei uns zu regeln? - Denn Aeikens war ein CDU-Minister und die zweite Vorlage war auch von CDU, SPD und GRÜNE. Jetzt am Ende nach, was weiß ich, 15 Jahren kommt man auf die Idee, dass das bei uns nicht zu regeln ist. Wann kam denn die Erkenntnis, dass dieser eine Punkt nicht zu uns gehört?


Olaf Feuerborn (CDU):

Hinsichtlich des Gesellschaftsrechts haben wir von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, dass das bei uns im Land nicht zu regeln ist. Man hat immer wieder versucht, Regelungen zu finden. Wir sehen selbst, wie schwierig das ist. Wir sind nicht das einzige Land, das schon seit ein paar Jahren daran arbeitet. Wir waren zwar die ersten, die damit angefangen haben, aber selbst unsere Nachbarbundesländer haben bisher keine rechtssichere Regelung auf den Weg bringen können, weil wir immer an dem Punkt scheitern.

Wir werden das jetzt, was die Share Deals angeht, erst einmal dem Bund überlassen. Denn dort müssen wir die gesellschaftsrechtliche Regelung finden. Nur   das haben Sie vorhin ganz korrekt gesagt   ist das relativ schwierig, weil das Gesellschaftsrecht bundeseinheitlich zu regeln ist.

Wir haben auch Share Deals in der Landwirtschaft, auch in den alten Bundesländern. Dort betrifft es aber meist Stallgemeinschaften, die als Share Deals wirtschaften und nicht mit Bodeneigentum, wie wir das hier in den neuen Bundesländern haben. Das ist also ein riesen Unterschied.

Beim Gesellschaftsrecht haben wir es in der letzten Legislaturperiode geschafft, bei der Grunderwerbssteuer die Grenze von 94,9 % auf 90 % herunterzusetzen. Das war schon ein riesen Schritt. Dass wir es schaffen, noch mehr im Gesellschaftsrecht zu regeln, bezweifele ich, weil wir das auf bundesdeutscher Ebene wahrscheinlich nicht durchbekommen werden.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP - Daniel Roi, AfD: Müssen Sie Bundesminister werden!)