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Plenarsitzung

Transkript

Hendrik Lange (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich gehe einmal auf die einzelnen Redebeiträge ein. Herr Willingmann, Sie wissen, dass ich Sie für Ihr besonnenes Verhalten und Herangehen an solche Dinge durchaus schätze. Bei dem Thema Brüchau ist es tatsächlich so gewesen, dass wir zu einem erfreulichen Punkt gekommen sind.

(Daniel Roi, AfD: Durch die AfD! - Zustimmung)

- Ach, die hat dabei keine Rolle gespielt. - Wir sind an der Stelle tatsächlich vorangekommen. Ich finde auch, dass diese Form der Aufklärung dringend notwendig ist. Allerdings habe ich weiterhin Zweifel daran, dass man das mit einem zusätzlichen Gutachten machen sollte; vielmehr frage ich mich, inwieweit man nicht einfach das Gutachten heranziehen sollte, das jetzt vorgelegt wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich zumindest auf Folgendes hinweisen, Herr Willingmann: Wenn Sie jetzt noch einmal ein Gutachten in Auftrag geben: Machen Sie es so transparent wie möglich. Machen Sie es mit den Leuten vor Ort. Sprechen Sie sich eng mit den Akteuren vor Ort ab, damit nicht wieder Zweifel entstehen.

Ich sage das auch deswegen, weil das Gutachten, das die Stadt Sandersdorf-Brehna vorgelegt hat, nachweist, dass die Behörde fehlerhaft agiert hat und dass es Fehler bei der Bewertung der Antragsunterlagen durch die Firma Papenburg gegeben hat. Das heißt, die Behörde muss jetzt unter Umständen zugeben, dass sie dabei Fehler gemacht hat. Das macht eine Behörde nicht gern. Das heißt, wenn Sie das machen wollen, dann müssen Sie diesen Prozess natürlich entsprechend verifizieren und müssen das aufklären.

Zur Fraktion der CDU. Naja, Frau Simon-Kuch, Sie sagten, der Gesetzentwurf sei allzu schlecht gemacht. Das ist ein gern gemachter Vorwurf gegenüber einer Oppositionspartei. Manchmal ist es auch anders herum, nämlich so, dass die Oppositionspartei das gern auch zur Koalition sagt. Allerdings muss man feststellen, Frau Simon-Kuch: Sie machen gar nichts. Das ist in diesem Fall tatsächlich ein Problem.

Wenn Sie sagen, dass Sie selbst Zweifel an der Dichtigkeit der Basisabdeckung haben, dann müssten Sie konsequenterweise auch für den sofortigen Einlagerungsstopp sein. Wenn Sie das nicht sind, dann nehmen Sie die Gefahr im Verzug billigend in Kauf, und das ist ein Fehler, meine Damen und Herren.

(Beifall - Zuruf)

Zur Fraktion der FDP. Das Gesetz soll die Grenzen abfalltechnisch dicht machen. - Das stimmt nicht. Genehmigungen können erteilt werden. Verträge, die Berlin bspw. mit Brandenburg hat, spielen in Sachsen-Anhalt nur bedingt eine Rolle. Wenn Sie so weiterwurschteln wollen wie bisher, dann müssten Sie uns allerdings einmal sagen, was Sie gegen den Wildwuchs von einer Mülldeponie nach der anderen in Sachsen-Anhalt tun wollen. Darauf müssen Sie dann auch einmal eine Antwort geben. Ich nehme nur wahr: Das soll die Wirtschaft für sich selber regeln. Das regelt der Markt. Das ist alles toll.

Ich weiß, wie viele Initiativen wir im Land haben, die sich gegen diesen Wildwuchs der Mülldeponien wehren. Ich zweifele daran, dass man von Solidarität sprechen kann, wenn freigemessenes Material aus den Atomkraftwerken der Republik nachher auf den Deponien in Sachsen-Anhalt landet. Wenn das Solidarität ist, dann müssen wir uns sehr genau Gedanken darüber machen, was ein solidarischer Charakter ist.

(Zustimmung)

Ja, auch wir sehen das Problem der Entsorgungssicherheit. Diese muss gewährleistet sein. Das kann aber nicht die Argumentation dafür sein, dass wir in Roitzsch noch weiterhin einlagern, obwohl wir alle Zweifel daran haben müssten, dass diese Deponie tatsächlich korrekt errichtet wurde. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann gibt es noch eine Intervention des Kollegen Grube, die er jetzt realisieren kann.


Dr. Falko Grube (SPD):

Herr Lange, ich habe ein, zwei Fragen zu dem Gesetzentwurf. Sie schreiben darin, dass Abfälle aus anderen Bundesländern genehmigt werden sollen. Vorhin haben Sie gesagt, am liebsten hätten Sie das auch für Abfälle aus dem europäischen Ausland gefordert. - Das geht aufgrund europäischen Rechts nicht. Nach meinem Dafürhalten liegen auch die anderen Bundesländer auf dem Boden der EU. Wie Sie das miteinander verheiraten wollen, ist eine spannende Frage. Aber das sei dahingestellt.

Wo ist denn der Punkt, Nein zu sagen? Anhand welchen Kriteriums darf die Behörde Nein sagen? Anhand des Abfallwirtschaftsplans kann es nicht sein, weil der letzte aus dem Jahr 2017 stammt und auf Zahlen bis 2014 basiert.

Heute sagt uns die Bauwirtschaft, dass das, was an Entsorgungssicherheit angedacht ist, vorn und hinten nicht reicht. Die Zahlen reichen nicht aus, weil sie den Bauboom seit 2014 nicht berücksichtigen. Das heißt, wir müssten hierbei von ganz anderen Zahlen ausgehen. Also, wo ist der Punkt, Nein zu sagen?

Eine weitere Sache. Sie haben Brüchau angesprochen. Nach dem, was ich   ich beschäftige mich nicht täglich damit   aus den Debatten in diesem Hause weiß   Herr Harms hat die Stoffliste mehrfach vorgelesen  ,

(Lachen)

liegen in Brüchau Abfälle, die wir in Sachsen-Anhalt nicht entsorgen können. Das heißt, wir sind ausdrücklich darauf angewiesen, Müll zu exportieren. Und ja, niemand hier will die Müllhalde der Nation sein. Aber dieses ganze Thema ist arbeitsteilig organisiert, und zwar egal, ob privatwirtschaftlich oder in hoheitlicher Hand. Was sagen Sie den anderen Bundesländern, wenn wir mit unseren Stoffen kommen und die sagen, die wollen wir auch nicht?
(Zustimmung)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Das ist immer eine berechtigte und vor allem auch eine spannende Debatte. Ich hätte mir übrigens gewünscht, dass wir diese einmal miteinander im Ausschuss führten. Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Sie den Gesetzentwurf ablehnen und ihn gar nicht in den Ausschuss überweisen wollen. Das finde ich sehr schade, weil Sie sich damit dieser Debatte entziehen.

Zum letztgenannten Fall. Wir haben tatsächlich Verträge mit anderen Bundesländern geschlossen für stark kontaminierte Abfälle, also z. B. im Bereich der DK IV, für die wir im Land gar keine Deponie haben. Es ist richtig, dass man dabei bundesländerübergreifend schaut: Wo ist dafür der beste Standort? Denn das sind von der Masse her nicht mehr so viele Abfälle, sodass man sie dort konzentriert sammelt, wo das möglich ist. Das ist überregional abgesprochen. Das ist in Ordnung.

Wir reden jetzt allerdings über die schwach kontaminierten Abfälle, z. B. im Bereich der DK-0 und der DK-1. Das betrifft Material, das wir zu 100 % zu Recycling-Material erklären sollten. Denn wir sollten es uns eigentlich nicht mehr leisten, solche Wertstoffe überhaupt noch zu deponieren. Wir werden irgendwann dazu kommen, diese Deponien alle wieder abzubauen. Das kann schon noch passieren.

Aber wie dem auch sei. Sie haben nach dem Kriterium gefragt. Wir haben einen Abfallwirtschaftsplan, der besagt, für das Material, das in Sachsen-Anhalt entsteht, haben wir eine Entsorgungssicherheit.

Wir hauen aber auf diese Deponien Material drauf, das von überall herkommt. Daher frage ich mich, ob wir nicht anfangen sollten, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir diese Deponiekapazitäten für die

(Zuruf: Wir bauen eine Mauer!)

Kategorien der nicht oder der schwach kontaminierten Materialien dann tatsächlich für die Wirtschaft hier vor Ort nutzen sollten. So verfahren übrigens auch andere Bundesländer, die ganz andere Gesetzmäßigkeiten haben und in denen die Kommunen die Entsorgungsverantwortung tragen.

Ich habe große Zweifel daran, dass, wenn das Prinzip beibehalten wird, dass Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt ein Geschäftsmodell ist, mit dem Firmen viel Geld machen, wir uns dann dagegen wehren können, dass hier eine Deponie nach der anderen eröffnet wird und wir eine Initiative nach der nächsten vor Ort haben, weil die Leute sich das nicht gefallen lassen werden.

Sie können darüber mit mir streiten, ob der Weg, den wir vorschlagen, der richtige ist.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Lange, das könnte er auch, wenn er dazu im Ausschuss bereit wäre.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Das wäre auch mein Wunsch.