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Plenarsitzung

Transkript

Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen angespannt ist und alles unternommen werden muss und auch wird, um diese zu verbessern, das steht, glaube ich, für jeden hier außer Frage.

Über die diesbezüglich unternommenen Maßnahmen und Anstrengungen informiere ich aus meiner Sicht nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier im Plenum regelmäßig. Der nunmehr unterbreitete Vorschlag, private Unterrichtsangebote zu organisieren und zu finanzieren, ist allerdings im Grunde bereits gelebte Praxis an unseren Schulen. Lassen Sie mich das an wenigen Beispielen kurz illustrieren. In diesen Fällen verwalten Schulen Budgets eigenverantwortlich, sie wirtschaften mit zugewiesenen Haushaltsmitteln und binden externe Partner vertraglich, meist Einzelpersonen oder Vereine, manchmal aber auch private Bildungsanbieter. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ wurden allen Schulen Bundes- und Landesmittel bereitgestellt, die dafür genutzt werden, Lernrückstände, z. B. in Kernfächern und darüber hinaus, aufzuholen.

Gebunden werden Studierende, pensionierte Lehrer und auch Schüler, die für jüngere Jahrgänge Nachhilfe anbieten. Einige Schulen setzen bewusst auf langfristige Kooperationen mit privaten Bildungsträgern. Insbesondere im Onlinebereich entwickelt sich ein spannender Markt für Bildungsangebote. Private Anbieter werden dabei immer vielfältiger, professioneller und versprechen, auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen.

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir über das Coronaaufholprogramm auch Kooperationsvereinbarungen mit den Volkshochschulen, dem Verband der Erwachsenenbildung und dem Jugendherbergsverband abgeschlossen haben. Erfreulicherweise haben sich fast alle Volkshochschulen im Land und darüber hinaus weitere nach dem Erwachsenenbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in freier Trägerschaft bereit erklärt, entsprechende Förderangebote in ihren Regionen anzubieten. Dabei ist mit dem Auslaufen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ kein Ende der Maßnahmen auf der Landesebene verbunden. Mit dem Sondervermögen „Corona“ stehen dem Ministerium für Bildung bis einschließlich 2027 Mittel für weitere Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen zur Verfügung. Dafür möchte ich dem Parlament meinen ausdrücklichen Dank zukommen lassen.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD - Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Ein zweites Beispiel für die Bindung weiterer Bildungsträger oder externer Partner ist die Ganztagsschule. Seit Jahren binden Schulen über das eigenverantwortliche Wirtschaften mit Budgets private Bildungsträger, Vereine, Initiativen oder Privatpersonen und gestalten so eine vielfältige Ganztagsbeschulung. Es werden Arbeitsgemeinschaften organisiert, Workshops für Schülerinnen und Schüler angeboten oder Fortbildungen für Lehrkräfte.

Als weiteres Beispiel können auch die Praxislerntage genannt werden. Ich weiß gar nicht, was Sie sich vorgestellt haben. Das von Ihnen Genannte ist eins zu eins das, was wir bei den Praxislerntagen bereits machen.

(Zuruf von Thomas Lippmann, DIE LINKE)

- Doch. Ich habe sehr gut zugehört. - Das Bildungsministerium führt noch bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 das Modellprojekt „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen“ mit Schülerinnen und Schülern des 8. und 9.  Schuljahrgangs durch. Während der Praxislerntage werden allgemeinbildende, fächerverbindende und fächerübergreifende Unterrichtsinhalte und die praktische Tätigkeit in einem von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgewählten Betrieb, einem Unternehmen, einer berufsbildenden Schule im Bereich des fachpraktischen Unterrichts, einer sozialen oder anderen Einrichtung, also den Praxislernorten, miteinander verbunden.

Verehrte Anwesende! Der qualitative Unterschied des Antrages der Fraktion DIE LINKE besteht in der Forderung nach der Einstellung von Vertretungslehrkräften durch die Schulen auf der Basis von Honorarverträgen. Dieses Instrument soll auch den Kernunterricht, also den Unterricht nach Stundentafel, kompensieren und das Budget der Personalkosten, welches durch die Nichtbesetzung von Lehrstellen theoretisch ungebunden ist, an Schulen weiterreichen.

Zuallererst, Herr Lippmann: Es fällt mittlerweile auf, dass Sie schamlos aus dem Koalitionsvertrag der Regierungskoalition abschreiben.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Der ist schon eingestaubt in meinem Schrank!)

Ihre Kreativität scheint sichtlich am Ende zu sein.

(Zustimmung bei der CDU - Hendrik Lange, DIE LINKE: Ach, du meine Güte! - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Dickes Elend!)

Wir haben auf der Seite 47 des Koalitionsvertrages bewusst das Ziel festgehalten, Schulen und Schulleitungen vor Ort mehr Flexibilität zu geben, um den Unterrichtsausfall zu minimieren. Ich sehe hierin auch Chancen für die Eigenständigkeit von Schule und auch in Bezug auf die Schärfung des Schulprofils.

Es sind jedoch noch einige rechtliche und haushalterische Fragen zu klären. Ich habe den Ausschuss vor Kurzem darüber informiert, dass ein direkter Einsatz von Vertretungslehrkräften im Unterricht auf Honorarbasis schul-, arbeits- und sozialrechtlich derzeit nicht möglich ist. Laut Schulgesetz müssen Lehrkräfte generell in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land stehen. Bei Honorarverträgen, so sagt es auch die einschlägige Rechtsprechung, sehen wir die Weisungsbefugnis und auch das Vertrauensverhältnis zwischen Schulleitung und Honorarkraft stark gefährdet.

Auch die Interventionsfähigkeit der Schulaufsicht ist diesbezüglich ungeklärt. Darüber hinaus muss die haushalterische Umsetzung, das heißt die Budgetierung des nicht abgeflossenen Personalbudgets an den Schulen, geklärt werden.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, Sie haben die Redezeit bereits verdoppelt. Jetzt müssten Sie langsam zum Ende kommen.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Sehr geehrter, Herr Präsident, lassen Sie mich kurz zum Schluss kommen. - Das Instrument des Budgets und die Bindung Externer sind in den Schulen mittlerweile gängige Verfahren. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen auch, dass Schulen es manchmal besser können, manche Schulen wiederum nicht. Es kommt immer auch auf die Schulen an. Bitte bedenken Sie auch, dass das zusätzliche Verwaltungsarbeit für die Schulen bedeutet.

Bisher haben wir dieses Instrument bereits für zusätzliche Angebote verwendet. Es ist also nichts Neues, was Sie hier vorgetragen haben. Ich würde Ihnen raten: Setzen Sie sich einmal mit unserem Praxislerntag auseinander, bei dem wir das intensiv praktizieren. Ich denke, das ist damit entbehrlich und der Antrag demzufolge auch. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Stephen Gerhard Stehli, CDU)