Olaf Meister (GRÜNE):
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten uns hier im März dieses Jahres auf bündnisgrüne Initiative hin - ich will es einmal erwähnt haben, weil es noch keiner gesagt hat -
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
über digitale, automatisierte Dorfläden ausgetauscht. Der Wunsch, den ländlichen Raum mit Dorfläden zu beleben, und die Notwendigkeit, für diese und deren wirtschaftliche Tragfähigkeit tätig zu werden, wurden fraktionsübergreifend geteilt. Infolgedessen hatten wir dann im Ausschuss ein sehr interessantes, langes Fachgespräch mit Dorfladenbetreibern, sowohl großen wie Tante Enso und Rewe als auch Einzelkämpfern wie dem Heimatmarkt Wiepke. Anschaulich wurde die digitale Umsetzung der personallosen Öffnung dargestellt. Hierzu wurde auch von allen Betreibern angemerkt, dass die Sonntagsöffnung einen beträchtlichen Beitrag zur Sicherung ihrer Geschäftsgrundlage leistet. Die Unternehmen waren sich darin einig, dass eine rechtssichere Lösung für die Sonn- und Feiertagsöffnung von automatisierten, personallosen Dorfläden notwendig ist. Die Rechtssicherheit ist genau der Punkt.
Nun hat das Wirtschaftsministerium am Montag eine untergesetzliche Regelung zur Sonntagsöffnung für Genossenschaftsläden in Sachsen-Anhalt vorgestellt. Danke dafür. Das war tatsächlich so ein bisschen der Auftrag aus dem Ausschuss. Das war dort Konsens. Das wurde erfüllt. Das ist ein erster Schritt, den wir auch für die Genossenschaftsläden im Land begrüßen. Wir brauchen jedoch eine gesetzliche Lösung für alle Anbieter, um einen fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Modellen zu ermöglichen, womit wir beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wären.
Zur Umsetzung einer Sonntagsöffnung für personallose Dorfläden empfiehlt sich der Blick nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen, wie das auch im Fachgespräch z. B. vom Handelsverband empfohlen wurde. Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt hier vorliegt, wird überraschend jedoch ein eigener Weg gewählt. Dieser erscheint uns letztlich nicht rechtssicher und damit leider auch wenig hilfreich zu sein für die bestehenden und künftigen Dorfläden im Land.
Mit dem vorliegenden Formulierungsvorschlag wird die Öffnung jeglicher Geschäfte am Sonntag ermöglicht, wenn sie denn nur digital und personallos betrieben werden. Das war aber nicht das ursprüngliche Ansinnen. Ich befürchte, das wird auch so nicht vor Gericht halten. Stichwort ist die von den Vorrednern schon angesprochene grundgesetzliche Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe. Deswegen hatten wir ja gesagt, die automatisierte, personallose Öffnung gerade kleiner Läden auch außerhalb der Öffnungszeiten der großen Supermärkte wäre der Schlüssel dafür. Die Störung der Sonntagsruhe scheint damit innerhalb des Toleranzbereichs des Ruhegebots zu sein. Da es sich nur um kleine Läden vor allem im ländlichen Raum handeln sollte, wäre auch nur ein äußerst geringfügige die Sonntagsruhe störende Außenwirkung zu erwarten. Man hat eben vor Ort einen Laden. Da passiert eben auch am Sonntag etwas. Das ist nicht schlimm. Genau um diese Abwägung und geringe Störung wird es in der rechtlichen Überprüfung gehen.
Der jetzige schlichte Entwurf sieht diese Beschränkung nicht vor. Es wäre davon auszugehen, dass vor allem größere Einheiten, die größeren Ketten in den Großstädten davon Gebrauch machen werden. Das wird passieren. Das überschreitet unserer Ansicht nach diese empfindliche verfassungsrechtliche Grenze und geht gerade weg von der Förderung der Einrichtungen im ländlichen Raum. Also, die Idee, wir geben denen einen gewissen Vorteil, weil sie klein sind, weil sie eben dezentral im ländlichen Raum sind, fällt weg. Die Großstädte ziehen gleich. Dann ist doch diese Konkurrenzsituation eigentlich wieder eins zu eins da. Wo bleibt denn da die Förderung des ländlichen Raums?
(Ulrich Thomas, CDU: Weil sie nicht mehr zu fahren brauchen!)
Ich glaube, damit geht man zu weit.
(Ulrich Thomas, CDU: Sie bleiben im Ort! Sie brauchen nicht mit dem Lastenfahrrad los!)
Wir halten es daher für nötig, mit einem solchen Gesetz die Verkaufsfläche auf bis zu 150 m2 zu begrenzen - das war so der Wert, den uns die Angehörten nannten - und das Angebot ausschließlich auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs zu beschränken. Das ist so das typische Sortiment, das sie tatsächlich anbieten. Aufgrund des damit eingeschränkten Sortiments und der geringen Fläche solcher vollautomatisierten Verkaufsstände im Vergleich zu konventionellen Supermärkten ist mit einem moderaten Kundenaufkommen zu rechnen. Es wird keine werktägliche Geschäftigkeit begründet. Das ist ja so das, was in der Rechtsprechung genannt werden wird. Die mögliche Beeinträchtigung der Sonn- und Feiertagsruhe kann dieser Abwägung standhalten.
Des Weiteren sollten wir den Gesetzeszweck um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gute Lebensqualität und für attraktive Lebensräume ergänzen. Ich glaube, das wäre durchaus hilfreich für die rechtliche Auseinandersetzung. Eine Öffnungsklausel nur für die ländlichen Räume - das wäre mir fast am liebsten - wird sicherlich rechtlich so nicht machbar sein.
Mit den eben genannten Beschränkungen, die sich am hessischen Vorgehen orientieren, wären wir tatsächlich dem gemeinsamen Ziel, das ja geteilt wird, ein Stück näher. Wir werden diese Konkretisierung als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf im Ausschuss einbringen. Dann kann man natürlich darüber diskutieren. Ich bin gespannt darauf zu erfahren, wie die verschiedenen Positionierungen sein werden, nicht nur, weil wir die Fokussierung auf Dorfläden anstreben, sondern vor allem, weil es rechtssicherer erscheint als der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.
Ich erinnere hier an den Wunsch der Dorfladenbetreiber aus dem Fachgespräch nach einer rechtssicheren Lösung für sie. Die Frage nach der Klage schwebte gerade im Raum. Ich will realistisch sein, so etwas wird kommen. Natürlich wird so ein Ding auch von irgendjemandem beklagt werden; nicht von mir. Dann muss das passen. Ich glaube, der aktuelle Entwurf geht ein Stückchen zu weit. Wir sollten versuchen, das im Ausschuss wieder einzuhegen. - Danke schön.