Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN hat zwei Sachverhalte zum Inhalt. Das eine ist die Frage der Baulastträgerschaft bei Radwegen, die zukünftig nicht mehr die gleiche sein sollte wie die Baulastträgerschaft der dazugehörigen Straße. Das habe ich bei der Einbringung abgelehnt. Das lehne ich nach wie vor ab. Wir halten die bisherige Zuordnung für sachgerecht.
Der andere Punkt, Sondernutzung für Carsharing, ist ein bisschen komplexer. Wir haben hier bei der Einbringung, ich glaube, in mehreren Fraktionen durchaus Interesse an dem Sachverhalt signalisiert, haben uns damit auch im Ausschuss beschäftigt, beschäftigen uns übrigens parallel dazu auch in dem Pilotprojekt damit. Ich muss Ihnen aber sagen, dass es seitens der Kommunen, ich will nicht sagen, kein, aber zumindest ein sehr unterentwickeltes Interesse an dem Sachverhalt gibt.
(Zuruf: Genau!)
Wir finden tatsächlich bisher keine Pilotkommunen, die ein entsprechendes Projekt mit uns umsetzen wollen.
Ich bin bei solchen Dingen durchaus ein bisschen hartnäckig. Das heißt, wir werden nachsteuern, werden noch einmal schauen, ob wir den Prozess insgesamt noch schlanker und einfacher machen können, um diese Möglichkeiten zumindest einmal zu erproben. Ich bin bei manchen Punkten schon der Auffassung, dass man erst, wenn man es wirklich gemacht hat, entscheiden kann, ob das ein Projekt ist oder nicht. Aber ich sage einmal, eine Sondernutzung, so wie hier vorgesehen, brauchen wir aktuell im Gesetz nicht. Deshalb halte ich die von den Regierungsfraktionen vorgesehene Ablehnung für sachgerecht. - Ich danke Ihnen.