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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 10

Wahl des Landesbeauftragen für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2772

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2845

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2847


Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag wählt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.

Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP schlagen in ihrem Wahlvorschlag in der Drs. 8/2772 vor, Herrn Dr. Daniel Neugebauer als Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zu wählen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, hat sich ein Bewerber, der mit seinem Schreiben vom 23. Juni 2023 gegenüber fünf Fraktionen sein Interesse am Amt des Landesdatenschutzbeauftragten bekundet hatte, am 26. Juni 2023 mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht Magdeburg gewandt. Der Antrag hat in erster Linie zum Ziel, das Gericht zu veranlassen, dem Landtag die Durchführung der Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten in der heutigen Sitzung zu untersagen.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat dies mit seinem Beschluss vom 27. Juni abgelehnt.

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP - Oliver Kirchner, AfD: Hätte er sich mal bei allen sechs vorgestellt!)

Einigen Medien war zu entnehmen, der Bewerber habe sich nunmehr beschwerdeführend an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gewendet. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat diese Beschwerde mit Beschluss vom 28. Juni 2023 zurückgewiesen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich verweise auf die Pressemitteilung 10/2023 des Gerichts vom heutigen Tage. Damit stehen der Durchführung der Wahl eines Landesbeauftragten für den Datenschutz keine rechtlichen Gründe mehr entgegen.

Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich Folgendes anmerken: Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung durch den Landtag mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 unserer Geschäftsordnung geheim, mit Stimmzettel durchgeführt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ablauf dieser Wahl ist wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/2772 seine Zustimmung geben möchte, kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei „Ja“ an, wer gegen ihn stimmt, kreuzt bei „Nein“ an, wer sich der Stimme enthalten möchte, kreuzt bei „Enthaltung“ an.

Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit einem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen oder dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahldurchführung zu unterstützen: Namensaufruf: Herr Stehli, Führen der Wählerlisten: Frau Wendt und Herr Pott, Ausgabe der Stimmzettel: Herr Aldag - in altbewährter Form  , Aufsicht an der Wahlkabine:    Herr Henke, Aufsicht an der Wahlurne: Frau Dr. Richter-Airijoki.

Wir treten nun in das eigentliche Abstimmungsverfahren ein. - Ich bitte die genannten Mitglieder, ihr Amt zu übernehmen.

Wir überzeugen uns davon, dass die Wahlurne leer ist.

(Ein Saaldiener hält die Wahlurne hoch)

Herr Stehli, Sie haben die Ehre, die Namen aufzurufen. Die anderen konzentrieren sich bitte.

(Schriftführer Stephen Gerhard Stehli ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich bitte nun die am Wahlverfahren Beteiligten zur Wahlkabine: Frau Wendt. - Herr Pott, - Herr Stehli. - Herr Henke - Frau Richter-Airijoki. - Es bleiben noch zwei übrig.

(Dr. Gunnar Schellenberger, CDU, und Wolfgang Aldag, GRÜNE, gehen zur Wahlkabine)

Da alles kontrolliert worden ist, kann eigentlich niemand im Saal sein, der noch nicht gewählt hat. Ich frage trotzdem der Ordnung halber: Gibt es noch jemanden im Saal, der nicht gewählt hat, aber wahlberechtigt ist? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Wahlhandlung abgeschlossen.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler des GutsMuths-Gymnasiums Quedlinburg.

(Beifall im ganzen Hause)

Ferner begrüßen wir auf der Tribüne den ehemaligen Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. von Bose.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Natürlich begrüßen wir auch den Kandidaten Herrn Dr. Neugebauer.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung, darf Sie aber bitten, im Saal zu bleiben.