Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jörg Bernstein hat die einzelnen Regelungen bereits dargestellt. Ich will das nicht wiederholen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass insbesondere die zeitnahe und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung im Versorgungsbereich schon eine Herausforderung ist, gerade in der heutigen Zeit, die ein Land zu meistern hat. Das sollte man durchaus würdigen. Wir reden immerhin über 107 Millionen €. Das bedeutet, wenn man sich das einmal anschaut, eine zusätzliche Belastung von 107 Millionen € im Jahr 2024 und von 175 Millionen € bis 185 Millionen € im Jahr 2025. Das sollte hier nicht untergehen.
Darüber hinaus geht es um eine Inflationsausgleichszahlung - auch das ist keine Selbstverständlichkeit - in Höhe von 3 000 €. Auch das ist hierbei berücksichtigt worden.
Insgesamt ist festzustellen: Der Gesetzentwurf hat einen Umfang von mehr als 200 Seiten. Daran sehen Sie, dass darin sehr viele Regelungen angefasst worden sind.
Ich möchte auf eines hinweisen: die Ermittlung der verfassungsgemäßen Alimentation. Wir haben das Modell der Alleinverdienerfamilie rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf das Modell der Hinzuverdienerfamilie als Bezugsgröße umgestellt. Bei dem neuen Leitbild wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner berufstätig sind und nicht der Beamte oder die Beamtin allein für den Lebensunterhalt einer vierköpfigen Familie aufkommen muss. Dieses Modell entspricht auch der Lebenswirklichkeit in Sachsen-Anhalt, in der die beiderseitige Erwerbstätigkeit der Eltern die Regel und nicht die Ausnahme darstellt.
Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich erläutert, dass zeitgleich ein ergänzender Familienzuschlag in Höhe von 350 € monatlich eingeführt wird, um auch in Ausnahmefällen den verfassungsgemäßen Mindestabstand zur Grundsicherung einzuhalten. Dieser soll unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gezahlt werden, wenn z. B. der Ehepartner oder die Ehepartnerin pflegebedürftige Angehörige betreut oder selbst erkrankt ist und daher kein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen in Höhe von 350 € monatlich bezieht.
Meine Damen und Herren! Wir haben natürlich auch etwas für die Einstiegsämter im einfachen und mittleren Dienst getan. Ich glaube, das ist auch wichtig im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit unseres Landes. Ich bitte darum, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.