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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 15

Beratung

Zweitstudiengebühren abschaffen - Hürden für berufliche Umorientierung verringern

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4777


Einbringer ist der Abg. Herr Meister. - Herr Meister, Sie haben das Wort. Bitte sehr. 


Olaf Meister (GRÜNE): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer arbeitet heutzutage noch von Anfang bis zum Ende seines Arbeitslebens in demselben Beruf? Veränderungen und Brüche in der Arbeitsbiografie sind heute völlig normale Bestandteile von Lebensläufen. Ich selbst bin ausgebildeter Elektromonteur, dann studierter Jurist, beschäftige mich in jüngerer Zeit doch recht viel mit öffentlichen Finanzen und Hochschulen. Das war kein Zweitstudium; manchmal fühlt es sich allerdings so an. 

Dabei ist es heutzutage gar nicht so unüblich, dass Menschen sich im Laufe des Arbeitslebens entscheiden, noch ein zweites Studium zu absolvieren, insbesondere wenn man bedenkt, dass viele direkt nach der Schule an die Universität wechseln und sich vielleicht zu dem Zeitpunkt noch gar nicht so sicher sind, ob der Studiengang das Richtige für sie ist. 

Insbesondere die Bologna-Reform, durch die man viel schneller als früher einen Studienabschluss erreichen kann, erhöht durchaus die Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit, dass Menschen sich wünschen, mehrere Studiengänge zu absolvieren. Allerdings kann sich dann ein finanzielles Hindernis auftun; denn an einigen Hochschulen und Universitäten werden bei uns Zweitstudiengebühren erhoben, also Studiengebühren, die die Studierenden jedes Semester on top zu dem Semesterbeitrag zahlen müssen. Diese belaufen sich aktuell auf jeweils 500 €. Das ist für Vollzeitstudierende, die ihren Lebensunterhalt zumeist mit Nebenjobs finanzieren, gar nicht mal so wenig. 

Die Zweitstudiengebühren stellen damit eine Hürde dar, die ein Hindernis für eine berufliche Umorientierung ist, die aber möglicherweise auch gesamtgesellschaftlich gewünscht sein kann. Andere Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verzichten deswegen auf die Erhebung von Zweitstudiengebühren und haben dies so auch in ihren Hochschulgesetzen festgelegt. 

In unserem Hochschulgesetz gibt es bereits eine Kann-Formulierung in Bezug auf Zweitstudiengebühren. Die Hochschulen und Universitäten können weitere Studiengebühren erheben oder eben auch nicht. Aber dass es ihnen freigestellt ist, Zweitstudiengebühren zu erheben, führt aktuell dazu, dass z. B. die beiden Universitäten in Sachsen-Anhalt solche Gebühren erheben. 

Wenn man also Zweitstudiengebühren wirklich abschaffen möchte - der Koalitionsvertrag der Koalition zielt darauf ab; so verstehe ich ihn zumindest  , dann muss man das Hochschulgesetz dementsprechend anpassen und die Erhebung von Zweitstudiengebühren beenden, so wie wir es bereits mit den Langzeitstudiengebühren in der Novelle zum Hochschulgesetz in der letzten Legislaturperiode gemacht haben. Die Kolleginnen und Kollegen aus der damaligen Legislaturperiode werden sich erinnern. 

Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung keck auf, den Entwurf eines Hochschulgesetzes vorzulegen, in dem die Zweitstudiengebühren gestrichen werden. Ich weiß, die gängige Kritik an dem Punkt ist, dass man einen Gesetzentwurf vorlegen könnte. Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, wenn das positiv aufgenommen wird, als Opposition einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wir scheuen die Arbeit nicht. 

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zwar sind die Summen, die die Hochschulen mit Zweitstudiengebühren einnehmen, eher überschaubar - über das gesamte Land gesehen, sind es ca. 400 000 € im Jahr  ; dennoch wissen wir um die schwierige finanzielle Situation der sachsen-anhaltinischen Wissenschaftslandschaft. Deshalb schlagen wir vor, dass den Hochschulen und Universitäten als Ausgleich entsprechende finanzielle Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden, damit Einnahmeausfälle durch die Abschaffung der Zweitstudiengebühren für einen Übergangszeitraum ausgeglichen werden können. Einen entsprechenden Änderungsantrag werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Wissenschaftsausschuss bzw. den Finanzausschuss einbringen. 

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitstudiengebühren sind eine zusätzliche Hürde für die berufliche Umorientierung. Sie passen nicht mehr in unsere Zeit, in der berufliche Umorientierung ein normaler Bestandteil von Lebensläufen ist. Wir Bündnisgrüne setzen uns daher dafür ein, dass der Zugang und die Chance eines Studiums nicht von der finanziellen Situation der Bürgerinnen und Bürger abhängig sind; auch das ist ein Teil von Gerechtigkeit. Deswegen fordern wir, die Zweitstudiengebühren in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.