Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, für uns alle ist verständlich, dass in diesem Gesetzentwurf Regelungen enthalten sind, die die Möglichkeit beinhalten, Menschen, welche die Sicherheit unserer Bevölkerung bedrohen, wenn Sie so wollen aus dem Verkehr zu ziehen.
Ich möchte hier auf zwei Punkte näher eingehen. Erstens: die zu ändernde Regelung zur Dauer des Präventivgewahrsams. Die geplante Änderung sieht vor, dass die maximale Dauer der Präventivhaft erhöht wird, um den Sicherheitsbehörden mehr Handlungsspielraum zu geben. Die Neufassung des § 40 beinhaltet eine Erhöhung der maximalen Dauer der Freiheitsentziehung auf 14 Tage mit der einmaligen Möglichkeit zur Verlängerung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sorge bereitet uns Freien Demokraten nicht der Verweis auf die terroristischen Gefährder. Ich glaube, es ist deutlich, dass an dieser Stelle eine solche Verlängerung hilfreich ist. Allerdings verweist die neue Regelung auch auf die Regelung des § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und damit auf den normalen Platzverweis. Übliche Fälle sind die Hooligans. Ganz ehrlich: 14 Tage, wenn das Spiel am Wochenende stattfindet, erschließt sich für mich nicht.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir uns in der Anhörung auch damit beschäftigen, ob eine Verweisung auf diesen zweiten Fall wirklich notwendig ist, ob in einem solchen Fall eine Ausweitung von vier Tagen auf 14 Tage tatsächlich notwendig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Punkt, den ich gern ansprechen will, ist das ist natürlich auch wichtig für die Datenschutzpartei die Neuregelung zur anlassbezogenen automatisierten Kennzeichenerfassung. Diese anlassbezogene automatisierte Kennzeichenerfassung hat eine lange Geschichte. Viele Länder haben sich in den vergangenen, ich glaube, 25 Jahren an Regelungen ausprobiert und sind teilweise vor dem Bundesverfassungsgericht oder Landesverfassungsgerichten gescheitert. Letztendlich gibt es aber eine vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Möglichkeit, rechtskonform eine anlassbezogene automatisierte Kennzeichenerfassung durchzuführen, wie zuletzt bei einer bayerischen Regelung, von der nur Teile verfassungswidrig sind diese haben wir nicht genommen.
Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir uns auch hierbei dafür einsetzen zu prüfen, ob wir bspw. den Weg Brandenburgs und Berlins gehen können, die eine explizite Berichtspflicht gegenüber dem Parlament für solche eingesetzten Maßnahmen in das Gesetz aufnehmen. Ich glaube, das wäre aus unserer Sicht eine sinnvolle Geschichte.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sinnvoll wäre es jetzt auch, Herr Kosmehl, dass Sie ganz schnell zum Ende kommen.
Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident! Ich bitte um Überweisung in den Innenausschuss.
(Lachen bei der CDU - Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
Dort können wir dann darüber beraten. - Vielen Dank.