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Plenarsitzung

Transkript

Matthias Lieschke (AfD): 

Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werter Herr Minister! Eines vorweg: In dem Gesetz steht explizit, dass Kopien ausreichen und nur im Verdachtsfall Originale anzufordern sind. Das ist der erste Kritikpunkt, den ich in meiner Rede gleich noch einmal anmerken werde. Von daher ist das nicht ganz richtig, aber sei es drum. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiterer Versuch, eine vernünftige Arbeitsmarktpolitik in Sachsen-Anhalt zu kippen, steht uns hier bevor. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes wird von unseren politischen Mitbewerbern als zukunftsweisend verkauft. Doch sehen wir uns einem Gesetz gegenüber, das erneut grundlegende Interessen unseres Bundeslandes aufs Spiel setzt.

Man behauptet, dass Änderungen im Zuge des geänderten Aufenthaltsgesetzes unabdingbar sind. Doch ist das wirklich der Fall? Ist es nicht eher eine willkommene Gelegenheit, um fragwürdigen Kursen zu folgen, die nur darauf abzielen, unsere Werte und Traditionen zu untergraben? Es ist an der Zeit, sich Fragen zu stellen und die vermeintlichen Vorteile dieses neuen Gesetzentwurfs zu beleuchten.

Die erleichterte Anerkennung ausländischer Qualifikationen wird als Allheilmittel für den Fachkräftemangel vermarktet. Ist die Person nun doch nicht qualifiziert, kann sie in Zukunft als gering qualifizierte Person trotzdem in Sachsen-Anhalt arbeiten. Das ist dann halt nur keine Fachkraft. 

Die Verpflichtung zur Sicherstellung hoher deutscher Qualifikationsstandards darf nicht leichtfertig durch internationale Gleichmacherei ausgehöhlt werden.

Wenn die qualifizierte Integration in den Arbeitsmarkt wirklich Ziel des Gesetzes wäre, dann müssten wir über dessen Gestaltung reden. Wichtige Paragrafen fassen Sie nicht einmal an. So steht in der bisherigen Version, und auch in der, sagen wir einmal, neuen Version sinngemäß unter § 11: Stellt z. B. Griechenland fest   nach welchen Richtlinien auch immer sie etwas feststellen  , dass ein Syrer ein Arzt wäre, so ist die aktuelle Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt der Meinung, es sei ein Arzt mit entsprechender griechischer Qualifikation. So etwas gehört schlicht gestrichen. Das machen Sie aber nicht. 

Ganz nett ist auch der nun geänderte § 13. Wer hier arbeiten will, der muss entsprechende Unterlagen vorzeigen. Dafür reichen übrigens irgendwelche Kopien. Es wird nicht verlangt, dass es Originale sind. Und: Er muss nachweisen, dass er hier arbeiten will. Dafür reicht dann übrigens eine einseitige Kontaktaufnahme mit irgendeinem Arbeitgeber. Er braucht keine Zustimmung, dass er dann letztendlich einen Job hat, sondern er muss sich halt bewerben. 

Wenn er sich in Deutschland selbstständig machen möchte, dann reicht dafür ein Geschäftskonzept. Ob dies tragfähig ist oder nicht, spielt dabei übrigens keine Rolle. Ich habe ein Konzept; ich will irgendetwas aufmachen, und dann ist es gut. Der eine oder der andere von Ihnen hat sich vielleicht schon einmal bei der Bank für eine Unternehmensgründung Geld geborgt. Dabei wird sehr stark darauf geachtet, dass es ein Geschäftskonzept gibt, das tragfähig ist; denn sonst können Sie vergessen, dass Sie Geld bekommen. Von daher erwarte ich schlicht, dass das geprüft wird, wenn sich jemand hier selbstständig machen möchte. Sonst wird genau Folgendes passieren: Die Leute wandern in das Sozialsystem ab. Nach einem Monat: Oh, sorry, es ging schief - und schwupp sind wir im Sozialsystem, in der deutschen Hängematte. 

(Zustimmung bei der AfD)

Es stellen sich auch Fragen nach den Auswirkungen auf unsere heimischen Fachkräfte. Wollen wir wirklich riskieren, dass innere Spannungen zunehmen, indem wir ausländische Berufsanerkennungen so hervorheben, dass unsere heimischen Abschlüsse in das Hintertreffen geraten? Ein kluger Politiker würde abwägen, wie das Gleichgewicht zwischen der Deckung des Fachkräftebedarfs und der Sicherung lokaler Arbeitsplätze aussieht. Es ist entscheidend, vorausschauend und verantwortungsvoll zu agieren und nicht vorschnell kurzfristige Lösungen zu präsentieren, die langfristig nicht haltbar sind. Wir sollten uns nicht blind den Forderungen dieses unsäglichen EU-Apparates beugen. 

(Zustimmung bei der AfD)

Dieses Gesetz tangiert auch maßgeblich das gesellschaftliche Gefüge. Das qualitätsvolle Erbe unserer Berufsausbildung und unserer Hochschulstudiengänge darf nicht dem blinden Streben nach Vereinheitlichung ausgeliefert werden. Wir brauchen kein Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, welches möglicherweise so durchlässig ist, dass falsche Ärzte hier in Deutschland praktizieren. Wir brauchen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches dafür sorgt, dass wir Fachkräfte in den Berufen erhalten, in denen wir sie brauchen - ein Gesetz, welches zu 100 % verhindert, dass unqualifizierte Leute in das Sozialsystem einwandern.

Deswegen wird unsere Fraktion nicht der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Seien Sie sicher, wenn wir 2026 regieren, dann kassieren wir dieses Gesetz ein. - Vielen Dank.