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Plenarsitzung

Transkript

Nicole Anger (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Nach dem gestrigen Gesundheitskabinett hat die zuständige Ministerin verlauten lassen, dass für die Krankenhäuser unverzüglich Klarheit bezüglich der Perspektiven geschaffen werden muss. Nur so könnten notwendige Planungen erfolgen und die Krankenhäuser sich auf ihre zukünftigen Aufgaben ausrichten. Ziel sei es, in Sachsen-Anhalt weiterhin eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen, so die Ministerin. Vorab hat die Ministerin selbst aber auch immer wieder betont, dass wir jedes Krankenhaus in Sachsen-Anhalt brauchen und alle erhalten bleiben sollen.

Jetzt haben wir am Montag erfahren, dass „Pfeiffers“ in Magdeburg ein Schutzschirmverfahren wegen fehlender Liquidität eingeleitet hat. Grund für diese wirtschaftliche Schieflage sind nach Angaben der Stiftungen steigende Sach- und Personalkosten ohne angemessene Gegenfinanzierung.

Daher frage ich die Landesregierung, bezugnehmend auf die Ankündigung in einem Artikel der „Volksstimme“ von gestern, wie der Sanierungsprozess bei „Pfeiffers“ durch die IB zu unterstützen ist, wie diese Unterstützung konkret aussieht, wie das Geld zur Verfügung gestellt wird sowie wann und wie die Rückzahlung zu erfolgen hat.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Anger. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Grimm-Benne.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Es ist richtig, Frau Anger, dass das Amtsgericht Magdeburg am 20. Januar ein Schutzschirmverfahren für die Pfeifferschen Stiftungen beschlossen hat. Ich habe der Pressemitteilung, die sehr transparent in der Frage ist, wie der Sanierungsprozess der Pfeifferschen Stiftung erfolgen soll, nichts hinzuzufügen. Finanzminister Richter hat sich dazu eingelassen. Ich habe schon mehrmals gesagt, dass wir Kliniken, die unverschuldet in Probleme gekommen sind, über die Investitionsbank unterstützen. Ich werde zu diesem Sanierungsprozess hier aus Gründen der Rechtssicherheit und der Vertraulichkeit - denn es sind immerhin unternehmerische Daten - keine Ausführungen machen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Anger, Sie gucken so …


Nicole Anger (Die Linke): 

Ich habe eine Nachfrage.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Das meine ich: Sie gucken so, als ob Sie eine Nachfrage stellen wollen. Bitte schön.


Nicole Anger (Die Linke): 

Genau, so gucke ich, Frau Präsidentin, vielen Dank. - Das Schutzschirmverfahren, Frau Ministerin, gilt nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Was ist, wenn diese zwölf Monate nicht ausreichen? Welcher Weg zeichnet sich dann für „Pfeiffers“ ab?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Ministerin.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sie können der auch heute der örtlichen Presse entnehmen, dass die Pfeifferschen Stiftungen sehr zuversichtlich sind. Beide Vorstände sind weiterhin im Amt und führen die Geschäfte. Wir werden sowohl über die Sozialagentur als auch über die Investitionsbank als auch über die Kassen Gespräche dergestalt führen, dass es eine Weiterführungsprognose gibt. 

Ich darf noch hinzufügen - das ist aber meine persönliche Meinung  : Es hilft den Pfeifferschen Stiftungen schon, wenn wir als Land ihnen signalisieren, dass sie versorgungsrelevant sind und gebraucht werden, und ihnen in den zwölf Monaten in jeder Hinsicht Unterstützung zusichern.

(Zustimmung bei der SPD)


Nicole Anger (Die Linke): 

Ich gucke noch einmal, Frau Präsidentin.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Eine zweite Nachfrage, aber kurz, bitte.


Nicole Anger (Die Linke): 

Genau. Ich halte es kurz. - Das betrifft nicht nur „Pfeiffers“; auch das Klinikum Dessau hat aktuell ein Defizit in Höhe von 65 Millionen € signalisiert. Haben Sie dem Klinikum Dessau ein ähnliches Verfahren angeboten?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Der Oberbürgermeister ist dort in der glücklichen Situation, dass das kommunale Klinikum in Form eines Eigenbetriebs geführt wird. Er ist der direkte Gewährsträger gegenüber den Banken. Dabei muss die Investitionsbank nicht unterstützend tätig werden.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Ministerin.