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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4249

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4565

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4601

Änderungsanträge Fraktion AfD - Drs. 8/4615 und Drs. 8/4616

(Erste Beratung in der 68. Sitzung des Landtages am 12.06.2024)


Der Berichterstatter für den Finanzausschuss ist Herr Bernstein, der jetzt nach vorn kommt und das Wort erhält. - Sie können jetzt sprechen, Herr Bernstein. Ich achte darauf, dass die anderen nicht so laut quatschen.


Jörg Bernstein (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Bitte, bitte.


Jörg Bernstein (Berichterstatter):

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4249 in der 68. Sitzung am 12. Juni 2024 zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen.

Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sieht insbesondere Änderungen des Landesbeamtengesetzes, des Disziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes vor, um nur einige zu nennen.

Die Änderungen im Landesbeamtengesetz dienen der Steigerung der Attraktivität des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Ziel der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung. Sowohl im Landesbeamtengesetz als auch im Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt sollen Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue geschaffen werden. 

Darüber hinaus erfolgt punktuell eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt an die Digitalisierung mit der Aufnahme der Möglichkeit der Durchführung von Video- und Telefonkonferenzen in Gremien der Personalvertretungen. 

Ziel ist weiterhin die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 61. Sitzung am 20. Juni 2024 mit dem Gesetzentwurf und beschloss angesichts des Umfangs des Gesetzentwurfs und des Wunsches, zügig und effizient über diesen zu beraten, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Den kommunalen Spitzenverbänden Sachsen-Anhalts wurde die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme im Ausschuss auch mündlich vorzutragen und den Ausschussmitgliedern für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen.

Eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 62. Sitzung am 28. August 2024 statt. Zur Beratung lagen dem Ausschuss Stellungnahmen des Deutschen Beamtenbundes Sachsen-Anhalt, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft als Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes Sachsen-Anhalt, der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt sowie eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vor. 

Darüber hinaus lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst überwiegend einvernehmlich abgestimmte Empfehlungen enthielt. Im Verlauf der Beratungen ergänzte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst die Synopse mündlich um eine Änderung zu Artikel 16/1   Einschränkung von Grundrechten   des Gesetzentwurfs.

Die regierungstragenden Fraktionen reichten im Vorfeld der Beratung einen Änderungsantrag ein. 

Im Wesentlichen wurden Änderungen in § 22   Beförderung   und § 84   Personalakte   des Landesbeamtengesetzes sowie eine Änderung in § 3b   Wechsel in die Heilfürsorge   des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Weitere Änderungen bezogen sich auf die §§ 25 und 26 des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Hierbei geht es um die Dauer der Amtszeit sowie die Neuwahl des Personalrates. Die regierungstragenden Fraktionen schlugen außerdem vor, einen neuen § 7a   Altersgrenzen   in das Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt einzufügen.

Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch der Landkreistag nahmen an der Beratung am 28. August 2024 teil und nutzten die Gelegenheit, noch einmal auf die in ihrer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme enthaltenen Hinweise zur Einstellungsaltersgrenze, zur geplanten Regelanfrage, zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern vor der erstmaligen Ernennung in ein Beamtenverhältnis sowie zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes einzugehen.

Im Ergebnis der Beratungen kam der Ausschuss für Finanzen überein, die abschließende Beratung zu dem Gesetzentwurf auf der Grundlage der in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes enthaltenen Änderungsempfehlungen durchzuführen. Zunächst kam der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur Abstimmung; er wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen. 

Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde in der Fassung der in der Synopse enthaltenen Änderungsempfehlungen unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mündlich vorgetragenen Änderung sowie der mit dem Änderungsantrag beschlossenen Änderungen mit 7 : 0 : 5 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 8/4565 vor. Ich bitte im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.