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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Leistungsmissbrauch beenden - Konsequente Vermögensüberprüfungen bei ausländischen Antragstellern durchführen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/4467

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/4877

(Erste Beratung in der 70. Sitzung des Landtages am 22.08.2024)


Berichterstatterin ist Frau Dr. Heide Richter-Airijoki. Bevor sie anfängt, möchte ich mit Ihnen gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der IGS „Regine Hildebrandt“ in Magdeburg begrüßen. 

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Richter-Airijoki, Sie haben das Wort. 


Dr. Heide Richter-Airijoki (Berichterstatterin): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4467 in der 70. Sitzung am 22. August 2024 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt. 

Mit Ihrem Antrag forderte die Fraktion der AfD die Feststellung des Landtages, dass der Migrationsdruck auf Deutschland und Sachsen-Anhalt unter anderem durch Flüchtlingshilfe vor Ort zu senken sei, 

(Ulrich Siegmund, AfD: Richtig!)

dass das derzeitige Geldleistungsprinzip falsche Anreize für Zuwanderung setze sowie dass die Befreiung von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels für ukrainische Staatsbürger zu Leistungsmissbrauch führe und dass die Leistungen daher auf das Niveau des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückgeführt werden sollten. 

Weiterhin forderte die Fraktion der AfD die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bei Vermögensprüfungen sowie die Erbringung von Sozialhilfe als Darlehen bis zum Abschluss der jeweiligen Prüfung. Es sollten außerdem eine genaue Definition des verwertbaren Vermögens und des angemessenen Kraftfahrzeugs im Sinne des SGB XII erarbeitet sowie Fristen für die Nachreichung dieser Angaben eingeführt werden. Bei Vorhandensein verwertbaren Vermögens oder bei Fristablauf sollten eine Rückforderung der Sozialleistungen und ein Widerruf des Aufenthaltstitels erfolgen. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Top Antrag war das!)

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 40. Sitzung am 4. September 2024 mit dem Antrag und verständigte sich auf die Durchführung einer Anhörung in der 41. Sitzung am 26. September 2024. In diese Anhörung wurden auch schriftliche Stellungnahmen einbezogen.

In der 42. Sitzung am 6. November 2024 wurde über den Antrag erneut beraten. Zu dieser Beratung lag ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Keine Beschneidung des Grundrechts auf ein Existenzminimum“ vor. Darin verweisen die Koalitionsfraktionen auf die bestehenden Leistungen und Ansprüche, auf die gesetzlichen Grundlagen und auf das Ziel, dass alle Personen, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit befähigt sind, möglichst auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. 

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 10 : 3 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen verabschiedet. Der Finanzausschuss schloss sich mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Zum Abschluss des Beratungsverfahrens wurde die vorläufige Beschlussempfehlung in der 44. Sitzung des Sozialausschusses am 4. Dezember 2024 mit 8 : 3 : 2 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/4877 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung dazu. - Vielen Dank.