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Plenarsitzung

Transkript

Felix Zietmann (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Neben einigen unproblematischen Präzisierungen im Landeswahlgesetz wollen die regierungstragenden Fraktionen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Wahlkreis 8 - Wolmirstedt - und den Wahlkreis 7 - Haldensleben - neu zuschneiden und die Gemeinde Niedere Börde bereits zu der Landtagswahl 2026 aus Wolmirstedt herauslösen und dem Wahlkreis Haldensleben angliedern.

Um die Stimmgleichwertigkeit sicherzustellen, darf nach § 10 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises höchstens 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweichen. Die Innenministerin und soeben auch Herr Schulenburg haben es erklärt.

Nach dem Wahlkreisbericht der Landesregierung von 2024 liegt der Wahlkreis 8 laut unseren Berechnungen mit 18,2 % und nicht mit 19,9 % über dem mittleren Wert aller Wahlkreise. Wolmirstedt und Umland wachsen jedoch nicht so rasant, dass eine Angliederung an Haldensleben mit Wirkung für das Jahr 2026 bereits jetzt zwingend notwendig wäre.

Dies kann in der darauffolgenden Wahlperiode geschehen. Dann werden wir uns auch noch andere Wahlkreise ansehen müssen. Nach den mir vorliegenden Zahlen beträfe dies dann auch den Wahlkreis 1 - Salzwedel -, den Wahlkreis 3 - Havelberg-Osterburg -, den Wahlkreis 19 - Staßfurt - und vielleicht wegen eines Überschuss den Wahlkreis 28 - Bitterfeld-Wolfen -, wenn die Tendenz so bleibt, wie sie sich abzeichnet. Dem sollten wir uns nach der kommenden Landtagswahl in Ruhe widmen.

Bei einer Ausgliederung der Gemeinde Niedere Börde würden zudem historische und räumliche Bezüge und politische Bindungen an Wolmirstedt gekappt. Man muss bedenken: Seitdem der Landkreis bzw. der Kreis Wolmirstedt 1815 gegründet wurde, gehörten sämtliche Orte der Gemeinde zum Kreis Wolmirstedt, bis dieser 1994 mit der entsprechenden Gebietsreform aufgelöst wurde.

Die Niedere Börde und der Sitz der Gemeinde Groß Ammensleben liegen näher an Wolmirstedt als an Haldensleben. Wenn es aus Gründen der Wahlrechtsgleichheit unabweislich zu einer Umgliederung kommen muss, dann müssen diese Gründe der Bevölkerung mitgeteilt werden. Der Grund für die Ausgliederung liegt vielleicht - ich sage: vielleicht - darin, dass sich die AfD im Wahlkreis Wolmirstedt bei den Kommunalwahlen an die CDU herangerobbt hat

(Stefan Ruland, CDU: Verschwörungstheorie!)

und in dem Wahlkreis in seinem jetzigen Zuschnitt Chancen hätte, die CDU zu überflügeln.

(Zustimmung bei der AfD)

Diese Chance hätte die AfD im Wahlkreis 7 - Haldensleben - auch. Aber vielleicht steckt dahinter, den Wahlkreis 8 für die CDU noch einmal zu retten. Das kann ich natürlich nicht beweisen,

(Zuruf: Unterstellung!)

klingt aber schlüssig. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Marco Tullner, CDU: So schlecht!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Zietmann, wollen Sie eine Frage von Herrn Heuer beantworten?


Felix Zietmann (AfD): 

Herr Heuer, bitte.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Damit, Herr Heuer, haben Sie die Chance, eine Frage zu stellen.


Guido Heuer (CDU): 

Herr Zietmann, wir sind beide aus der Börde. Erstens würde mich interessieren: Woher haben Sie Ihre Zahlen? Auf welcher Basis gründen sie? - Das haben Sie nicht gesagt.

(Zuruf von der AfD)

- Hat er gesagt? - Das habe ich nicht verstanden, sorry.

Das Zweite ist: Als Betroffener dort vorn zu stehen und in einer Rede seine eigenen Wahlchancen zu nennen, zeugt auch nicht gerade von Stil. - Danke dafür.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)


Felix Zietmann (AfD): 

Erst einmal vielen Dank, Herr Heuer. - Ich habe vorgelesen bzw. vorgetragen: nach dem Wahlkreisbericht der Landesregierung. Von dort haben wir die Zahlen.

(Zuruf von Ministerin Dr. Tamara Zieschang)

Ich denke, ein Dreisatz wurde angewandt und damit kamen wir zu der Zahl. Aber ich denke, diesbezüglich kommen wir noch auf einen Nenner.

Zu der anderen Sache muss ich jetzt nichts sagen. - Vielen Dank.