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Plenarsitzung

Transkript

Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bildung ist in unserer Gesellschaft eine wichtige, eine tragende Säule für individuelle Lebenschancen, für Selbstverwirklichung sowieso für soziale und kulturelle Teilhabe. Die Bildungschancen in unserem Land sind jedoch noch immer stark abhängig von der sozialen Herkunft, dem Einkommen, dem Bildungsgrad und der ethnischen Herkunft der Eltern.

Geringe finanzielle Mittel in den Familien schränken die Möglichkeiten der Kinder ein, verringern ihre Chancen auf Lernen, Teilhabe und Gemeinschaft. Es hat eben ganz konkrete Auswirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, wenn entschieden werden muss, ob das Geld noch für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein reicht, ob die Lernförderung zur Erreichung des Lernzieles in Anspruch genommen werden kann oder ob es das Mittagessen in der Schule gibt, die Antwort dann aber heißt: Nein, dafür reicht das Geld nicht aus.

(Zuruf: Das hätten wir doch heute ändern können!)

Wir dürfen niemanden wegen seiner Bedürftigkeit zurücklassen. Daher ist es gut, dass es die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt und dass immer mehr Familien das auch in Anspruch nehmen. Aber wir wissen auch - das ist mehrfach angesprochen worden  , dass die Antragsverfahren aufwendig und sehr bürokratisch sind.

Im Leistungsangebot hat sich in den letzten Jahren viel getan. Unter anderem ist mit dem Starke-Familien-Gesetz der Beitrag für das Mittagessen weggefallen und die Sätze für die Schulausstattung wurden erhöht. Trotzdem stellen wir immer wieder fest, dass nicht alle Anspruchsberechtigten die Leistungen und die Mittel dafür abrufen. Das mag unter anderem auch an den unterschiedlichen Zuständigkeiten liegen. Mal muss man den Antrag im Jobcenter stellen, mal an einer anderen Stelle in der Kommune. Es ist richtig, auch an dieser Stelle müssten die Verantwortlichen vor Ort auf die Inanspruchnahme dieser Leistung hinweisen.

Dennoch richte ich den Appell auch an die Einrichtungen der kommunalen und der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, auf das Bildungspaket aufmerksam zu machen - ich weiß, das machen sie schon sehr vorbildlich - und immer wieder die Möglichkeit der Unterstützung anzubieten. Das Land kann den Kommunen nicht vorschreiben, wie man die Antragsverfahren organisiert; denn in den Kreisen und kreisfreien Städten, denen das Bildungs- und Teilhabepaket obliegt, entscheiden die Behörden selbst über ihr Verwaltungsverfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Digitalisierung kann - das ist richtig - auch hierbei Hürden abbauen und einige Kommunen - das haben wir eben gehört - haben sich bereits mit Ideen auf den digitalen Weg gemacht. Sie bieten quasi Leistungen aus einer Hand, auf einer Karte, an, die dann gebündelt erfasst und ausgereicht werden. Die Magdeburger City-Card ist ein Beispiel dafür, wie die Zukunft aussehen könnte.

Allerdings gebe ich zu bedenken, dass diese Karte die Antragstellung als solche nicht erleichtert, sondern eher die Abrechnungsverfahren zwischen den Leistungsanbietern und der Behörde beschleunigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine solche Karte


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Kommen Sie bitte zum Schluss.


Katrin Gensecke (SPD):

die Akzeptanz der Inanspruchnahme steigern wird. Einen Satz möchte ich noch sagen. Wir wissen zwar noch nicht, was im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf der Bundesebene im Detail formuliert ist, aber ich gehe fest davon aus, dass darin eine Kindergrundsicherung implementiert sein wird. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)