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Plenarsitzung

Transkript

Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Wie von Ihnen bereits gesagt: Ich spreche heute in Vertretung von Minister Richter, dem ich von hier aus gute Besserung wünsche. 

Der hier vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke suggeriert unter dem Punkt I, eine Erhöhung der Rente würde zu 100 % vom Staat eingezogen, sofern die Rente eine Höhe erreicht hat, bei der eine Besteuerung durchzuführen ist. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Bei Eintritt der Steuerpflicht wird nur der den Grundfreibetrag übersteigende Teil der Rente besteuert. Selbst bei Anwendung des Einkommensteuerspitzensatzes von 42 % bleibt von einer Rentenerhöhung immer noch mehr als die Hälfte des Erhöhungsbetrags übrig.

Die unter Punkt II des Antrags geforderte Anhebung des Altersentlastungsbetrags ist ungeeignet, die Rentenbesteuerung zu vereinfachen und eine steuerliche Entlastung der Rentner zu erreichen. Dies liegt zum einen daran, dass nach derzeit gesetzlichen Vorgaben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe des Altersentlastungsbetrags nicht beeinflussen. Der Altersentlastungsbetrag soll eine gerechtere Besteuerung im Alter gewährleisten. Für Versorgungsbezüge, allgemeine Leibrenten und bestimmte Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen gibt es andere, spezielle steuerliche Vergünstigungen, z. B. in Form von Freibeträgen oder eine ermäßigte Besteuerung. Es wäre zum anderen aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht möglich, einen Altersentlastungsbetrag nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen, da dies zu einer unterschiedlichen Besteuerung von beamtenrechtlichen Ruhegehältern und Sozialversicherungsrenten führen würde. Ergänzend weise ich darauf hin, dass eine gezielte Steuerfreistellung von Renten bis zu einer bestimmten Höhe auch keinen Beitrag zu einer Steuervereinfachung leisten würde.

Hintergrund für die Besteuerung der Renten ist der Umstand, dass die in der Erwerbsphase geleisteten Rentenbeträge als Sonderausgaben die Steuerlast gemindert haben. Verzichtet man auf die Besteuerung der Renten, müsste man aus rechtssystematischen Gründen den bisher korrespondierenden Sonderausgabenabzug für die Rentenversicherungsbeiträge in der Erwerbsphase versagen. Dies würde neue Regelungen und Verfahren erfordern und zudem die Steuerbelastung in der Erwerbsphase der Steuerpflichtigen erhöhen.

Zum weiteren Antrag auf Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung merke ich an, dass dies grundsätzlich möglich ist, aber entsprechend lange Übergangszeiträume erfordert. In einem ersten Schritt sollte zunächst die Einbeziehung nicht abgesicherter Personen, insbesondere selbstständig Tätiger, in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht werden. Dies war und ist Inhalt des Koalitionsvertrags der vorhergehenden und auch der jetzigen Bundesregierung. Da auch die aktuellen Wahlprogramme der Parteien auf Bundesebene entsprechende Aussagen hierzu enthalten, sehe ich keinen ergänzenden Handlungsbedarf für die Landesregierung

Der Antrag der Fraktion Die Linke sollte aus den oben genannten Gründen abgelehnt werden. - Vielen Dank.