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Plenarsitzung

Transkript

Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich habe die Worte gehört: dass die derzeitige Koalition den Versuch wagen will, noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Gesetzes zur Bestattung in Sachsen-Anhalt vorzunehmen. Sehen Sie es mir nach: Allein mir fehlt der Glaube, dass das auch tatsächlich realisiert wird. Das hat auch etwas damit zu tun, dass mir Padoka nicht einmal mehr helfen konnte herauszufinden, wann wir das erste Mal in den Ausschüssen sehr intensiv darüber diskutiert haben. 

Ich kann mich erinnern, dass der Rechtsausschuss der fünften Wahlperiode im Institut für Rechtsmedizin in Magdeburg zu Gast war und Prof. Dr. Lessig ganz überrascht, aber auch froh darüber war, dass der Rechtsausschuss Interesse an der Arbeit des Institutes für Rechtsmedizin hat. Denn wir haben uns dem Gesetz vor dem Hintergrund genähert, dass es seit vielen, vielen Jahrzehnten bekannt ist, dass viele Todesfälle, die auf unnatürliche Todesarten zurückgehen, nicht aufgeklärt werden bzw. dass Totenscheine falsch ausgestellt werden, dass dort also fälschlicherweise natürliche Todesarten angegeben werden, wodurch bestimmte Tötungsdelikte nicht erkannt und schon gar nicht aufgeklärt werden können. 

Ich kann mich erinnern, dass der Generalstaatsanwalt - er hieß Konrad - nach der ersten, sagenumwobenen Anhörung im Plenarsaal im Jahr 2014 zu mir kam und sagte: Mensch, Frau von Angern, lassen Sie doch die ganzen anderen Themen weg, die wollen das nicht. Aber machen Sie das unbedingt mit der zweiten Leichenschau bei Erdbestattungen, damit das Thema „Tötungsdelikte, die nicht erkannt werden“ endlich geklärt wird. - Ich habe ihm gesagt: Das können Sie gern mit der Koalition besprechen. Ich ahne nur, dass auch das nicht zum Erfolg führt. - Also auch da war eine gläserne Wand, die dazu geführt hat, dass man dieses Gesetz auch innerhalb der damaligen Koalition nicht angefasst hat. 

Ich will Ihnen ausdrücklich sagen: Aus rechtspolitischer Sicht halte ich das für einen großen Fehler. Natürlich hilft das jetzt niemandem mehr, weil wir alle nicht wissen, wie viele Tötungsdelikte dadurch nicht erkannt worden sind. Ich halte es rechtspolitisch für grob fahrlässig, dass man da nichts gemacht hat; denn aus meiner Sicht gibt es nach wie vor Angehörige, die glauben, dass möglicherweise ein Tötungsdelikt vorliegt, man dem aber nicht ordentlich nachgegangen ist. Das halte ich für höchst problematisch. 

Ähnliches sehe ich bei dem Thema Sternenkinder. Seit Jahrzehnten haben uns Krankenhäuser, kirchliche Träger, aber auch Vereine gezeigt, wie es geht - auch ohne ein Gesetz. Dafür bin ich dankbar; das will ich ausdrücklich sagen. Ich finde es wirklich beschämend, dass wir im Jahr 2025 immer noch darüber reden, dass Leibesfrüchte im Krankenhausmüll entsorgt werden können. 

(Beifall bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)

Das ist ein völlig inakzeptabler Zustand. Und auch dazu sage ich Ihnen: Dass Ihnen nicht einmal das bis jetzt das gelungen ist, ist tatsächlich beschämend.

(Unruhe)

Es gibt noch zwei Stichworte: Öffnung des Friedhofszwanges. Ich kann mich daran erinnern, wie leidenschaftlich auch darüber diskutiert worden ist. Ich gebe zu, diese Leidenschaft kann ich dabei nicht entwickeln. Auch damals schon habe ich gesagt: Es gibt in Deutschland keine 1 000-jährige Tradition dahin gehend, wie Menschen beerdigt werden. Ich würde daher wirklich zu mehr liberalem Denken oder einfach auch zu mehr Offenheit einladen. Aber dazu gab es bisher keine Bereitschaft, ähnlich wie bei den verschiedenen Bestattungsriten. Ich bedauere das sehr. Aber ich bin gespannt, wie Sie das in dieser Wahlperiode noch hinbekommen wollen. - Herzlichen Dank.