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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3423

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/3863

(Erste Beratung in der 53. Sitzung des Landtages am 11.12.2023)


Zum Gang der Beratungen wird uns nun Herr Stehli berichten.


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3423 in der 53. Sitzung am 11. Dezember 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.

Die Notwendigkeit für den vorliegenden Gesetzentwurf ergibt sich zum einen aus dem Evaluierungsauftrag des bisherigen Gesetzes und zum anderen aus der Festschreibung der Landeszuschüsse in § 12. Die Landesregierung will mit der geplanten zweistufigen Erhöhung der Landeszuschüsse für die nach diesem Gesetz anerkannten Einrichtungen und ihre Träger für einen Zeitraum von vier Jahren, von 2024 bis 2027, Planungssicherheit schaffen. Im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung des Landes ab 2028 ist für das Jahr 2027 eine Verständigung zu den Förderbedarfen vorgesehen.

Der Ausschuss für Bildung verständigte sich in der 31. Sitzung am 11. Januar 2024 auf das weitere Vorgehen und beschloss, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dafür sollten zum einen die vom Ministerium für Bildung angehörten Institutionen und Verbände um Stellungnahme gebeten werden, zum anderen sollte den Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt werden, weitere Anzuhörende zu benennen. Zuletzt wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gebeten, zur nächsten Ausschusssitzung eine Synopse zu dem Gesetzentwurf vorzulegen. 

Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens wurden der Landesverband Erwachsenenbildung e. V., der Landesausschuss für Erwachsenenbildung, das Katholische Büro Sachsen-Anhalt, das Evangelische Büro Sachsen-Anhalt, die Landeszentrale für politische Bildung, der Landesbehindertenbeauftragte, die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH, der Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e. V. sowie das DGB-Landesbüro Sachsen-Anhalt beteiligt.

Zur Beratung in der 32. Sitzung am 14. Februar 2024 lagen dem Ausschuss für Bildung die schriftlichen Stellungnahmen der genannten Institutionen und Verbände sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Mit dem Änderungsantrag sollte die Möglichkeit eröffnet werden, Einrichtungen der Erwachsenenbildung für den Unterricht an allgemeinbildenden Schulen einzusetzen. Nachdem die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht hatten, dass es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sei, regulären Unterricht mit Honorarkräften der Erwachsenbildung durchzuführen und dass dem Vorschlag auch die Regelungen des § 24 sowie des § 30 Abs. 2 Satz 1 des Schulgesetzes entgegenstünden, wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung gestellt und bei 2 : 7 : 4 Stimmen abgelehnt. 

Anschließend wurde mit 10 : 3 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet, mit der dem mitberatenden Finanzausschuss empfohlen wurde, den Gesetzentwurf mit den vom GBD vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich am 29. Februar 2024 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Am Ende seiner Beratung empfahl er mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.

Die abschließende Beratung fand am 7. März 2024 statt. Hierzu lag dem Ausschuss für Bildung die Beschlussempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses vor. Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 2 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet, die Ihnen in der Drs. 8/3863 vorliegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre umfassende Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)