Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus der Sicht der Landesregierung vertiefend auf einige Punkte eingehen. Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf sehr; die Landesregierung möchte aber zu einzelnen Punkten gern noch einmal Stellung nehmen.
Mit der nun folgenden Änderung bzw. Neufassung des Spielhallengesetzes und damit dessen Anpassung an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages findet der Rechteanwender die einschlägigen spielhallenrechtlichen Vorschriften vollständig im Spielhallengesetz wieder. Der Gesetzentwurf schafft für die Betreiber der Spielhallen eine klare Grundlage und berücksichtigt die Belange des Schutzes der Spieler, wie sie der Glücksspielstaatsvertrag festlegt.
Entsprechend den im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten erhöhten Anforderungen an einen verbesserten Schutz der Spieler vor den Gefahren der Spielsucht werden diese Aspekte im gängigen Spielhallengesetz aufgegriffen, etwa - wie gerade erwähnt - mit dem Anschluss aller Spielhallen bundesweit an das sogenannte OASIS-Spielersperrsystem, wodurch durch Spielsucht gefährdete Spieler mittels selbst bzw. fremd veranlasster Spielsperren zentral vom Glücksspiel ausgeschlossen werden, was bei Spielhallen bei der Zugangskontrolle überprüft wird.
Die im Sinne eines Spielerschutzes zur Abkühlung vom Spiel vorzusehenden und hinsichtlich ihrer Größe vom Landesgesetzgeber festzulegenden Mindestabstände zwischen den Spielhallen wie auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, deren Ausgestaltung dem Landesgesetzgeber übertragen ist, bleiben im Prinzip unverändert. Sie erfahren im Änderungsentwurf zum Spielhallengesetz jedoch insoweit eine Erweiterung, als erstmals den für die spielhallenrechtliche Erlaubnis zuständigen Behörden eingeräumt wird, unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage im Einzelfall Ausnahmen von diesen Mindestabständen zuzulassen.
Diese Öffnung der Mindestabstände ist aus wirtschaftspolitischer Sicht zu begrüßen, da auf diese Weise nicht nur dem Einzelfall besser Rechnung getragen werden kann, sondern auch durch Entscheidungen vor Ort durch die für die Spielhallenüberwachung örtlich zuständige Behörde jeweils die Möglichkeit besteht, eine weitere Spielhalle zu betreiben, was bei Beibehaltung der starren landesweiten Regelung im bisherigen Spielhallengesetz unzulässig wäre. Allerdings muss auch insoweit gewährleistet sein, dass die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages eingehalten werden.
Zu diesem Zweck erscheint es geboten, im Falle der Einführung von Sonderregelungen zu Mindestabständen zwischen Spielhallen die Mindestgröße auch dieser Abstände durch den Landesgesetzgeber selbst festzulegen. Hiervon könnten die spielhallenrechtlichen Überwachungsbehörden vor Ort Gebrauch machen.
Da Spielhallen keinerlei Anreiz für Kleinkinder im Vorschulalter, also Kinder unter sechs Jahren, ausüben sollen, sollen bei den Abständen der Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen zukünftig Einrichtungen ausgenommen sein, die auf Kinder in einem Alter von unter sechs Jahren ausgerichtet sind. Dies erscheint angesichts der in den vergangenen Jahren gesammelten empirischen Erkenntnisse folgerichtig. Denn die Einschränkung für die Spielhallenbetreiber muss auf einem objektiv vorliegenden Gesichtspunkt beruhen, da es sich um eine Einschränkung von Grundrechten handelt, in dem Fall der Spielhallenbetreiber.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auch dafür ausgesprochen, die den Bundesländern im Glücksspielstaatsvertrag eingeräumte Option zu nutzen, ausnahmsweise und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Mehrfachspielhallen in Sachsen-Anhalt für einen begrenzten Zeitraum zu erlauben.
Alles in allem übernimmt der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf die Mindestanforderungen des Glücksspielstaatsvertrages und enthält weitgehend wirtschaftsfreundliche Regelungen, soweit dieser Staatsvertrag dem Landesgesetzgeber Regelungsspielraum belässt. Ich bin daher zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf eine tragbare Erneuerung des Spielhallengesetzes darstellt und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Dem Landtag bleibt es vorbehalten, hierbei das gesetzgeberisch letzte Wort zu sprechen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU, von Guido Kosmehl, FDP, und von Andreas Silbersack, FDP)