Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Ich frage die Landesregierung bezüglich der Vorhaben der Krankenhausstrukturreform. Der Bund hat in das parlamentarische Verfahren jetzt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eingebracht. Auch wenn bisher keine komplette Wirkungsanalyse vorliegt, wird, glaube ich, deutlich, dass es bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung erhebliche, auch negative, Auswirkungen für das Land Sachsen-Anhalt geben wird.
Deshalb stelle ich folgende Frage: Unter welchen Rahmenbedingungen wird sich das Land Sachsen-Anhalt in einem Klageverfahren gegen den Bund engagieren, um deutlich zu machen, dass der Eingriff in die Planungshoheit des Landes durch den Bund an dieser Stelle falsch ist? Und, falls das nicht passieren sollte oder doch passieren sollte: Was wird vonseiten des Landes unternommen, um mit eigener Anstrengung eine Struktur, die leistungsfähig und bedarfsorientiert im Sinne des Patientenwohls ist, mit unseren Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt auf den Weg zu bringen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Krull. - Frau Grimm-Benne.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank für diese beiden Fragen, die ich versuche, in der Reihenfolge, wie sie gestellt worden sind, zu beantworten. Sie, Herr Abg. Krull, haben schon gesagt, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Juni in den Bundestag eingebracht worden ist und dass es Anfang Juli auch schon in der ersten Beratung im Bundesrat gewesen ist.
Wenn Sie die Bundesratsdebatte verfolgt haben, dann haben Sie bemerkt, dass alle Länder die gleiche Erwartungshaltung haben, egal, ob sie oder die jeweiligen Ministerien CDU-geführt, SPD-geführt oder von den GRÜNEN geführt sind. Sie haben die Erwartung - ich glaube, das hat der Ministerpräsident aus Niedersachsen sehr deutlich gemacht , dass die einstimmig gefasste Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren einfließt. Wenn es nicht zu Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfes kommt, dann wollen wir gemeinsam im November oder Dezember den Vermittlungsausschuss anrufen.
Im Augenblick nehmen die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag im Gesetzgebungsverfahren die Stellungnahmen sehr ernst. Insbesondere für die Versorgung im ländlichen Raum sehen sie Nachbesserungsbedarf, sodass ich davon ausgehe, dass wir im November oder Dezember einen Gesetzentwurf vorliegen haben werden, der erhebliche Änderungen im Sinne der Länder enthält.
Als Zweites haben Sie mögliche Klageverfahren angesprochen. Ich glaube, alle Länder haben kritisiert, auch wir als Sachsen-Anhalt, dass mit diesem Gesetz in die Planungshoheit der Länder eingegriffen wird, weil es eben nicht zustimmungspflichtig gemacht worden ist. Das haben auch Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, also praktisch die CDU-geführten Länder, zusätzlich in einem Gutachten dargestellt. Bisher sieht es so aus, dass unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren Bayern und Baden-Württemberg gegen das Gesetz klagen wollen, was aber dann tatsächlich nicht dazu führt, dass die Umsetzung des Gesetzes mit seinen Rechtsfolgen in den Ländern nicht erfolgt. Alle Länder wollen es umsetzen. Denn wir brauchen unbedingt eine Vergütungsreform, eine Finanzierungsreform neben den Strukturen.
Ich möchte an der Stelle noch etwas klarstellen. Denn es wird jetzt gefragt, was das Land macht. Auch in den Kleinen Anfragen, die wir auch von der Linken, insbesondere von Frau Anger, bekommen haben, wird immer auf das AOK-Forum im Mai verwiesen. Im Mai hatten wir die Situation, dass noch nicht einmal klar war, ob der Gesetzentwurf durch das Kabinett geht, weil im Bundeskabinett immer die Frage war, ob der Gesetzentwurf tatsächlich noch kommt. Er wurde immer wieder nach hinten geschoben. Ich habe immer gesagt: Wenn der Bund keinen Gesetzentwurf vorlegt - dieser Halbsatz ist wichtig , dann treffen wir als Länder eigene Vorkehrung.
(Zuruf von Nicole Anger, Die Linke)
- Nein. Ich habe gesagt: Nach der Sommerpause, wenn kein Gesetzentwurf vorliegt. Ich habe mir extra noch einmal alle Protokolle angesehen. Wir würden doch nicht - das habe ich heute auch noch einmal in der „Mitteldeutschen Zeitung“ gesagt , parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Bund ein eigenes Gesetzgebungsverfahren im Land machen, wenn wir noch nicht einmal wissen, welche Leistungsgruppen etc. tatsächlich im Bundesgesetz stehen sollen. Davon hängt viel für die Krankenhäuser ab, auch in ihrem wirtschaftlichen Weiterkommen. Wir werden doch nicht zwei Verfahren auf den Weg bringen.
Ich habe etwas zugesichert. Das habe ich auch mit den regierungstragenden Fraktionen besprochen und das habe ich auch gestern Abend anlässlich des AOK-Sommerfests gesagt. Ich werde mein Versprechen einhalten: Sobald wir mehr Zahlen etc. haben, werden wir die Regionalkonferenzen oder Regionalworkshops anfangen. Der Bundesminister hat angekündigt, dass es im September einen sogenannten Grouper geben wird, mit dem man genau berechnen kann, welche bestimmten Leistungen von Krankenhäusern erwartet werden und welche Vergütung man dafür bekommt. Damit kann man dann genau errechnen, was wir hinsichtlich der Verteilung von medizinischen Leistungen und hinsichtlich einer gestuften Versorgung zu erwarten haben. Wenn wir diese Zahlen und die Auswirkungsanalyse für unser Land haben, dann werden wir handeln. Ich habe immer zugesichert, dass wir damit und mit den Krankenhäusern in der Region sehr transparent umgehen, damit wir tatsächlich eine gute Versorgung im Land hinbekommen können. Denn ohne das Zahlenmaterial stochern wir weiterhin im Dunkeln und können die Auswirkungen dieser Gesetzesreform tatsächlich nicht beurteilen. Darauf wartet auch der Bund. Denn ohne eine Rechtsfolgenabschätzung kann man auch im Bund kein Gesetz beschließen. Das haben auch alle Länder deutlich gemacht.
Ich weiß nicht, Herr Krull, ob noch Punkte ausstehen. Ich habe immer zugesichert, dass wir die Parlamentarier stets mitnehmen, insbesondere in den Bereichen. Ich war mir mit der Krankenhausgesellschaft auch sehr einig darüber, dass wir das dann im Herbst machen, damit wir den Krankenhäusern etwas anbieten können, damit sie tatsächlich kalkulieren und berechnen können und damit sie sehen können, wie sie sich aufstellen müssen.
Wir beabsichtigen, das Krankenhausgesetz im Jahr 2025 zu ändern. Wir werden dann auch schauen, wie wir die Leistungsgruppen, die der Bund dann festgelegt haben wird, für die Länder umsetzen werden. Ich denke, wir sind dabei nicht nur abwartend und wir sehen nicht nur zu, was passiert. Viele von Ihnen hatten gestern Abend beim Sommerfest die Möglichkeit, mit vielen Krankenhausträgern zu sprechen. Auch die stellen sich inhaltlich schon auf das ein, was auf sie zukommt. Mir ist es lieber, sie machen es freiwillig, als dass wir als Land mit vielen Klageverfahren überhäuft werden, weil sie mit dem vorgelegten Krankenhausplan nicht einverstanden sind.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt keine Nachfrage.