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Plenarsitzung

Transkript

Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung misst den Bibliotheken in Sachsen-Anhalt als wichtigen Informations-, Kommunikations- und Lernorten einen hohen Stellenwert bei. Sie hat sich wiederholt mit dem Wirken, den Herausforderungen und den Perspektiven der Bibliotheken auseinandergesetzt und dazu auch im Landtag und im Fachausschuss schon mehrfach berichtet. 

Nachdem die Landesregierung andere, drängendere Regelungsbedarfe wie die Theater- und Orchesterführung auf solide Beine gestellt hat, ist es nun Zeit, sich der Weiterführung des Entwicklungsplans für öffentliche Bibliotheken vom Dezember 1993 zu widmen. 

Die Problemlage, die in dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschrieben wird, betrifft jedoch nicht alle Bibliotheken in gleichem Maße. Viele öffentliche, kommunale Bibliotheken sehen sich angesichts klammer kommunaler Kassen insbesondere mit den Herausforderungen im ländlichen Raum und dem Anspruch konfrontiert, als sogenannter Dritter Ort Aufenthaltsort und kulturelle Bildung bieten zu müssen. 

Aktuelle Auswirkungen kommunaler Einsparungen bei der Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe des Betriebs von Bibliotheken sind z. B. die Einschränkung von Öffnungszeiten, Personalabbau oder der Wechsel von Hauptamtlichen in ehrenamtliche Strukturen. Dies erschwert eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Bibliothekslandschaft in Sachsen-Anhalt. 

In dem aktuellen Koalitionsvertrag wurden deshalb konkrete Ziele für die Entwicklung der Bibliotheken in Sachsen-Anhalt benannt - ich zitiere  : 

„Die öffentlichen Bibliotheken haben den gesetzlichen Auftrag, als Bildungs-, Kommunikations- und Lernorte für jedermann zugänglich zu sein. Mit der zunehmenden Digitalisierung des öffentlichen Lebens müssen öffentliche Bibliotheken auch digital erreichbar werden (digitale Zugänge, Online-Angebote, E Learning-Tools) und Medien müssen auch unabhängig von den Öffnungszeiten zu nutzen sein. Gleichzeitig erhalten öffentliche Bibliotheken als realer Kommunikations- und Lernraum für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zunehmende Bedeutung.“ 

Das ist ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag. Wir als Landesregierung halten uns daran und wollen das natürlich auch umsetzen. 

Vorsorglich möchte ich dem unterstellten Eindruck entgegentreten, dass die Landesregierung die anhaltenden Bedarfe der öffentlichen Bibliotheken nicht berücksichtigen würde. Das Gegenteil ist der Fall: Bereits vor der Pandemie hatte die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur über die mittelfristige Finanzplanung Vorsorge für die Bibliotheken getroffen und in der Haushaltsplanung ab 2022 jährlich Mittel in Höhe von 950 000 € eingeplant. Diese Mittel sollten insbesondere für Investitionen in kommunale öffentliche Bibliotheken fließen. Im Zuge der kurzfristig starken Nachfrage nach Mitteln für die digitale Nutzung der Bibliotheken wurde von uns vorgeschlagen, einen Teil dieser Mittel zu verwenden, um eine eigene Maßnahme im Corona-Sondervermögen auf diesen Bedarf auszurichten. Der Haushaltsgesetzgeber ist diesem Vorschlag damals dankenswerterweise gefolgt. 

Auch der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 ermöglichte kurzfristig Investitionen in die öffentlichen Bibliotheken in Höhe von 992 600 €. Über das Förderinstrument REACT-EU wurden im Jahr 2023 öffentliche Bibliotheken mit Mittel in Höhe von 782 000 € gefördert. 

Die durch den Landtag in das Haushaltsgesetz eingebrachte zweite halbe Stelle für das Jahr 2023 im Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbands wurde von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur inzwischen wie geplant mit dem Ansinnen, die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken weiter zu stärken, umgesetzt. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land unterhält mit der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken seit mehr als 30 Jahren eigene Strukturen, um die Bibliotheken und ihre Träger zu beraten. 

(Marco Tullner, CDU: Sehr gut!) 

Auch die Landesfachstelle sieht die Notwendigkeit eines neuen Bibliotheksentwicklungsplans. Doch wenn ein zukunftsfähiger Bibliotheksentwicklungsplan dieses Mal über die öffentlichen Bibliotheken hinausgehen soll, dann betrifft das nicht nur das Kulturressort, sondern auch mein Ressort, das Bildungsressort, und ebenfalls das Wissenschaftsressort. 

Die Forderung nach einer externen Vergabe der Aufgabe, wie sie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wird, überrascht schon.

Sicherlich ist externe Fachexpertise immer einzubeziehen; die Kosten sollten jedoch in einem bestimmten Rahmen bleiben und bereits im Land vorhandene Fachexpertise sollte genutzt werden. Diese Potenziale sind also alle zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen.

Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fehlt zudem die Berücksichtigung bzw. die Einbeziehung der Kommunen. Der Betrieb der öffentlichen kommunalen Bibliotheken ist, wie Sie alle wissen, eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Schon 2019 distanzierte sich der Städte- und Gemeindebund jedoch deutlich von der Idee eines Bibliotheksentwicklungsplans und befürchtete einen Eingriff in die Trägerautonomie. Das sollte man bedenken. Die Einbindung der Kommunen in die Erarbeitung eines neuen Bibliotheksentwicklungsplans stellt somit eine zentrale Aufgabe dar. 

Die Landesregierung teilt deshalb das Ziel aus dem Koalitionsvertrag - ich zitiere noch einmal  : 

„Gemeinsam mit den Trägern sind Konzepte zu entwickeln, um schrittweise die Bibliothekslandschaft Sachsen-Anhalts in einen zeitgemäßen Angebots- und Aufenthaltsort zu entwickeln [...]“

Die Koalition stellt daher den Ihnen vorliegenden Alternativantrag und bittet um Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. - Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)