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Plenarsitzung

Transkript

Sven Rosomkiewicz (CDU): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die antragstellende Fraktion möchte Renten unter 1 800 € von der Steuerpflicht freistellen. De Kollegin Sziborra-Seidlitz hat es gerade gesagt: Das Thema Rente ist bundesgesetzlich geregelt. Das, was wir als Landesparlament und als Landesregierung an dieser Stelle tun können, hält sich wahrlich in Grenzen.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Freibetrag beträgt 12 096 € bzw. 1 008 € im Monat. Wenn man den steuerpflichtigen Anteil berücksichtigt   dieser beträgt beim Rentenbeginn im Jahr 2025 gerade einmal 83,5 %   und die Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten betrachtet, dann lässt sich de facto feststellen, dass Bruttorenten aktuell erst oberhalb von 1 425 € pro Monat besteuert werden. Es ergibt sich also ein Gap von 375 €.

Kollegin Hohmann hat zu Beginn ihrer Rede Dinge ins Verhältnis gesetzt, die so nicht ganz passen. Man kann ja nicht sagen, dass man bei 1 800 € Steuern in Höhe von 538 € zahlt. Denn die 1 800 € sind der Monatsbetrag und die 538 € sind der Jahresbetrag. Wenn man es in ein richtiges Verhältnis stellen möchte, dann teilt man die 538 € durch zwölf Monate und erhält ca. 45 €. Setzt man diese ins Verhältnis zu den 1 800 €, dann reden wir von einer Steuer in Höhe von lediglich ca. 2,5 %. 

Dass sich beim Thema Rente mittel- und langfristig einiges tun muss, darin sind wir uns sicherlich alle einig. Das Rentensystem muss sprichwörtlich auf neue Füße gestellt werden; denn   diese Zahl ist ganz interessant bzw. wichtig   das Rentensystem wird schon heute mit mehr als 120 Milliarden € steuerfinanziert.

Welche sind die großen Herausforderungen? - Schauen wir uns die Zahlen an. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Altersrentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung lag im Jahr 1970 bei 4,5, im Jahr 1990 bei 2,8 und jetzt bei 2,1. Das Verhältnis liegt also bei beinahe zwei zu eins, also finanzieren zwei Beitragszahler zu einem Rentner.

Die steigende Lebenserwartung führt natürlich zu einer steigenden Rentenbezugsdauer. Während die steigende allgemeine Lebenserwartung eine sehr erfreuliche Tatsache ist, stellt sie für die Alterssicherung eine große Herausforderung dar. Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Deutschland bei 20,5 Jahren. Das sind beinahe vier Jahre mehr als noch vor 20 Jahren. Im Vergleich zum Jahr 1960, also noch ein paar Jahre mehr zurück, stieg die Dauer des Rentenbezugs sogar um mehr als zehn Jahre an, hat sich also fast verdoppelt.

Es ist somit festzuhalten, dass der einzige Faktor zur Beeinflussung der Rentenbezugsdauer das Renteneintrittsalter ist. Das ist eine nüchterne Tatsache, aus der ich erst einmal nichts ableiten will.

Gleichwohl muss man sagen, dass man einen 67-jährigen Dachdecker   bildlich gesprochen   schlecht noch auf ein Dach schicken kann. Es bedarf intelligenter Lösungen für die Zukunft. Ein Baustein, ein kleiner Baustein ist das Thema Aktivrente, das im CDU-Wahlprogramm zu finden ist. Wir stimmen einer Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Sozialausschuss zu. - Vielen Dank.