Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Kristin Heiß (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum es in dem Gesetz geht, haben wir hier schon gehört und besprochen. Ich möchte das gar nicht wiederholen, sondern möchte eher darauf eingehen, warum es uns schwerfällt, dem Gesetzespotpourri, das wir vorgelegt bekommen, zuzustimmen. 

Erster Punkt. Es herrscht Fachkräftemängel, auch in der Verwaltung. Daher sollten wir uns als Land noch attraktiver machen und um diejenigen werben, die gern bei uns arbeiten möchten. Den vom Kabinett beschlossenen Nachbesetzungsstopp blende ich an dieser Stelle bewusst aus.

(Eva von Angern, Die Linke: Kommt später!)

Eine Möglichkeit, um mehr Menschen den Weg in den öffentlichen Dienst zu ermöglichen, wäre eine Anhebung der Einstellungsaltersgrenze, die von den kommunalen Spitzenverbänden übrigens vehement gefordert wurde. Bisher liegt die Grenze bei 45 Jahren. Eine Anhebung auf 47 Jahre würde auch den Menschen in der Mitte des Lebens einen Wechsel in das Beamtentum ermöglichen. Davon könnten auch die Kommunen profitieren. Das wird aber teuer und das findet das Finanzministerium doof. 

Wir als Land könnten uns das durchaus leisten, dafür brauchten wir aber mehr Einnahmen. Die könnte man z. B. durch eine höhere Besteuerung von Superreichen oder eine Kapitalmarktsteuer erreichen. 

(Zustimmung bei der Linken)

Das könnte man auf der Bundesebene einmal einbringen. Wir fänden das gut.

(Eva von Angern, Die Linke: Ja, wir haben auch weitere Ideen dafür!)

Leider konnten wir im Finanzausschuss über weitere Änderungen im Gesetz nicht ausführlich sprechen. 

(Guido Heuer, CDU: Wer ist denn superreich? - Eva von Angern, Die Linke: Du nicht! - Guido Heuer, CDU, lacht)

Die Koalition hat den Wunsch, darüber zu sprechen, leider abgelehnt. Schade.

Zweiter Punkt. Es ist notwendig, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Beamtenverhältnis vor der Verbeamtung auf ihre Geeignetheit überprüft werden. 

(Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Warten Sie einmal, Frau Heiß.


Kristin Heiß (Die Linke): 

Ja. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Auch die überfraktionelle Zusammenarbeit von Fraktionsvorsitzenden stört bei dieser Debatte

(Eva von Angern, Die Linke: Wir sitzen einfach zu weit weg voneinander!)

- Ja, aber das ist trotz alledem nicht schön für die Rednerinnen und Redner. Deswegen würde ich noch einmal um Ruhe bitten. Himmelherrgott noch mal, Leute! 

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Frau Heiß, Sie haben das Wort. 


Kristin Heiß (Die Linke): 

Danke. - Wesentliche Informationen können sich aber bereits aus den Erkenntnissen der Polizei, insbesondere der Staatsschutzabteilungen, ergeben. Ob der Verfassungsschutz darüber hinaus tatsächlich mehr Informationen über den jeweiligen Bewerber hat, ist in der Gesamtheit sicherlich zweifelhaft. 

Es muss gesichert sein, dass die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Eine allgemeine Abfrage bzw. flächendeckende Prüfung muss hingegen kritisch betrachtet werden. 

Dritter Punkt: das Personalvertretungsgesetz. Sie bringen auch hierzu Änderungen ein. Diese sind wichtig, lassen aber die eigentlichen Knackpunkte im Gesetz vermissen. Vernachlässigt werden nämlich entscheidende Punkte der Mitbestimmung, insbesondere bei der Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, umfangreichere Anhörungsrechte der Personalräte und die Integration wissenschaftlicher Mitarbeiter im Drittmittelsektor. 

Eine Novelle des PersVG wäre durchaus sinnvoll gewesen, ist aber von der Landesregierung offenbar nicht gewollt. Wir enthalten uns zu der Gesetzesänderung der Stimme. - Vielen Dank.