Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wertes Haus! Hier vorn sind schon viele Argumente vorgebracht worden. Kollege Pott hat schon gesagt, dass wir den Antrag überweisen werden. Ich möchte aber doch einige Dinge differenziert betrachten.
Bei einigen Redebeiträgen hatte man den Eindruck, man sei, wenn man einmal mit einem Bachelor-Studium angefangen hat, auf Gedeih und Verderb verpflichtet, es zu Ende zu bringen;
(Olaf Meister, GRÜNE: Nein!)
denn sobald man daran irgendetwas verändere, müsse man auf einmal Zweitstudiengebühren bezahlen.
(Hendrik Lange, Die Linke: Das hat keiner gesagt! - Olaf Meister, GRÜNE: Nein!)
Das stimmt nicht.
Aufgrund der Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ist es aktuell doch noch guter Brauch, dass man dann, wenn man gerade in der Orientierungsphase des Studiums merkt, das ist nicht das richtige Fach, die Möglichkeit hat zu wechseln. Man kann durchaus, auch am Anfang des Studiums, sagen: Ich nehme ein zweites Fach hinzu. Denn auch Doppelstudiengänge sind nicht zweitstudiengebührenpflichtig. Gerade bei der Fassung der konsekutiven Master-Studiengänge sind unsere Hochschulen sehr flexibel in der Frage, was alles als konsekutiver Master-Studiengang gilt. Auch dort habe ich also noch eine Möglichkeit, meinen persönlichen Vorstellungen und meiner Spezialisierung Raum zu lassen.
Wenn ich dann den ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt habe und im weiteren Verlauf meines Lebens feststelle, mir fehlt doch noch etwas, dann habe ich aktuell auch mit anderen Maßgaben der Fort- und Weiterbildung noch Möglichkeiten. Das bekomme ich zum Teil sogar gefördert; dafür erhalte ich sogar Unterstützung.
Mit anderen Worten: Wir reden über ein Instrument, das wir den Hochschulen in die Hand gegeben haben, um tatsächlich eigenverantwortlich, in Hochschulautonomie darüber zu entscheiden, ob die Einnahme der Zweitstudiengebühren für sie etwas bringt oder nicht.
(Hendrik Lange, Die Linke: Ja!)
Gleichzeitig gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, den von uns allen gewollten Aspekt des lebenslangen Lernens tatsächlich umzusetzen. Deshalb will ich dazu einfach nur sagen: Wir werden im Ausschuss noch einmal über die unterschiedlichen Möglichkeiten, was sie bedeuten, welche Möglichkeiten es gibt, reden.
Werter Kollege Tullner, über Ihre Ideen werden wir im Rahmen dessen nicht reden, weil das auch nicht beantragt wurde. Ich ahne allerdings, dass uns das Thema sicherlich noch einmal begegnen wird, möglicherweise in einer der nächsten Legislaturperioden.
Auch unter der Maßgabe des Zukunftspaktes für Forschung und Lehre an unseren Hochschulen, in dessen Rahmen die Hochschulen verpflichtet sind, Studierendenzahlen zu bringen, damit sie an den Bundesmitteln partizipieren, denke ich: Eine Debatte dazu anzustoßen, ob wir die Aufnahme eines Studiums bei uns für jemanden, der nicht aus Deutschland kommt, im Vergleich zu anderen Studienorten in der Bundesrepublik unattraktiver gestalten, ist vielleicht keine gute Idee.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja! Aber die Gedanken sind ja frei in der Wissenschaft!)
Aber wir werden an anderer Stelle sicherlich noch darüber diskutieren.
(Marco Tullner, CDU: Ich freu mich darauf!)
Dabei darf jeder immer wieder auch mit eigenen Vorschlägen kommen, wie wir das bei dem Thema Hochschulpolitik sicherlich auch tun werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.