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Plenarsitzung

Transkript

Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die undankbare Aufgabe, den Schlussreigen einzuläuten. Letztendlich wurde schon alles zu dem Thema gesagt. Deswegen will ich es abkürzen.

Zunächst: Ich bin ganz zufrieden, dass in Sachsen-Anhalt von den Heranwachsenden nur 47 % nach Jugendstrafrecht bestraft werden, weil das deutlich zeigt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften genau das machen, was sie sollen. Sie sollen nämlich einschätzen, ob die Heranwachsenden geistlich und sittlich noch nicht völlig ausgereift sind und deswegen nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden oder ob sie nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Das möchte das Gesetz. Das funktioniert in Sachsen-Anhalt. Weiter so!

Dann habe ich mich grundsätzlich darüber gewundert, wie die AfD-Fraktion auf diesen Antrag kommt; denn ich hatte gerade das Bauchgefühl, dass die Jugendlichen oder die Heranwachsenden länger brauchen, um auszureifen und um so richtig vollständig erwachsen zu sein. Jetzt hören wir: Das ist anders. Aber es war klar   niemand hätte gegen mich gewettet  : Es musste ein Täter mit Migrationshintergrund sein,

(Sebastian Striegel, GRÜNE, und Olaf Meister, GRÜNE, lachen)

der Heranwachsender ist. Ansonsten wäre dieses Bild nicht rund gewesen.

(Zustimmung bei der CDU und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Die Kollegen haben auch schon zum Jugendgerichtsgesetz alles gesagt. Ich möchte dazu nur noch einfügen: Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt gemäß § 18 JGG sechs Monate. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe nach StGB für Erwachsene beträgt einen Monat. Das heißt, es gibt durchaus auch Strafen nach dem Jugendgerichtsgesetz, die härter als nach dem normalen Strafrecht für die Erwachsenen sind.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Ja!)

Ich halte fest: Im Jugendstrafrecht kommt es auf den Erziehungsgedanken an. Wenn die Heranwachsenden noch nicht ausgereift sind, dann sollen sie genau darunter fallen.

Ich halte fest: Die Gerichte und die Staatsanwaltschaften erledigen ihre Arbeit. Das sollen sie auch weiterhin tun. An dieser Stelle bedarf es keines Eingriffes der Politik. Neben 80 Millionen Bundestrainern

(Zustimmung bei der CDU)

bedarf es nicht auch noch 80 Millionen Richter und Staatsanwälte, die entscheiden, dass alle Heranwachsenden schon jetzt fertig ausgereift sein sollen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)