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Plenarsitzung

Transkript

Stefan Gebhardt (Die Linke): 

Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! 

(Guido Kosmehl, FDP: Macht jetzt jeder Innenpolitik bei den Linken?)

- Taserpolitischer Sprecher der Fraktion.

(Guido Kosmehl, FDP: Sehr gut! - Beifall bei der Linken und bei der FDP - Zurufe von der Linken, von der AfD und von der FDP)

Nein, die Debatte ist nicht neu. Herr Erben hat eben darauf hingewiesen, welche Position er vor zehn, 15 Jahren hatte. Das heißt, dass die Debatte schon vor zehn, 15 Jahren geführt wurde.

Ich habe mir im Vorfeld dieser Debatte im Landtag und aufgrund des Antrags, der hier vorliegt, einmal die Debatten in anderen Bundesländern dazu angeschaut. Dazu gibt es eine sehr aufschlussreiche Anhörung zu dem Thema in Berlin, über die öffentlich berichtet wurde. Diese war erst vor wenigen Monaten. Ich habe sie mir genauer angeschaut, weil dort Expertinnen und Experten zu diesem Thema zu Wort gekommen sind und sich dazu klar geäußert haben. Ich will einige Beispiele daraus nennen:

Thomas Feltes, emeritierter Professor für Kriminologie und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum, warnte in der Debatte in Berlin eindeutig davor, den Einsatz von Elektroschockern auszuweiten. Er sagte wörtlich: Der Taser kann töten, und das wird häufig unterschätzt. Es sei gefährlich, den Elektroschocker als - Zitat - „ungefährlichen Ersatz für die Schusswaffe zu verharmlosen“. Gerade bei Einsätzen mit psychisch kranken Menschen sei der Einsatz von Elektroschockern - ich zitiere - total „kontraproduktiv“  , so der Jurist. Er verwies darauf, dass bei den Einsätzen mit Tasern bisher sieben Todesfälle zu verzeichnen sind. 

Weitreichende Risiken und Nebenwirkungen befürchtete auch Hartmut Aden. Er ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Prof. Aden meinte, es brauche sehr präzise Regeln für den Gebrauch von Tasern im Polizeieinsatz, und, mit Verlaub, diese präzisen Regeln stehen nicht im Antrag.

(Beifall bei der Linken) 

Ich stimme der Ministerin vollständig zu, wenn sie sagt, der Antrag ist von einer gewissen Naivität gekennzeichnet, weil darin nur steht, wir statten alle aus und dann geht die Sache los.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ich sage Ihnen auch gleich, warum wir das so gemacht haben!)

So geht es definitiv nicht. 

(Zurufe von der AfD)

Prof. Aden wies auch auf die praktische Dimension hin. In der Dynamik eines Einsatzes sei es für Beamte oft schwer zu erkennen, ob sie tasern oder die Schusswaffe einsetzen sollen. 

(Guido Kosmehl, FDP: Tasern! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Warum eigentlich nicht?)

Frau Innenministerin hat darauf hingewiesen: Wie will man innerhalb von Sekunden entscheiden, ob der Taser oder die Schusswaffe zum Einsatz kommen muss? Es ist oftmals eine Entscheidung, die sehr schnell getroffen werden muss.

Auch muss bedacht werden, dass psychisch kranke Menschen oder Menschen bspw. mit Epilepsie beim Tasereinsatz besonders gefährdet sind; denn bei dieser Personengruppe kann Tasern tödlich enden oder zu erheblichen dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.

(Zustimmung bei der SPD)

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das Tasern wird gern als ungefährliches Mittel verharmlost, es ist aber nicht harmlos. Auch für Polizistinnen und Polizisten ist das Ganze nicht ungefährlich, wie ein jüngstes Beispiel in Schleswig-Holstein zeigt: Bei einem Einsatz in Ahrensburg bekamen neben dem Tatverdächtigen zwei der eingesetzten Beamten Stromstöße ab. Ein Polizist verlor dabei kurzzeitig das Bewusstsein und musste im Krankenhaus behandelt werden. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Sache sein. 

Wir lehnen deshalb diesen Antrag ab. Ich habe mitbekommen, dass die Koalition im Ausschuss gern darüber diskutieren möchte. An dieser Diskussion werden wir uns selbstverständlich beteiligen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linken)