Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD): 

Vielen Dank. - So gern ich mich jetzt in einen Diskurs zum Thema Panzerabwehrwaffen begeben wür-de, 

(Lachen)

mache ich das trotzdem nicht; denn ich möchte auf einen Sachverhalt eingehen, der schon einmal Gegenstand der Fragestunde   damals vom Kollegen Gludau eingebracht   hier im Landtag von Sach-sen-Anhalt war. 

Zur Situation der Schwimmhalle in Weißenfels. Diese soll nun nicht zu Ende gebracht werden. Die Landesregierung hat letztes Jahr im Dezember berichtet, dass die Zuwendung noch nicht zurückge-fordert worden sei, weil der Bescheid nicht widerrufen sei. 

Deswegen meine zwei Fragen: Erstens. Ist der Bescheid zwischenzeitlich widerrufen worden? Zwei-tens. Ist die Zuwendung zurückgezahlt worden?

Zudem möchte ich um Folgendes ergänzen: Am Montag in dieser Woche berichtete die „Mitteldeut-sche Zeitung“, dass die zurückgezahlten Zuwendungen für die Schwimmhalle in Weißenfels reserviert seien und dass sie von der Stadt für einen Neubau wieder abgerufen werden könnten. Deswegen meine Nachfragen: Stimmt das? Wie findet ein solches Reservieren von zurückgezahlten Förder-mitteln für ein neues Vorhaben statt? 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Dr. Zieschang. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herr Abg. Erben! In der Tat ist über die Schwimmhalle in Weißenfels hier schon einmal in einer Frage-stunde in Bezug auf die Frage, ob der Rückforderungsbescheid schon erlassen worden ist, gespro-chen worden. Es gibt eigentlich keinen neuen Sachverhalt; denn die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesverwaltungsamt ist unverändert nicht abgeschlossen. Insofern wurde bisher auch noch kein Rückforderungsbescheid erlassen. 

Gleichwohl hat der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels als Zuwendungsempfänger die gesamte Zuwendung in Höhe von 1,65 Millionen € bereits am 20. Februar 2025 an das Land zurück-gezahlt. Grund hierfür ist, dass er weitere Zinsforderungen vermeiden möchte. 

Zu der nächsten Frage, wie diese 1,65 Millionen € womöglich reserviert werden können. Ich weise darauf hin, dass der Haushaltsgesetzgeber noch in der Bereinigungssitzung eine sehr weise Entschei-dung getroffen hat. Er hat dort nämlich durch einen Änderungsantrag festgelegt, dass das zurückge-zahlte Geld nicht in den Einzelplan 13 fließt, sondern im Einzelplan des MI verbleibt und demzufolge auch wieder für Sportstättenförderung verwendet werden kann. Ich danke den Abgeordneten sehr für diese weise Entscheidung.

(Zustimmung bei der CD und bei der FDP)

Die Mittel stehen   das muss man zur Abrundung sagen   im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung.

Ich habe jetzt nur die Information, dass die Stadt Weißenfels einen Neubau plant. Dieser wird sich wohl kaum im Jahr 2025 realisieren lassen. Aber dank der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers stehen für das Jahr 2026 erheblich mehr Mittel für die Sportstätteninfrastrukturförderung zur Ver-fügung. 

Sie wissen, dass über die Vergabe der Fördermittel die Arbeitsgruppe Prioritätensetzung entscheidet und dass es von eminenter Bedeutung ist, dass es im Süden, im Burgenlandkreis, eine weitere Schwimmhalle gibt. Ich denke, das wird auch die AG Prioritätensetzung so sehen. Aber es bedarf ei-nes neuen Antrages, über den dann gesprochen werden muss. Ich glaube, das Landesinteresse an ei-ner Schwimmhalle in Weißenfels ist gegeben. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Erben. 


Rüdiger Erben (SPD):

Das heißt, an den 1,65 Millionen € ist kein Klebezettel angebracht, auf dem steht: Diese Mittel sind für Weißenfels. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Der Haushaltsgesetzgeber hat schon Entscheidungen getroffen und gesagt: Die Mittel dürfen im Jahr 2025 für die Sportstätteninfrastrukturförderung genutzt werden, und zwar in dem Augenblick, in dem es gelingen sollte, den Bauantrag und Ähnliches zu stellen und zu bauen, was aber tatsächlich nur schwer möglich ist. Deswegen ist es nicht so, dass ein Klebezettel an diesem Betrag haftet. Er ist nur insofern daran befestigt, als dass er im Jahr 2025 für die Sportstätteninfrastrukturförderung ausgegeben werden kann. 

Im Jahr 2026 stehen ebenfalls erhebliche Mittel für die Sportstätteninfrastrukturförderung zur Ver-fügung, weshalb ein solcher Antrag dann berücksichtigt werden kann. Am Ende entscheiden die AG Prioritätensetzung und das Landesinteresse. Die Relevanz für das Land insgesamt ist meines Erach-tens gegeben. Das wird die AG Prioritätensetzung kaum anders sehen. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Ministerin.