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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 22

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3708

Entschließungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/3770

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten - Drs. 8/4252

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/4267 

(Erste Beratung in der 59. Sitzung des Landtages am 21.02.2024)


Herr Scheffler als Berichterstatter steht bereits am Rednerpult. - Bitte.


Michael Scheffler (Berichterstatter): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Auf dem Pult liegt zwar keine Brille, aber ein Kuli; vielleicht sucht ihn jemand. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Rede. 


Michael Scheffler (Berichterstatter): 

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt wurde in der 59. Sitzung des Landtages am 21. Februar 2024 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beteiligt. 

Mit diesem Gesetzentwurf soll der generelle Ausschluss von Windenergieanlagen im Wald aufgehoben werden, um das Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verfassungskonform zu gestalten. 

Gemeinsam mit dem Gesetzesentwurf wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Novellierung des Waldgesetzes nutzen, um Weichenstellungen für mehr und naturnaheren Wald zu stellen“ an den Ausschuss überwiesen, mit dem insbesondere folgende Zielstellungen angestrebt wurden: eine Ausweitung der Waldfläche insgesamt, eine Stärkung der Erst- und Wiederaufforstung, keine Windenergienutzung in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und Biotopen, die Anwendung eines Kataloges mit Ausschlusskriterien, die Umsetzung des Aktionsplans des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses, eine FSC- oder Naturland-Zertifizierung für Waldflächen im öffentlichen Eigentum sowie der Ausbau der Nutzung des Bundesprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“. 

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte bereits vor der ersten Ausschussberatung eine mit dem Ministerium Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten einvernehmlich abgestimmte Synopse zum Gesetzesentwurf vor. Diese umfasste allein um rechtsförmliche Anpassungen, welche schlussendlich in die vorliegende Beschlussempfehlung übernommen worden sind.

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich erstmals in seiner 30. Sitzung am 13. März 2024 mit dem Gesetzesentwurf, dem Entschließungsantrag sowie der Synopse des GBD. 

Der Landwirtschaftsausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse. Mit 7 : 4 : 2 Stimmen empfahl der Ausschuss den mitberatenden Ausschüssen die Annahme des Gesetzentwurfes mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen. Im Hinblick auf den damit einhergehenden Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfahl der Ausschuss den mitberatenden Ausschüssen mit 10 : 2 : 0 Stimmen, die Entschließung abzulehnen. 

Die mitberatenden Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Wirtschaft und Tourismus schlossen sich mehrheitlich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung an. 

Ferner lag dem Ausschuss eine gemeinsame Stellungnahme der anzuhörenden kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vor. Hierin wird die auch vom Ausschuss mehrheitlich geteilte Auffassung vertreten, dass ein Erreichen der durch den Bundesgesetzgeber vorgegebenen Flächenziele für Windenergieanlagen die Einbeziehung von Waldflächen unabdingbar macht. Die kommunalen Spitzenverbände verweisen allerdings auf die mannigfaltigen Funktionen des Waldes ökonomischer, ökologischer und sozialer Natur, welche mit dieser neuartigen Nutzung in Konkurrenz stehen. 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich in seiner 31. Sitzung am 5. Juni 2024 abschließend mit dem Antrag sowie den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Weiterhin lag ihm zu dieser Beratung eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände mit Anpassungsempfehlungen vor, deren Berücksichtigung allerdings keine erforderliche Mehrheit fand. Im Ergebnis dieser Beratung verabschiedete der Ausschuss die Ihnen in der Drs. 8/4252 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 7 : 4 : 2 Stimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.