Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - In Sachsen-Anhalt gelten höchste Sicherheitsstandards beim Transport von gefährlichen Straftätern. Diese müssen sowohl im Strafvollzug als auch im Maßregelvollzug konsequent umgesetzt werden. Der aktuelle Vorfall bei der Überführung eines Straftäters offenbart diesbezüglich eklatante Mängel im Maßregelvollzug, für den das Sozialministerium zuständig ist. 

Ich frage die Landesregierung: Welche Standards und Routinen gibt es im Maßregelvollzug für die Durchführung solcher Transporte, und wie wird sichergestellt, dass die Standards eingehalten werden?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Bevor Frau Ministerin antwortet, begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Saaleschule für Halle. 

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Ministerin, bitte.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Kühn, wie Sie wissen, wird der Maßregelvollzug in unserem Land als öffentliche Aufgabe durch die zu 100 % vom Land getragene Salus gGmbH als Beliehene wahrgenommen. Für den Transport von untergebrachten Personen finden die Vorschriften der §§ 19 und 20 Abs. 1 und 3 des Maßregelvollzugsgesetzes zum Ergreifen allgemeiner und besonderer Sicherungsmaßnahmen sowie die Dienstanweisung „Transport und Sicherung der untergebrachten Personen bei Außenterminen“ Anwendung.

Zudem findet eine zu dokumentierende Prüfung dazu statt, welche Sicherungsmaßnahmen in jedem Einzelfall erforderlich sind. Neben allgemeinen Standards wie der Nutzung gesicherter Fahrzeuge sowie der Begleitung durch besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird über weitere Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Fesselung, Anzahl und Ausstattung der Begleitpersonen und auch der Geheimhaltung von Route, Ziel und Abfahrtszeit befunden. Dies erfolgt in einer sogenannten Anordnung zu Transport und Sicherung.

Soweit ich davon ausgehe, dass Sie mit Ihrer Frage auf die am 24. Januar 2024 - man bedenke: einen Monat später in einer aktuellen Fragestunde - erfolgte Überstellung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten in die JVA Burg hindeuten, möchte ich wie folgt ausführen: Das Sozialministerium hat hierzu die Salus gGmbH um einen umfassenden Bericht gebeten, der sämtliche Details beinhalten soll. 

Dieser Bericht liegt nunmehr vor. Es ist selbstverständlich beabsichtigt, die Einzelheiten hieraus, auch unter Einbeziehung der Salus gGmbH, im Rahmen der angekündigten Befassungen in den Ausschüssen für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Recht und Verfassung sowie für Inneres und Sport darzulegen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang voranstellen, dass dabei auch über die Einschätzung, ob es sich um eklatante Mängel gehandelt hat, noch zu befinden sein wird.


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Vielen Dank. Mit Ihrem letzten Absatz haben Sie quasi meine Nachfrage schon vorweggenommen. - Danke. 


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Bitte schön.