Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Die die Landesregierung bildenden Fraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag ein faires und transparentes Finanzierungsmodell für die freien Schulen versprochen. Diese beklagen jetzt, dass sich die aktuell an die freien Schulen verschickten Finanzierungsbescheide auf einen Runderlass vom Juni 2024 beziehen, der bislang aber nicht veröffentlicht worden ist.
Das führt dazu, dass die Schulen diese Finanzbescheide quasi gar nicht überprüfen können und insofern auch nicht fristgemäß Einspruch erheben könnten. Das ist in meinen Augen das Gegenteil von transparent. Aber vielleicht können Sie einmal erklären, warum das so ist und welche Möglichkeit die Schulen haben, das zu überprüfen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Feußner, bitte.
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Sehr geehrte Frau Kollegin Sziborra-Seidlitz, wir haben in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Klagen der Schulen in freier Trägerschaft hier im Land zu verzeichnen gehabt - das waren weit mehr als 100 , die sich auf ein Schulgesetz bezogen haben, das nicht mehr aktuell war.
Deshalb gab es den Auftrag des Parlaments an mich, an das Ministerium, ein transparentes und nachvollziehbares Modell zu schaffen, um den Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit zu geben, das alles entsprechend den - ich möchte es einmal so sagen, in Anführungsstrichen - veralteten Regeln nachzuvollziehen.
Jetzt werden die Bescheide, die in den vergangenen Jahren - das geht, glaube ich, sogar bis zum Jahr 2017 zurück - eingegangen sind, aufgrund der Klagen entsprechend angepasst. Es gab die SchifT-Verordnung, nach der die Schulen finanziert wurden. Das betrifft die Jahre 2017 ff. Da es ab dem Jahr 2017 Klagen gab, werden jetzt sozusagen die ganzen Anpassungen für die Jahre ab dem Jahr 2017 vorgenommen.
Was die Transparenz anbelangt: Dazu müsste man sich mit den entsprechenden Urteilen bzw. Vergleichen auseinandersetzen. Das sind die Nachzahlungen, die aufgrund der Urteile vorzunehmen sind. Damit sind wir noch nicht ganz fertig. Das Geld ist zwar weitestgehend gezahlt worden, aber jetzt muss noch in Detailfragen angepasst werden.
Das ist kein einfacher Prozess. Es ist ein sehr komplizierter Prozess, für die Schulen, die geklagt haben, alles neu zu berechnen. Wenn wir damit fertig sind und die SchifT-VO angepasst ist - die neue SchifT ist schon veröffentlicht worden; es geht nur um die Schülerkostensätze, die aufgrund der Klagen verändert worden sind , dann können das auch die freien Träger nachvollziehen.
Wenn Sie noch weitere Details wissen wollen, dann würde ich Sie bitten, mein Referat im Rahmen der Anhörung am Freitag dazu zu befragen. Dessen Vertreter können vielleicht noch tiefer in die Materie einsteigen.
(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt eine Nachfrage. - Bitte.
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Ich habe tatsächlich eine Nachfrage. Wenn die Schulen mitgeteilt bekommen, die Finanzbescheide beziehen sich auf einen Runderlass vom Juni, der nicht öffentlich zugänglich ist: Auf welcher Basis sollen sie denn dann ihre Bescheide überprüfen?
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Sie haben doch ihre Vergleiche und ihre Urteile. Sie haben diese doch. Das haben sie doch bekommen. Wir haben mit jedem einzelnen Schulträger einen Vergleich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurden die Schülerkostensätze angepasst. Das haben sie doch selbst.
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Also gibt es nicht die Absicht, diesen Runderlass zu veröffentlichen, sodass sie diesen einsehen können?
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Die Frage, warum der Runderlass nicht öffentlich zugänglich ist, kann ich Ihnen jetzt an der Stelle nicht beantworten. Das müsste ich Ihnen nachliefern. Deswegen habe ich gesagt: Wenn Sie noch mehr Details wissen wollen, können wir das gern bis Freitag beantworten.