Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Dritte Kita-Qualitätsgesetz des Bundes umgesetzt, das Ende Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Bis Ende 2026 werden wir weiterhin ca. 50 Millionen € jährlich an Bundesmitteln für unsere Kitas einsetzen können.
Was enthält der Gesetzentwurf nun im Einzelnen? - Erstens. Wir wollen die erweiterte Mehrkindregelung bis zum 31. Dezember 2026 fortschreiben. Eltern brauchen dieses Signal der Verlässlichkeit mehr denn je. Kinder haben ein Recht auf frühkindliche Bildung, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Die Mehrkindentlastung ist ein Standortfaktor, der unser Land für junge Familien attraktiv macht. Die hohe Erwerbsquote von Frauen und die gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind eng mit einer günstigen Kinderbetreuung und einen Anspruch auf eine Zehnstundenbetreuung verknüpft.
(Beifall bei der SPD)
Lassen Sie mich zu dem zweiten wichtigen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs kommen. Wir stärken die Kitas personell weiter. Wir wollen Fachkräfte gezielt dort entlasten, wo besondere Herausforderungen bestehen. Wir wollen daher bis zum 31. Dezember 2026 die Personalkosten für Bedarfs- bzw. Sprach-Kitas weiter finanzieren und 255 Vollzeitstellen zusätzlich zum Personalschlüssel ins System geben. Hierfür hat der Sozialausschuss eine Übergangsfrist bei der Integrierung der Sprachfachkräfte und Sprach-Kitas beschlossen. Dies begrüße ich sehr; denn die Träger der Sprachfachberatung und der Sprach-Kitas sowie die Jugendämter bekommen dadurch mehr Zeit, diesen Übergang gut und umfassend vorzubereiten und zu umrahmen.
Es ist mir übrigens wichtig zu betonen, dass weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wo das Personal konkret eingesetzt wird. Damit soll der Personalaufwuchs gezielt dorthin gesteuert werden, wo er dringend benötigt wird. Und wer weiß dies besser als die Jugendämter vor Ort?
Im nächsten Jahr werden darüber hinaus 200 weitere Fachkräfte, die aus dem ESF-Programm „Empowerment für Eltern“ finanziert werden, zusätzlich in Kindertageseinrichtungen zum Einsatz kommen. Um Fachkräfte langfristig weiter zu entlasten, müssen wir über die Vorteile einer demografischen Rendite diskutieren. An dieser Stelle möchte ich den gemeinsamen Entschließungsantrag erwähnen, den ich sehr begrüße. Denn wenn die Kinderzahlen künftig sinken, haben wir die Chance, den Fachkräfteschlüssel zu verbessern und die Beschäftigten perspektivisch zu entlasten.
(Beifall bei der SPD)
- Ich denke, das ist immer einen Applaus wert. - Wir sind hierbei auf einem guten Weg. Das zeigen auch die Daten der aktuellen Bertelsmann-Studie. Darin ist mir etwas aufgefallen, das hinsichtlich der Fachkräfte- und Personalschlüssel wirklich bemerkenswert ist: Wir haben im bundesweiten Vergleich nicht nur eine der höchsten Fachkräftequoten, auch beim Personalschlüssel gehen wir voran. Der Schlüssel in Krippengruppen hat sich von 1 : 6,7 im Jahr 2013 auf 1 : 5,5 im Jahr 2023 verbessert. In den Kindergartengruppen hat sich die Quote von 1 : 12,6 diese wird auf den diversen Demos, die ich besucht habe, und auch beim Runden Tisch noch immer so behauptet schon im Jahr 2023 auf 1 : 10,1 verbessert, also um mehr als eine Personalstelle. Damit liegt Sachsen-Anhalt unter den ostdeutschen Flächenländern auf Platz 2.
Meine Damen und Herren! Der dritte Schwerpunkt des Gesetzentwurfs: Wir verlängern die Schulgeldfreiheit bei Ausbildung im erzieherischen Aufgabenbereich an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft bis einschließlich des Schuljahres 2026/2027.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Neben diesen Änderungen enthält der vorliegende Gesetzentwurf zudem eine Korrektur der Regelung des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Ausbildung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik. Absolventen und Absolventinnen der Kindheitswissenschaften können nach dieser Vorschrift eine staatliche Anerkennung auch dann erhalten, wenn insbesondere die jetzt notwendigen Praxiszeiten in ihrem Studium nicht erreicht wurden, sofern sie ihr Studium vor dem 3. März 2016 abgeschlossen haben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen Antrag auf Anerkennung bis zum 31. Dezember 2018 gestellt hatten.
An dieser Stelle möchte ich insbesondere der Abg. Angela Gorr für ihre Beharrlichkeit danken, die das über mehrere Legislaturperioden hinweg nach vorn getrieben hat und in diesem Bereich noch immer dabei ist.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Ich danke an dieser Stelle dem Hohen Haus für die zügigen und konstruktiven Beratungen in den Ausschüssen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die intensive Unterstützung. Damit ist es gelungen, das Gesetz zum 1. Januar 2025 nicht nur in Kraft treten zu lassen, sondern nahtlos weiterzuführen. - Dafür danke ich sehr herzlich und bitte um Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage von Frau Hohmann. - Frau Hohmann, bitte.
Monika Hohmann (Die Linke):
Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich habe etwas aufgehorcht, als Sie sagten, dass sich aufgrund der Geburten- und Kinderzahlen, die jetzt zurückgehen, Chancen ergeben, diese Fachkräfte zu halten. Allerdings finde ich im Gesetzentwurf und auch im Haushalt nichts dazu, wie man das finanziell untersetzt. Deshalb meine konkrete Frage: Was soll mit den Fachkräften passieren, die über den Personalschlüssel hinaus in den Kindertageseinrichtungen sind? Welchen Plan haben Sie dafür?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Frau Hohmann, das haben wir schon mehrfach dargestellt. Wir haben im Augenblick noch nicht die demografische Rendite, die es möglich macht, den Personalschlüssel finanziell zu untersetzen.
(Zuruf: Genau!)
Wir haben gleichbleibende Kinderzahlen im Land. Und selbst die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer Studie gesagt
(Unruhe bei der Linken)
- Ich darf nicht ermahnen, aber es wäre schön, wenn Sie meine Argumentation wenigstens verfolgen würden.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Hohmann hat zugehört, aber die Fraktionskollegen nicht so richtig.
(Zurufe von der Linken)
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Bei der Bertelsmann-Studie, die ich zitiert habe, habe ich mich darüber gefreut, dass man zum ersten Mal nicht nur den Betreuungsschlüssel gesehen hat, bei dem wir immer schlecht waren, weil wir mit sehr vielen Hilfskräften arbeiten, sondern dass man uns zum ersten Mal für den guten Fachkräfteschlüssel gelobt hat. Das bedeutet, dass wir noch immer gut ausgebildete Fachkräfte in den Bereichen haben und damit unter allen ostdeutschen Bundesländern einen der vorderen Plätze einnehmen. Das war der erste Punkt.
Dann hat die Bertelsmann Stiftung, Frau Hohmann, ich glaube, einen Absatz weiter dargestellt, dass man in den nächsten Jahren sehen müsste, dass man dieses gute Fachkräftepotenzial hält, indem man die zu erwartende demografische Rendite sieht. Sie sind von einem Zeitraum von 2026 und darüber ausgegangen. Von daher kann in unserem Gesetzentwurf noch kein verbesserter Personalschlüssel festgelegt werden, weil uns das Geld, das wir sonst aufgrund der niedrigeren Kinderzahlen herausnehmen könnten, nämlich noch nicht zur Verfügung steht, um den Personalschlüssel zu unterstützen. Das ist nämlich die demografische Rendite, dass man die finanziellen Mittel in einem Gesetz lässt, um darüber weitere Qualitätsparameter festzuzurren, und sie nicht herauszunehmen, wenn die Kinderzahlen zurückgehen. Das wissen Sie auch.