Andreas Henke (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt und Genesis des Reformpakets 2019 zur Grundsteuer sind Ihnen hinlänglich bekannt. Kollege Dr. Schmidt hat jetzt noch einmal ausführlich dazu gesprochen. Das erspare ich mir an der Stelle. Das Bundesmodell ist nun geltende Rechtslage und ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen.
In der Tat gibt es juristische Bewertungen, die erneut eine Verfassungskonformität in Zweifel ziehen, aber genauso gibt es bereits Klagen gegen die Ländergesetze. Aus Bayern sind mir Klagen bekannt, aus Baden-Württemberg sind mir Klagen bekannt.
(Guido Kosmehl, FDP: Baden-Württemberg ist Bundesmodell!)
- Nein, nein. Baden-Württemberg hat definitiv nicht das Bundesmodell.
(Tobias Rausch, AfD: Baden-Württemberg hat ein anderes Modell!)
Allerdings sind derzeit zum Bundesmodell keine Verfassungsklagen anhängig. Deshalb ist das absolut geltende Rechtslage. Minister Richter hatte zwar, glaube ich, in der vorangegangenen Wahlperiode schon einmal gesagt, man könnte sich durchaus vorstellen, wenn es gewollt ist, dass Sachsen-Anhalt auch einen eigenen Weg geht, aber ich sage an der Stelle: Die Art, in der jetzt die Bewertung vorgenommen wird, natürlich in dem Dreistufenmodell - Bewertung, Steuermesszahl, Hebesatz , allerdings noch mit unterschiedlichsten Faktoren, Grundstücksart, Grundstücksnutzung, Grundstücksfläche, Alter etc., was alles mit hineinfließt, lässt eine viel differenziertere und sozial gerechtere Bewertung zu,
(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Nein! - Tobias Rausch, AfD: Eben nicht!)
insbesondere auch im Hinblick auf die Minderung für kommunales Wohnen und für genossenschaftliches Wohnen. Damit bleiben natürlich auch Mietwohnungen durchaus bezahlbar. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Aspekt.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn gerade unter diesem Aspekt der Landesregierung ein Gesetzentwurf einfällt, der noch besser ist, dann gern her damit. Ansonsten sollten wir beim Bundesmodell bleiben. - Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Henke, es gibt eine Frage von Herrn Rausch. - Herr Rausch, bitte.
Tobias Rausch (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Henke, ich habe nur darauf gewartet, dass jemand sagt, dass das sozial gerecht sei. Ist es sozial gerecht, wenn die Istmieten für ein Mehrfamilienobjekt z. B. in Staßfurt bei 5 € liegen, die Finanzämter laut den Berechnungen aber 8,90 € ansetzen, sich dadurch ein viel höherer Wert ergibt und sich über den Hebesatz eine viel höhere Steuer ergibt, die auf die Mieter umgelegt wird? Ist das sozial gerecht, wenn man mit völlig falschen Zahlen rechnet? Man kann doch nicht Zahlen ansetzen, die irgendwo im Bund ein Durchschnittswert sind, und wir in Sachsen-Anhalt haben völlig andere Werte.
(Daniel Rausch, AfD: Ja, so ist das!)
Das kann doch gar nicht sein.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Henke, bitte.
Andreas Henke (DIE LINKE):
Ich kann jetzt - dafür bitte ich um Verständnis - von dieser Stelle aus nicht bewerten, ob es richtige Zahlen sind, die den Ansatz gefunden haben. Das vermag ich jetzt nicht zu beurteilen. Fakt ist aber, weil Sie auch das Stichwort „Hebesatz“ gesagt haben, Ziel war ja, dass die Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral erfasst werden sollte.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
Nun liegt es natürlich an den Kommunen, ihre Hebesätze so zu gestalten, dass es tatsächlich auch Realität wird. Dafür haben jetzt die Kommunen, die Städte und Gemeinden, eine große Verantwortung an der Stelle. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der LINKEN)