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Plenarsitzung

Transkript

Eva von Angern (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Ministerin Grimm-Benne, ich nehme Bezug auf eine Anfrage, die in der letzten Sitzungsperiode von meiner geschätzten Kollegin Cornelia Lüddemann zum Thema Frauenhausfinanzierungsrichtlinie gestellt wurde, bei der es um die Investitionen ging. Zu dem Zeitpunkt konnten Sie nicht vollumfänglich darauf antworten, weil Ihnen der Sachverhalt nicht bekannt war. Ich gehe davon aus, dass das heute anders ist, und Sie hatten auch nachgeantwortet.

In der Nachbeantwortung ist deutlich geworden, dass der Fehler womöglich im Parlament liegt. Die Investitionsmittel wurden anstatt bei Hauptgruppe 8 bei Hauptgruppe 6 eingestellt. Für diejenigen, die es nicht wissen, will ich erläutern, dass mit den bei Hauptgruppe 6 veranschlagten Mitteln Investitionen nur bis zu 5 000 € über eine Förderrichtlinie gefördert werden können, mit bei Hauptgruppe 8 eingestellten Ansätzen kann eine höhere Fördersumme gewährt werden. 

Wir haben 19 Frauenschutzhäuser im Land. Wenn Fördermittel in Höhe von insgesamt 500 000 € zur Verfügung gestellt werden, müsste jedes Frauenschutzhaus mindestens fünf Einzelanträge zu unterschiedlichen Sachverhalten stellen. Ich führe einmal das Beispiel des Magdeburger Frauenschutzhauses an. Die Kolleginnen, die schon einmal dort sein konnten, wissen, dass es dort ein Kinderzimmer und weitere Räumlichkeiten gibt, die im Sommer eine Temperatur von mindestens 40°C aufweisen, sodass sich dort weder ein Kind noch ein Erwachsener zum Spielen aufhalten kann. Das heißt, diese Räume sind nicht nutzbar und 5 000 € reichen für Klimaanlagen, die dort dringend erforderlich sind, bei Weitem nicht aus. 

Das heißt unter dem Strich: Diesen Frauenschutzhäusern kann mit diesen Einzelsummen nicht geholfen werden. Es ist ein wahnsinniger Bürokratieaufwand, im Übrigen nicht nur für die Frauenschutzhäuser, die das nebenbei machen, sondern auch für Ihr Haus. 

Deswegen frage ich: Ist durch Ihr Haus zunächst für das laufende, aber auch für die kommenden Haushaltsjahre angedacht, einen Umwidmungsantrag gegenüber dem Finanzminister, der jetzt ganz aufmerksam zuhört, zu stellen, sodass diese Mittel aus der Hauptgruppe 6 in die Hauptgruppe 8 verlagert werden, damit die Fördersummen höher werden können? 

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Ich habe, da die Richtlinie erst sehr spät in Kraft gesetzt worden ist, zunächst geklärt, dass wir nicht noch mehr Zeit verlieren für den Abfluss dieser 500 000 €. Die Richtlinien werden bei uns im Haus - das ist auch richtig so  , nach Haushaltsbeschluss und nach Inkrafttreten des Haushaltes tatsächlich auch freigegeben. Das konnte erst im Juli dieses Jahres erfolgen. Aber das ist überhaupt nicht negativ. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, haben wir die Richtlinie auch nicht noch einmal verändert. Daher kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass, obwohl es schwierig ist, die Anträge zu stellen - wir haben auch versucht, das Frau Lüddemann in der Antwort darzustellen  , in diesem Jahr schon mehr als die Hälfte der Fördersumme zum Abfluss gebracht wurde.

Wir haben - darauf bezog sich auch die Frage - geprüft, ob es über das Landesverwaltungsamt die Möglichkeit gibt, mehrere Anträge zu stellen, wenn sich diese nicht immer auf den gleichen Gegenstand beziehen. Davon haben auch sehr viele Frauenhäuser Gebrauch gemacht. Wir haben beim Landesverwaltungsamt noch einmal nachgehakt, dass das auch möglich gemacht wird, da einzelne Frauenhäuser berichtet haben, dass das in der Verwaltungspraxis nicht so ist. Dazu haben wir noch einmal nachgefragt. 

Ich habe auch eine sehr lange Liste von verschiedenen Frauenhäusern vorliegen, die mehrere Anträge durch das Landesverwaltungsamt bewilligt bekommen haben.

Zu der Frage, ob wir die Veranschlagungen umwidmen, haben wir uns überlegt, dass wir dazu abwarten; zumal die Abfrage erst im Oktober stattgefunden hat. Wenn zu diesem Zeitpunkt schon mehr als die Hälfte der Mittel abgeflossen ist, müssen wir nicht noch einmal den schwierigen Weg gehen, bis Dezember eine Umwidmung für das nächste Jahr zu realisieren. Ob wir dazu noch einmal Gespräche führen, wollen wir von dem Mittelabfluss abhängig machen, zumal, so glaube ich, Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bestehen. Insofern haben wir ein bisschen Zeit, noch im Laufe des Haushaltsverfahrens zu schauen, wie wir das umwidmen können.


Eva von Angern (Die Linke): 

Ich habe eine Nachfrage an die Landesregierung, Herr Präsident. - Sie können überlegen, ob Sie das weitergeben. Sie sprachen davon, dass Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre bestehen. Ein großer Dank geht an die Frauenschutzhäuser, dass sie sich hier flexibel gezeigt haben und sich sozusagen den Dingen angepasst haben. Das führt am Ende aber auch dazu, dass eben nicht alle Investitionsmaßnahmen, die von den Koalitionsfraktionen dankenswerterweise aufgenommen wurden, tatsächlich realisiert werden können, weil die Summe im Einzelnen dann teilweise doch größer ist und man eben nicht jedes Projekt auf 5 000 € splitten kann. 

Deswegen die Frage: Wird die Landesregierung, wenn es zu einem Umwidmungsantrag kommt, der auch wieder einige Zeit braucht, dem entsprechen? Oder was spricht dagegen, die Mittel auch in den Folgejahren aus der Hauptgruppe 6 in die Hauptgruppe 8 zu transferieren? 


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Ich würde die Frage gern weitergeben. Es war ein Wunsch der Regierungsfraktionen in der Bereinigungssitzung. Und wir haben sozusagen nur die Umsetzung vorgenommen. Dass wir etwas in den Frauenschutzhäusern machen wollen, teile ich auch inhaltlich. Aber das jetzt schon zuzusagen, ist schwierig. Wir müssen auch noch schauen, wie wir die Arbeitsebenen mitnehmen und was sie uns empfehlen hinsichtlich des Ganzen. Das würde ich gern erst einmal unbeantwortet lassen. - Willst du noch etwas dazu sagen?

Wenn es geboten ist, machen wir gern alles möglich, damit das Geld tatsächlich auch abfließt, auch wenn es ein Umwidmungsantrag sein sollte. Aber wie dieser dann beschieden wird und ob das tatsächlich passiert, ist auch vom Finanzausschuss und von einigen anderen abhängig. 


Eva von Angern (Die Linke):

Danke, Herr Präsident. - Für den Vollzug des Haushaltes sind aber Sie verantwortlich. Wir haben über das Jahr mitbekommen, dass es dabei Probleme gibt, auch wenn, wie gesagt, die Frauenhäuser dabei dankenswerterweise flexibel waren, die das aber eben alles nebenher machen. 

Deswegen lautet die Frage an die Landesregierung, ob eine solche Umwidmung zeitnah realisiert werden kann bzw. was dagegen sprechen würde, dies zu machen. 


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Dagegen würde nur sprechen, dass wir im Haushaltsvollzug trotz der Schwierigkeiten, dass es sozusagen gestückelt werden muss, zu einem erheblichen Mittelabfluss kommen und kein Geld liegen bleibt. Wenn Geld liegen bleibt, dann müssen wir natürlich gucken, wie die Mittel im nächsten Jahr dann in größeren Chargen abfließen können.