Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin tief beeindruckt, dass um 16:20 Uhr im Angesicht des letzten Tagesordnungspunktes hier noch einmal eine derartige Begeisterungswelle für ein Thema erzeugt werden kann, von dem ich das nicht erwartet hätte. Insoweit gebührt Herrn Lange Dank dafür, dass er noch einmal alle motiviert hat.
Zu den einzelnen Punkten des Antrages. Das ist ein ziemliches Sammelsurium unterschiedlichster Forderungen, die wir an unterschiedlichen Stellen im Land bereits längst hören und diskutieren. Darauf wird man im Rahmen einer Dreiminutendebatte nicht sehr dezidiert eingehen können. Ich möchte trotzdem einige Aspekte ansprechen.
Zunächst zu den studentischen Beschäftigten und zu der Frage eines eigenen Tarifvertrages. Herr Lange, das Land Berlin hat diesen Tarifvertrag, kein anderes TdL-Land hat einen solchen Vertrag. Diese Forderung wird immer wieder aufgemacht. Es mag sein, dass man irgendwann einmal dazu kommt, dass mehr Länder, vielleicht auch alle, einen solchen Tarifvertrag wollen. Aber das ist nun einmal eine gemeinsame Angelegenheit in der Tarifgemeinschaft der Länder.
Als jemand, der auch einmal als studentische Hilfskraft angefangen hat - ich glaube, das gilt für sehr viele in diesem Raum, zumindest für diejenigen, die schon eine Weile an der Universität waren , sage ich Ihnen Folgendes: Ich bin nicht restlos davon überzeugt, dass man, um vernünftige Arbeitsbedingungen zu bekommen, unbedingt einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte braucht.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Richtig ist aber, dass natürlich die übrigen Rahmenregelungen genauer untersucht werden sollten. Darum haben sich auch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften verständigt und eine entsprechende Bestandsaufnahme vorgenommen.
Sie haben zu Recht - dafür bin ich Ihnen dankbar - das Pflegestudiumsstärkungsgesetz angesprochen, das wir am 24. November abschließend im Bundesrat beraten werden. Dort werden dann tatsächlich Regelungen zu den Vergütungen für den praktischen Teil der Ausbildung aufgenommen, die über einen Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert werden. Diese Regelungen begrüße ich ausdrücklich. Aber wie bei jedem anderen Gesetz müssen wir auch bei diesem darauf achten, dass es schnellstens umgesetzt wird. Wir werden jedenfalls unseren Teil dazu beitragen.
Der Hinweis auf die PJler, also auf die Ärzte im Praktikum, und auf eine entsprechende Aufwandsentschädigung für dieses praktische Jahr finde ich nachvollziehbar. Darüber sollte man weiter im Gespräch bleiben. Diese Forderung ist nicht von der Hand zu weisen.
Alle anderen Dinge drehen sich sehr stark um das, was Gegenstand der künftigen ärztlichen Approbationsordnung ist. Dazu - das wissen Sie - hat man gerade das im Referentenentwurf des BMG vorgesehene Inkrafttreten um zwei Jahre nach hinten verschoben, nämlich auf frühestens 2027. An dieser Stelle kommen wir im Moment nicht richtig weiter. Aber auch dieser Prozess muss natürlich von unserer Seite begleitet werden.
Zu der Landesgraduiertenförderung will ich Ihnen ganz offen sagen, dass Ihre Einschätzung völlig richtig ist. Für uns alle ist diese Form der Fachkräftesicherung auch im wissenschaftlichen Bereich außerordentlich wichtig. Es ist gut, dass wir diese Landesgraduiertenförderung haben; für diese gilt allerdings im Moment ein fixierter Budgetansatz.
Die Erhöhung, die Sie fordern, würde dazu führen, dass wir statt durchschnittlich 120 Stipendien nur noch 85 Stipendien jährlich vergeben können. Herr Lange, das fände ich außerordentlich misslich. Das würde der Fachkräftesicherung zuwiderlaufen.
Deshalb favorisiere ich im Moment ein anderes Modell, nämlich die Kombination aus Stellen und Stipendien. Wir sind im Moment im Gespräch mit den großen Stiftungen. Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat damit bereits angefangen und ein Pilotprojekt in Bayern aufgelegt, nämlich die Kombination von Viertelstellen an den Hochschulen, die man mit einem Stipendium auffüllen kann.
Das scheint mir ein Modell zu sein, das übrigens auch ein anderes Problem löst. Denn es stellt sich immer die Frage, was denn eigentlich die richtige Qualifikationsstelle ist. Ist es die Beschäftigung an einem Institut oder ist die Freistellung und die Finanzierung über ein Stipendium? Ich glaube, diese Kombination ist wichtig. Ich würde dies auch gern in Sachsen-Anhalt einführen.
Es ist beabsichtigt, diesen Antrag zu überweisen. Das ist klug, weil wir dann über die einzelnen Punkte noch einmal reden können. Sie sind es wert, dass man über sie redet. In der Tat - darin stimme ich Ihnen zu - geht es um den wissenschaftlichen Nachwuchs und um die Fachkräftesicherung. Darüber zu reden, lohnt sich immer. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)