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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag sieht vor, Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, quasi nachzuholen. Das ist menschlich verständlich, verkennt aber, so meine ich, den Sinn von Feiertagen. Feiertage dienen in ihrem Kern der gemeinsamen Begehung des jeweiligen Anlasses. Natürlich kann man sich darüber unterhalten, ob das immer noch zeitgemäß ist, ob das so gelebt wird   der 6. Januar war bereits ein Thema   und ob es die richtigen Feiertage sind. Der Sinn ist aber der gemeinsame konkrete Anlass. 

Keineswegs sind die Feiertage   davon geht der Antrag scheinbar aus   auch etwas rein Positives. Sie greifen vielmehr tief in die Alltagsgestaltung der Menschen ein und damit auch in ihre Rechte. Wenn man nicht zur Arbeit muss, dann werden dies viele als positiv empfinden. Wenn die Geschäfte, die Ärzte, die Apotheke geschlossen sein müssen, ist das die andere, eher unangenehme Seite der Medaille. Fahrverbote an Feiertagen und viele andere Einschränkungen, die man aufzählen könnte, gehen damit einher. Ich erspare Ihnen die Darstellung der Situation, wenn eine Rentnerin am 8. Januar zur Apotheke kommt und Sie sagen, wir feiern Heilige Drei Könige. Verstehen Sie? - Sie stellen nur die eine Seite der Medaille dar, freuen sich über diesen positiven Effekt und sehen die andere Seite nicht. Über die wirtschaftlichen Aspekte, die damit natürlich einhergehen, habe ich gar nicht geredet; das muss finanziert werden.

Was DIE LINKE aber eigentlich meint   das ist durchaus aller Ehren wert  , ist die Frage, ob es nicht mehr Freizeit geben sollte, ob also eine andere Work-Life-Balance mit mehr Zeit für Familie und Privates nicht besser wäre. Es mag etwas dran sein; da ist etwas dran. Das erreicht man aber nicht durch nach dem Zufallsprinzip im Kalender zugeteilte freie Montage, die ein-, zwei- oder dreimal im Jahr stattfinden. Vielmehr ist dies eine Aufgabe der Tarifpartner und, wenn ein gesetzliches Eingreifen tatsächlich erforderlich wäre, des Bundesurlaubsgesetzes, in dem die Mindeststandards festgeschrieben sind. 

Mit der angestrebten Regelung laufen Sie sogar Gefahr, dass die Tarifpartner das bewusst oder unbewusst einpreisen und es am Ende gar nicht mehr Freizeit gibt, sondern die Freizeit nur an blöden Tagen, also zum Beispiel am 8. Januar, für alle zwangsmäßig ist, obwohl sich die Leute vielleicht über mehr Urlaub im Sommer freuen würden. Deswegen macht das deutlich mehr Sinn. Der Antrag sollte abgelehnt werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)