Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Präsident! Die AfD-Fraktion ist wieder einmal nicht auf der Höhe der Zeit. Über den Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung des Änderungsantrags Berlin zur Änderung bzw. Verschärfung des Waffengesetzes wurde in den Ausschüssen des Bundesrates längst beraten und auch entschieden.
Sowohl im Innenausschuss als auch im Rechtsausschuss des Bundesrates hat Sachsen-Anhalt jeweils gegen die Einbringung des Gesetzentwurfs gestimmt. Das Plenum des Bundesrates setzte den Gesetzesantrag in der Sitzung am 21. März 2025 von der Tagesordnung ab.
Einer vollständigen Abschaffung des Kleinen Waffenscheins kann ich wenig abgewinnen. Der Kleine Waffenschein stellt als Erlaubnisvorbehalt sicher, dass auch diese durchaus gefährlichen Gegenstände nur von denjenigen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen, die die Gewähr bieten, sorgfältig damit umzugehen. Die Erfahrung zeigt, dass es in allen Teilen der Bevölkerung schwarze Schafe gibt; diese gilt es auszumachen, ohne die übrige Bevölkerung über Gebühr zu belasten.
Das Innenministerium könnte sich insoweit durchaus andere Änderungen des Waffenrechts vorstellen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems im Oktober 2024 wurde das Waffenrecht unter anderem dahin gehend verschärft, dass im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt zu beteiligen sind. Bei erstmaliger Zuverlässigkeitsprüfung hatte das Innenministerium dies auch für richtig gehalten. Hierbei sollte eine Entscheidung auf einer möglichst breiten Erkenntnisbasis erfolgen.
Im Waffengesetz ist zudem eine umfassende Pflicht der Behörden zu einem sogenannten Nachbericht verankert. Erlangen diese Behörden im Nachhinein Erkenntnisse über Tatsachen, die Auswirkungen auf die Bewertung von Zuverlässigkeit und Eignung haben, so sind sie verpflichtet, dies den Waffenbehörden mitzuteilen, sodass diese tätig werden können.
Die Einführung der Nachberichtspflicht hat jedoch nichts daran geändert, dass die betroffene Person regelmäßig erneut durch die Waffenbehörde überprüft wird, ob bei weiteren Anträgen oder bei der sogenannten Regelüberprüfung. Die Nachberichtspflicht hat gegenüber dem alten System der Regelüberprüfung den Charme, dass sie die Bewertung der Zuverlässigkeit auf dem aktuellen Stand hält.
Die Beibehaltung der weiteren grundhaften Überprüfungen, insbesondere die Regelüberprüfung alle paar Jahre, erscheinen vor diesem Hintergrund als bürokratische und kostenpflichtige Last. Das Innenministerium hält es daher für sinnvoll, hier daran zu arbeiten, das System der Nachberichtspflicht so zu stärken, dass die regelmäßigen Abfragen durch die Waffenbehörden und damit die Regelüberprüfungen entfallen können. Das könnte ein Schritt für mehr Sicherheit bei weniger Bürokratie sein. - Vielen Dank.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Es gibt eine Intervention von Herrn Tillschneider. - Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Zu diesem Kleinen Waffenschein. Ich würde niemals auf die Idee kommen, einen Kleinen Waffenschein zu beantragen, weil ich mir ziemlich lächerlich vorkommen würde, wenn ich einen solchen Waffenschein hätte und dann mit einer Waffe durch die Gegend rennen würde, die aussieht wie eine echte Waffe, mit der man aber nur Platzpatronen verschießen kann.
Dieser Kleine Waffenschein wurde im Jahr 2003 nach dem Schulmassaker in Erfurt eingeführt, das allerdings nicht mit Schreckschusspistolen begangen wurde, sondern mit richtigen Waffen. Aber in dem typischen untauglichen Politikeraktionismus hat man gesagt: „Wir müssen das Waffenrecht verschärfen“, und hat dann diesen Kleinen Waffenschein eingeführt, der sich, wie gesagt, auf Waffen bezieht, aus denen man nur Platzpatronen verschießen kann und mit denen man nach menschlichem Ermessen eigentlich niemanden töten kann.
Angesichts dieses Kontextes, den ich Ihnen jetzt bereitgestellt habe, die Frage: Halten Sie es angesichts des bürokratischen Aufwandes, den Florian Schröder geschildert hat, noch immer für ratsam, an diesem Kleinen Waffenschein festzuhalten?
(Ministerin Dr. Lydia Hüskens lachend: Das die Bildungsministerin zu fragen ist doch )
Vizepräsident Wulf Gallert:
Frau Ministerin.
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Ich würde Sie bitten, dies im Innenausschuss zu erörtern, wohin es gehört. - Vielen Dank.