Tagesordnungspunkt 18
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/5019
Einbringen wird diesen Gesetzentwurf der Abg. Herr Scharfenort. - Herr Scharfenort, bitte.
(Beifall bei der AfD)
Jan Scharfenort (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute die Gelegenheit, eine Lücke in der demokratischen Kontrolle unseres Haushaltsrechts zu schließen. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung verfolgen wir ein klares Ziel: dem Landesrechnungshof umfassende Prüfrechte bei sozialen Wohlfahrtsverbänden einzuräumen. Das ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Ich werde Ihnen heute darlegen, warum.
Jährlich fließen Hunderte Millionen Euros aus Landesmitteln an soziale Wohlfahrtsverbände, insbesondere in den Bereichen Eingliederungshilfe, Pflege und Jugendhilfe. Trotz dieser erheblichen Summen gibt es bis heute keine ausreichenden Mechanismen, um sicherzustellen, dass diese Mittel sachgerecht und wirtschaftlich verwendet werden. Der Landesrechnungshof kann den Weg der öffentlichen Gelder nicht bis zum letzten Empfänger verfolgen. Das ist eine offene Einladung zu Missmanagement und Verschwendung.
Die jüngsten Vorfälle, etwa bei der Volkssolidarität, sprechen eine deutliche Sprache: überhöhte Gehälter, intransparentes Finanzgebaren. Hier fehlt es einfach an Kontrolle. Die Frage, die wir uns stellen, lautet also: Wollen wir weiterhin zusehen, wie Steuergelder ohne unabhängige Überprüfung ausgegeben werden oder handeln wir endlich im Interesse unserer Bürger?
Es ist unsere verfassungsrechtliche Pflicht, den Haushalt zu kontrollieren. Artikel 114 des Grundgesetzes verpflichtet uns, dafür Sorge zu tragen, dass Steuergeld effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ein prüfungsfreier Raum, wie es ihn in Sachsen-Anhalt gibt, widerspricht diesem Grundsatz.
(Zurufe: Ja! - Genau so ist das!)
Die SPD mag auf frühere Einschätzungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages verweisen, die unsere Initiative als möglicherweise rechtlich problematisch darstellten. Diese Einschätzungen waren jedoch nicht umfassend und spiegeln nicht den aktuellen Stand der Rechtswissenschaft wider.
(Zuruf: Quatsch!)
Der Landesrechnungshof selbst hat mehrfach betont und dargelegt, dass er Prüfkompetenzen benötigt, um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Unser Gesetzentwurf ist daher keine rechtliche Grauzone, sondern eine notwendige Klarstellung.
Und andere Bundesländer machen es bereits vor. In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern wurden die Prüfrechte der Landesrechnungshöfe erfolgreich erweitert. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass Skandale schneller aufgedeckt und öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden.
Die Kritik, dass solche Prüfungen die Autonomie der Verbände beeinträchtigen könnten, hat sich in der Praxis nicht bestätigt. Warum sollten wir in Sachsen-Anhalt hinter diesen Standards zurückbleiben? Die Bürger erwarten von uns, dass wir Steuergelder schützen und verantwortungsvoll einsetzen.
Ich fasse ein paar Argumente für die Gesetzesänderung zusammen. Erstens, Schließung einer Regulierungslücke. Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass Sozialleistungen, die aus Landesmitteln finanziert werden, nicht länger unkontrolliert bleiben. Dies ist ein notwendiger Schritt, um eine faire und transparente Mittelverwendung zu gewährleisten.
Zweitens, Vertrauensschutz für die Steuerzahler. Jede Prüfung durch den Landesrechnungshof trägt dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen zu stärken. Ohne Transparenz wird dieses Vertrauen erodieren, mit fatalen Folgen auch für unsere Demokratie.
Drittens, rechtsstaatliche Kontrolle. Der Rechnungshof ist bspw. im Gegensatz zum Landesverfassungsschutz ein unabhängiges Organ. Ihm Prüfungen zu verweigern, bedeutet, seinen Auftrag zu untergraben. Wir als Gesetzgeber dürfen das einfach nicht zulassen.
Viertens, das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die erweiterten Prüfrechte nicht zu unnötiger Bürokratie führen, sondern die Verwendung öffentlicher Mittel effizienter machen. Jeder Euro, der durch eine Prüfung eingespart wird, ist ein Gewinn für die Allgemeinheit.
Ich höre schon die Einwände, gerade aus der SPD.
(Dr. Andreas Schmidt, SPD: Der muss ja gerade entstehen!)
Der erste Einwand, der kommen könnte, ist, dass die Autonomie der Verbände gefährdet ist. Ich sage: Die Prüfungen zielen ausschließlich darauf ab, die sachgemäße Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Sie greifen nicht in die inhaltliche Arbeit der Verbände ein.
Der zweite Einwand, der kommen könnte, ist, dass eine bürokratische Überlastung droht. Nein, die Prüfungen werden zielgerichtet und risikobasiert durchgeführt. Es geht hierbei nicht um eine flächendeckende Überwachung, sondern um die Sicherung der Wirtschaftlichkeit.
Der dritte Einwand, den wir bestimmt wieder hören werden, ist, dass eine solche Regelung rechtswidrig ist. Nein, der Landesrechnungshof hat in seinen Stellungnahmen klargemacht, dass eine solche Gesetzesänderung verfassungskonform ist. Unsere Vorlage berücksichtigt diese Argumentation ausdrücklich und natürlich habe ich den Ihnen vorliegenden Entwurf mit dem Landesrechnungshof abgestimmt.
Meine Damen und Herren! Es geht hierbei um mehr als um Prüfmechanismen. Es geht um die Glaubwürdigkeit als Volksvertreter. Es darf keine heiligen Kühe geben, wenn es um Steuergelder geht, auch nicht im Bereich der Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Dieses Privileg muss weg. Ich appelliere an Sie, diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen. Dort können wir die Details klären, sachlich diskutieren und den Weg für eine transparente und effiziente Finanzkontrolle ebnen.
Jede Ablehnung wäre ein Signal an die Bürger, dass wir bereit sind, Missstände zu tolerieren. Das darf nicht geschehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Verantwortung, den Einsatz von Steuergeldern zu schützen und Transparenz zu schaffen. Unser Gesetzentwurf bietet die Grundlage dafür. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für Transparenz, Verantwortlichkeit und den Schutz öffentlicher Mittel setzen. Stimmen Sie der Überweisung an die Ausschüsse zu. - Ich bedanke mich.