Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die lebhafte Debatte! Ich will vielleicht auf den einen oder anderen Redebeitrag kurz eingehen.
Herr Kohl, zur Ihren Einlassungen am Anfang. Ich weiß nicht, ob das jetzt eine Dauerschleife wird bis zum 23. Februar. Kollegen aus Ihrer Fraktion haben im Laufe dieses Jahres mehrfach gefragt, wann der Normenkontrollrat kommt. Wir haben ihnen gesagt, dass das für Oktober angestrebt war. Dann haben wir eine andere Initiative in den Prioritätenblock gezogen, und deshalb ist es im November gekommen. Das hat also mit der Bundestagswahl gar nichts zu tun.
Zu Frau Heiß: Warum dauerte das so lange? - Weil manchmal das Ringen um Kompromisse Zeit und Überzeugungsarbeit braucht,
(Zustimmung bei der FDP)
und zwar in zwei Stufen. Sie brauchen die Überzeugung erst einmal bei denen, von denen man erwarten könnte, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen. Das sind in Sachsen-Anhalt und übrigens auch in den anderen Ländern und auf der Bundesebene überwiegend die Landesregierung bzw. die Bundesregierung. Die Landesregierung hat sich sozusagen nicht auf den Weg gemacht. Dann haben wir als Koalitionspartner uns gefragt: „Wollen wir das Unternehmen trotzdem machen?“, und haben uns dann auf den Weg gemacht. Allein das hat etwas gedauert. Aber natürlich erfolgte das in gutem Austausch mit der Landesregierung. Es ist also nicht so, dass wir jetzt sozusagen irgendetwas an der Landesregierung vorbei machen wollten.
Aber dann ging es um genau die Punkte das zeigt mir, dass die Debatte in den Ausschüssen lebendig werden kann , die hier oftmals angesprochen worden sind: Ist das rechtzeitig? Müssen wir eine Frist setzen? Wie ist die praktische Umsetzung? Das sind doch Dinge, die wir untereinander natürlich erst einmal strittig diskutiert haben. Am Ende haben wir gesagt: Das ist jetzt ein Entwurf, den wir alle gemeinsam mittragen können, um ihn in das Parlament zu geben und dann auch die Diskussion weiterzuführen.
Herr Meister, natürlich kann man sich anschauen, was andere Normenkontrollräte gemacht haben. Wie gesagt, es ist auch kein Geheimnis, dass wir die Vorlage aus Sachsen als Grundlage genommen haben. Denn uns wurde von einem Experten von der, glaube ich, Fachhochschule Ludwigshafen, den wir in der Koalitionsarbeitsgemeinschaft Recht dazu gehört haben, gesagt: Das funktioniert; das ergibt mehr Sinn als die Regelung in Baden-Württemberg. Denn in Baden-Württemberg hat die grün-schwarze Landesregierung jetzt versucht, den Normenkontrollrat mit irgendwelchen Sondergutachten ein bisschen zu überfrachten, sodass er gar nicht mehr dazu kam. Er hat aber sehr gute Prüfungen gemacht: Bürokratieaufwand, Erfüllungsaufwand - was ist gestiegen?
Ja, ein Normenkontrollrat muss unbequeme Wahrheiten aussprechen. Und ja, am Ende ist es Aufgabe der Landesregierung, in einem ersten Schritt, bei der Einreichung des Gesetzentwurfs im Landtag, aber auch bei den Landtagsabgeordneten, diese Hinweise - wir kriegen den Bericht - ernst zu nehmen und zu sagen: „Die haben recht; das ist zu viel Erfüllungsaufwand“, oder mit einer guten Begründung zu sagen: „Dieses Mehr an Erfüllungsaufwand, z. B. für die Verwaltung oder für ein Unternehmen, ist aber wichtig, weil wir es in einer anderen Sache dringend brauchen“. Das ist aber letztendlich unsere Verantwortung, die wir hier haben.
Herr Kollege Hövelmann, der Passierschein A38 ist eigentlich die A1-Bescheinigung für das Arbeiten im EU-Ausland. Wer das schon einmal gemacht hat, der kennt das. Ich hatte die Gelegenheit, als Referent der hessischen Landtagsfraktion zwei Auslandsreisen mit einem Ausschuss zu machen. Das ist übrigens Arbeiten im Ausland. Sie müssen zweimal einen Antrag stellen. Wenn Sie von Luxemburg mit dem Finanzausschuss aus auch noch nach Paris fahren, dann haben Sie für eine Reise, die in zwei Länder führt, noch einmal eine Unterteilung zu machen, um das dann, schriftlich ausgefertigt und ausgedruckt, immer mit sich zu führen. Also: A1-Bescheinigung - Wahnsinn.
Zum Abschluss will ich eines sagen: Ja, der Normenkontrollrat des Bundes hat schon bei vielen Gesetzen übrigens auch bei Gesetzentwürfen des Bundesrats darauf hingewiesen, dass der Erfüllungsaufwand zu hoch ist. Manches ist tatsächlich übernommen worden. Jüngst hat der Normenkontrollrat wenn Sie sich das einmal auf der Homepage angucken ein Papier vorgelegt, das weiter geht als das Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung mit einer Entlastung im Umfang von 3 Milliarden €. Er hat gesagt, durch welche weiteren Maßnahmen, die nicht aufgegriffen wurden, man zudem von der Bürokratie entlasten könnte, nämlich z. B. durch die Digitalisierung des Meldescheins bei ausländischen Gästen. Es sind also Prüfungen durchgeführt worden, und dann hat man der Politik den Ball noch einmal zugespielt und gesagt: Das wäre eine Verbesserung, weniger Bürokratie, weniger Erfüllungsaufwand und bessere und digitalere Verwaltung.
Wir sind der Meinung, wir sollten den Weg dorthin beschreiten. Ich freue mich auf die Ausschussüberweisung. - Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Jetzt gibt es noch eine Intervention von Frau Heiß. Frau Heiß, Sie haben das Wort.
Kristin Heiß (Die Linke):
Danke. - Herr Kosmehl, eine Sache, die mir noch aufgefallen und die vielleicht auch dafür spricht, das mit in den Finanzausschuss zu bringen: Es kann gut sein, dass die Landesregierung ein Gesetz macht und den Erfüllungsaufwand messen lässt der ist dann wirklich real , dieser Erfüllungsaufwand aber gar nicht - das kann auch einmal vorkommen beim Land liegt, sondern vielleicht bei den Landkreisen oder bei den Kommunen. Dann kann es natürlich gut ein, dass die sagen: Prima, das habt ihr für uns ausgerechnet; dann möchten wir diesen Erfüllungsaufwand natürlich auch explizit bezahlt bekommen; denn der fällt bei uns an. - Das gebe ich nur noch einmal zu bedenken.
Vielleicht ist es dann doch sinnvoll, das ein bisschen größer zu gestalten; denn es gibt einige Gesetze, KiFöG, FAG, die sehr stark in die Kommunen und in die Landkreise eingreifen. Nur als Hinweis: Das wäre ein Weg, der vielleicht auch einiges im Land teurer machen könnte. Das gebe ich zu bedenken. Für die Kommunen und die Landkreise ist das gut; die werden sich darüber freuen, wenn jemand ihren tatsächlichen Aufwand misst. Aber das kann natürlich auch zu einer Kostensteigerung auf Landesseite führen.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Bitte.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ja, Frau Kollegin, das ist so. Aber ich glaube, da wir alle, zumindest soweit es uns möglich und auch erkennbar ist, uns an die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Konnexität halten, gehen wir natürlich davon aus, dass, wenn wir hier Gesetze verabschieden, damit auch die verfassungsrechtlichen Regelungen zur Konnexität eingehalten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es schadet nichts, bei der Anhörung im Rechtsausschuss oder auch im Wirtschaftsausschuss solche Fragen zu stellen. Ich freue mich jedenfalls auf die Beratung und bitte, Herr Präsident, nochmals um eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.