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Plenarsitzung

Transkript

Chris Schulenburg (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt - leider - in der Natur der Sache, dass es in jedem Unternehmen und auch in öffentlichen Behörden und Einrichtungen sogenannte schwarze Schafe gibt; und bei rund 6 400 Polizeibeamten kann man es auch zukünftig nicht vollständig ausschließen; denn dort, wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht - vorsätzlich oder fahrlässig. Bei Straftaten innerhalb oder außerhalb des Dienstes wiegt dies besonders schwer. Das darf aber nicht dazu führen, dass wieder die Keule von Generalverdächtigungen gegen die Polizei geschwungen wird

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und die deutliche Mehrheit der Polizeibeamten darunter leiden muss, die jeden Tag ihren Kopf für die Sicherheit von anderen hinhalten.

(Michael Scheffler, CDU: Genau!)

Zu einer modernen Fehlerkultur in der Polizei oder in anderen Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung gehört es im Übrigen, dass Fehler offen und transparent angesprochen werden und offensiv aufgeklärt wird. Es wird nichts unter den Teppich gekehrt.

(Zustimmung bei der CDU)

Hier kann man aber nicht schon wieder von strukturellen Problemen sprechen, denn jeder Sachverhalt ist einzeln zu betrachten und umfangreich aufzuklären. Es gibt in unserem Rechtsstaat keine generelle Verurteilung, und das ist auch gut so.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)

Behördenleiter und Vorgesetzte können nur reagieren, wenn sie Kenntnis von Fehlern erhalten. In den letzten Jahren hatte die Beschwerdestelle der Polizei eine Fülle an Sachverhalten aufzuklären. Der Anteil an berechtigten Beschwerden lag im letzten Berichtszeitraum bei rund 10 %. Den Anteil an berechtigten Beschwerden wird auch ein Polizeibeauftragter nicht steigern können; denn auch dieser muss bei einer objektiven Beurteilung der Beweislage zu einem objektiven Ergebnis kommen. Jedem einzelnen Betroffenen in dieser Gemengelage steht der Rechtsweg offen. Nach einem Strafverfahren folgt ein Disziplinarverfahren, und auch hierbei steht der Rechtsweg offen.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Am Ende entscheidet ein unabhängiges Gericht und eben keine politische Institution über Recht und Unrecht.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)

Unsere Gewaltenteilung hat sich bewährt, und wir brauchen keine fünfte Gewalt in Form eines Polizeibeauftragten mit eigenen Ermittlungskompetenzen. Die Staatsanwaltschaft hat die gesetzliche Verpflichtung, alle be- und entlastenden Beweise zu ermitteln. Das Legalitätsprinzip ist ein fundamentaler Bestandteil unseres Rechtsstaates. Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Ermittlungspflicht beim Verdacht von Straftaten vollumfänglich ermittelt. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Polizeibeamten, die beim Verdacht von Straftaten durch Polizeibeamte innerhalb und außerhalb des Dienstes selbst gegen die eigenen Kollegen ermitteln müssen. Ein Gericht kann einen Angeklagten nicht verurteilen, wenn das Gericht Zweifel in Bezug auf die Schuld des Angeklagten hat.

Wir können hier nicht abschließend alle Fragen in diesem Zusammenhang beantworten, insbesondere: Warum hatte mutmaßlich keiner der Teilnehmer in dieser Chatgruppe Vorgesetzte informiert? Fehlte das Unrechtsbewusstsein oder die notwendige Sensibilität?

Ich hoffe, dass wir nach dem Abschluss der strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen etwas Licht ins Dunkel bringen können. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Beamten überhaupt in dem jeweiligen Verfahren äußern. Anscheinend muss aber über den Umgang mit sozialen Medien und Messengerdiensten an der Fachhochschule der Polizei im Rahmen der Aus- und Fortbildung noch stärker gesprochen und sensibilisiert werden, damit wir in Zukunft ähnliche Sachverhalte verhindern können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)