Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ich sehe keinen weiteren Redebedarf bei den Fraktionen. Deswegen treten wir in das Abstimmungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf ein.
Abstimmung
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen - wieder gemeinsam. Wer stimmt den selbstständigen Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes zu? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist Ablehnung im ganzen übrigen Hause. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Damit sind diese abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist dieser Titel ebenfalls abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Diese Abstimmung hat einige Besonderheiten; denn es handelt sich um ein verfassungsänderndes Gesetz, welches, wenn wir es beschließen wollten, die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags benötigt. In diesem Fall müssen wir gemäß § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages durch Namensaufruf abstimmen, weil es sich hierbei um die Schlussabstimmung handelt. Bei einer Zweidrittelmehrheit wären das 65 Abgeordnete. Diese sind durch Namensaufruf festzustellen. Alle Aufgerufenen geben ihre Stimme durch die Zurufe „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ ab. Der Zuruf ist durch den Aufrufenden das ist Herr Aldag zu wiederholen.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit dem Namensaufruf. - Herr Aldag, bitte.
(Schriftführer Wolfgang Aldag ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Gibt es noch jemanden, der schon aufgerufen wurde, nicht anwesend war, aber jetzt anwesend ist und seine Stimme noch abgeben möchte? - Das ist der Fall.
(Schriftführer Wolfgang Aldag ruft die betreffenden Mitglieder des Landtages zur Stimmabgabe auf)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Gibt es weitere Mitglieder des Landtages, die noch abstimmen möchten? - Das sehe ich nicht. Damit ist der Namensraufruf abgeschlossen und die Schriftführer zählen die Stimmen aus.
Es gab 19 Jastimmen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit von 65 Abgeordneten klar verfehlt und der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.