Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Innenministerin: Zur Bewältigung der Geschehnisse am 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war eine Vielzahl an ehrenamtlichen Helfern z. B. bei der psychosozialen Notfallversorgung in Kriseninterventionsteams im Einsatz.
Ich frage die Landesregierung: Bestehen aus der Sicht der Landesregierung für die beteiligten Ehrenamtler Entschädigungsansprüche und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Zieschang.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Kosmehl, ich danke für die Frage, weil sie den Blick auch auf die Kriseninterventionsteams lenkt, die neben den vielen Einsatzkräften von der Feuerwehr oder der Polizei am Anschlagsgeschehen am 20. Dezember unmittelbar beteiligt waren. Die Kriseninterventionsteams sind nicht nur in Magdeburg und den unmittelbar angrenzenden Landkreisen, sondern landesweit alarmiert worden. Ich habe die ersten Kriseninterventionsteams in der Nacht auf dem Weihnachtsmarkt getroffen. Viele waren dann mehr als 24 Stunden im Einsatz; sie waren auch bei der Gedenkfeier im Dom anwesend.
Wir können dankbar sein, dass es Kriseninterventionsteams im Land gibt. Auch das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die ausgeübt wird. Ich stelle zunehmend fest, dass die Arbeit der Kriseninterventionsteams immer mehr in Anspruch genommen wird. Es gibt viele Veranstaltungen bei Feuerwehren, wo mittlerweile die Kriseninterventionsteams wie selbstverständlich dazugeladen werden. Wir haben das im polizeilichen Bereich schon lange und das gilt auch für Rettungsdienste und Feuerwehrkräfte. Diese wichtige Rolle ist auch für die Nachbereitung von Einsätzen unverzichtbar - nicht nur nach so furchtbaren herausragenden Situationen, wie wir sie am 20. Dezember erlebt haben, sondern auch nach schweren Autounfällen, nach schweren Bränden, wo womöglich auch Leichen geborgen werden müssen. Wir haben diese Kriseninterventionsteams auch als Stärkung aller übrigen Einsatzkräfte.
Wir haben uns deswegen im Land gemeinsam auf den Weg gemacht, die psychosoziale Notfallversorgung im Land besser aufzustellen. Deswegen ist mit der Neustrukturierung der Abteilung 5 im Innenministerium ganz bewusst ein Landesbeauftragter für die psychosoziale Notfallversorgung geschaffen worden.
Wir wollen - das ist in unseren Überlegungen schon fest verankert - einen Beirat schaffen, um die Abstimmung im Land weiter zu verbessern. Außerdem haben wir von vornherein im Blick gehabt: Es ist das eine, einen solchen Landesbeauftragten im Innenministerium zu haben, aber es ist das andere, die Verankerung im IBK zu haben, damit der ganze Aspekt der psychosozialen Notfallversorgung auch in der Ausbildung im IBK einen anderen Stellenwert bekommt.
Im Nachgang zu dem furchtbaren Anschlag am 20. Dezember 2024 wurde mir auch im Gespräch mit Frau P. deutlich, dass vielfach im Land nicht klar war - deswegen haben wir das an alle Landkreise und kreisfreien Städte sozusagen gestreut , dass die psychosoziale Notfallversorgung zum Fachdienst „Betreuung“ und damit zu den Einheiten des Katastrophenschutzes gehört. Wir haben hier die Möglichkeit, auch vor der Feststellung des Katastrophenfalles, wenn die Voraussetzungen einer Schadenslage vorliegen, die Instrumentarien der Entschädigung auf der einen Seite, aber auch der Freistellung von Helfern auf der anderen Seite zu nutzen.
Das ist bei uns in den §§ 14 und 14a des Katastrophenschutzgesetzes geregelt. Der § 14 regelt den Anspruch auf Helferfreistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Der § 14a besagt, dass sich der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von den jeweiligen Kommunen erstatten lassen kann.
Wir haben, weil der Schadensfall als Vorkatastrophenfall für uns eindeutig gegeben ist, die Landeshauptstadt Magdeburg gebeten, das festzustellen. Es gibt entsprechende Signale. Vielleicht heute oder jedenfalls in diesen Tagen müsste die formale Feststellung erfolgen.
Daraus würde mit Blick auf Entschädigungsansprüche, wenn die Arbeitgeber für Kriseninterventionsteams Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt haben, Folgendes resultieren: Den Kriseninterventionsteams in Magdeburg und im Bereich der Nachbarschaftshilfe, also in den unmittelbar angrenzenden Landkreisen, würde die Landeshauptstadt Magdeburg das Arbeitsentgelt erstatten. Bei der überörtlichen Hilfe, also bei allen Landkreisen, die nicht unmittelbar angrenzen, würde das Land dies übernehmen. Wir wissen auch, dass aus, ich glaube, Niedersachsen - jedenfalls aus anderen Bundesländern - Kriseninterventionsteams zur Unterstützung kamen. Auch in den Fällen würde das Land die Kosten übernehmen.
Das ist eine Regelung, die bisher nicht ausreichend bekannt war. Aber wir haben das zum Anlass genommen, das jetzt noch einmal landesweit bekannt zu machen, damit die Kriseninterventionsteams und die Arbeitsgeber die Sicherheit haben, wenn es um die Freistellung der Helfer und Erstattungsfragen geht.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin.