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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE):

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! In der Anhörung zum Gesetzentwurf trat tatsächlich der eher seltene Fall ein, dass sich praktisch alle Anzuhörenden, von den Gewerkschaften über die Kirchen bis hin zu den Einzelhändlern, trotz durchaus abweichender Motivationslagen im Ergebnis einig in der Ablehnung des Gesetzes waren.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Herr Silbersack will es anders gesehen haben. Das war eine andere Veranstaltung.

Das hat gute Gründe. Der vorliegende Gesetzestext ist verhältnismäßig schlank. Die juristisch strittigen Punkte sind durch Rechtsprechung weitgehend geklärt. Im Ergebnis ist die aktuelle Regelung praktikabel und verlässlich.

Der Entwurf will die Regelung zu den Öffnungszeiten ausweiten. Dass wir hierbei vom Grundsatz her anderer Auffassung sind, dazu habe ich schon in der Vergangenheit ausgeführt. Der Sonntag als Kulturgut   in unserer Gesellschaft hat er seinen eigenen Wert.

Abgesehen davon, dass das Bedürfnis zur Neuregelung eben nicht gegeben ist, ergeben sich mit der Zielstellung, die Sie dort aufmachen, ernste Komplikationen. Um die Ausweitung zu erreichen, baut der Entwurf ein komplexes Regelwerk auf, das in Fragen des Bürokratiezuwachses geradezu neue Maßstäbe setzt.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Der Kollege Hövelmann hat meinen Neun-zu-53-Vergleich dankenswerterweise aufgebracht. Wenn das öffentliche Interesse in § 7 Abs. 3 ein Gemeindeentwicklungskonzept oder ein Einzelhandelskonzept erfordert, raufen sich in den Kommunen die Verantwortlichen die Haare. Für kleinere Kommunen ist die Anwendung des Regelwerks kaum zu leisten.

Im Entwurf finden sich auch neue schillernde Begrifflichkeiten wie die überörtliche Sichtbarkeit und einiges mehr.

(Sebastian Striegel, GRÜNE, lacht)

Das öffnet in einem gesellschaftlich und juristisch umstrittenen Gebiet völlig neue Baustellen und Problemstellungen. Hierbei wird eben keine Rechtssicherheit geschaffen. Im Gegenteil, die Rechtsanwendenden werden vor neue Probleme gestellt.

Insofern verfehlt der Gesetzentwurf erkennbar sein erklärtes Ziel. Er schadet ihm sogar. Es wäre sogar jenseits der klassischen politischen Auseinandersetzung um die Frage, Sonntagsöffnungen ja oder nein, deutlich besser, dieses Gesetzesvorhaben heute abzulehnen.

Wenn man dann noch die Erhöhung auf sechs Tage mit der Pandemie begründet   es gibt ja diese an den Haaren herbeigezogenen Sachen; das ist so eine  , dann macht man damit letztendlich die anderen Dinge, die zu dem Gesetz gesagt werden, unglaubwürdig, wenn man es daran misst. Die Probleme der Pandemie mit zwei weiteren Öffnungstagen auffangen zu wollen - das ist schon wirklich abenteuerlich.

Auch das Thema Belebung der Innenstadt: Sind Sonntagsöffnungen für die Belebung der Innenstadt tatsächlich der Ansatz? - Nein, natürlich nicht. Daran müssen wir auf andere Weise herangehen. Das Gesetz ist dafür ein völlig ungeeigneter Schlüssel.

Ich bitte um Ablehnung der Beschlussempfehlung.

(Beifall von den GRÜNEN)